Der Heimvertrag regelt den rechtlichen Rahmen einer stationären oder teilstationären Unterbringung. Pflegeleistungen, Nutzung des Wohnraums und anderen Räumlichkeiten
sowie Pflichten und Rechte werden darin festgehalten und sichert somit beide Parteien ab. Im Normalfall wird der Vertrag zwischen Heimbewohner und Heimbetreiber
abgeschlossen. Sollte der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage sein Verträge abzuschließen, kann dies sein Vormund oder bevollmächtigter übernehmen.
Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sind die Laufzeiten (i.d.R) unbefristet. Der Heimbewohner selbst kann oftmals recht kurzfristig kündigen, er hat ein ordentliches
und außer- ordentliches Kündigungsrecht. Der Heimbetreiber kann nur aus wichtigen Gründen kündigen (Siehe § 12 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz).
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Pflichten der Heime
> Was Sie beachten sollten
> Wichtige Bestandteile eines Heimvertrags
> Umzug in eine Pflegeeinrichtung
Der Heimbetreiber unterliegt einer Informationspflicht, in der er den Inhalt des Vertrags dem potentiellen Bewohner leicht verständlich und schriftlich darzulegen
hat. Ergebnisse von Kontrollen des MDK und der Qualitätsprüfungen müssen offengelegt werden. Zusätzlich muss der Heimvertrag angepasst werden, wenn sich die
Pflegesituation des Bewohners ändert. Nach dem Heimgesetz sind die Leistungen nach dem anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu vollbringen.
Bewohner und Bewohnerinnen können durch den Heimbeirat an verschiedenen Stellen mitwirken. Dazu gehören z.B. Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen.
- Rechtliche Vertretungen (z.B. Bevollmächtigte Personen) sollten unbedingt mit „in Vertretung“ unterzeichnen.
- Lassen Sie sich die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfungen zeigen und sehen Sie sich die negativen Punkte besonders genau an.
- Lesen Sie sich den Heimvertrag gut durch und prüfen Sie, ob alle wichtigen Bestandteile darin geregelt werden. Sollten essentielle Teile fehlen, seien Sie skeptisch und fragen Sie nach.
- Prüfen Sie den Vertrag auf Klauseln, die Ihr Recht auf Selbstbestimmung pauschal beschneiden. Ein Beispiel hierfür ist: „Den Anforderungen oder Anweisungen der Heimleitung ist Folge zu leisten“. Diese Klauseln können rechtlich zwar ungültig sein, bieten aber großes Konfliktpotential.
- Zwischen wem wird der Vertrag geschlossen? Wer ist der Einrichtungsträger?
- Umfang der Leistungen des Heimträgers (Ist ein Arzt vor Ort, Welche Verpflegung gibt es, Angaben zum Zimmer, Höhe der Entgelte und Kosten für Unterkunft und Pflege, Gibt es einen Wäscheservice, Zusatzleistungen etc.)
- Änderungen der Berechnungsgrundlagen und Pflegesituation
- Abrechnung und Fälligkeit (Evtl. auch bei Abwesenheit)
- Eingebrachte Sachen (Wenn Sie Möbel, Elektrogeräte o.ä. mitbringen möchten)
- Haftung
- Zutrittsrecht (Darf ihr Zimmer von jeder Pflegekraft zu jeder Zeit betreten werden?)
- Regelungen für den Todesfall
- Beendigung des Vertragsverhältnisses (Kündigung durch Bewohner oder Einrichtung)
- Datenschutz
- Beratung und Beschwerden (Welche Rechte haben Sie als Bewohner und was passiert im Konfliktfall)
Da der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ein gewaltiger Schritt ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beraten lassen. Mögliche Beratungsstellen
sind Verbraucherzentralen, die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei
Behinderung e.V. oder andere sachverständige Institutionen. Notbedürftige Menschen können für den Umzug einen
Zuschuss erhalten.