Pflegebedürftige Menschen benötigen in verschiedenen Fällen Ersatzpflege oder Entlastungsleistungen. Bei Bedarf dieser Leistungen muss man
in Vorleistung gehen, Ausgaben und Rechnungen müssen somit vorerst selbst gezahlt werden. Anschließend können die Rechnungen bei den Pflegekassen
eingereicht werden. Diese erstatten anschließend den Betrag.
Eine Abtretungserklärung dient dazu, dass die ambulanten Pflegedienste und Dienstleister direkt mit den Pflegekassen abrechnen können. Da der
Leistungsrahmen und die finanziellen Ansprüche für Laien oftmals sehr verwirrend sind, ist diese Vorgehensweise durchaus sinnvoll. Vorteile sind, dass
Sie sich nicht um den Schriftverkehr kümmern, Rechnungen einreichen, Zahlungseingänge kontrollieren oder Anbieter überprüfen müssen.
Aber eine Abtretungserklärung hat auch Nachteile. Sie haben beispielsweise keine Nachweise über abgerechnete Leistungen. Somit wissen Sie nicht, wie
viel Geld schon verbraucht wurde bzw. noch übrig ist. Besonders kompliziert wird es, wenn mehrere Pflegedienste oder Dienstleister in Anspruch
genommen werden. Sobald Sie Leistungen abtreten, können Sie nur noch den Dienstleister beauftragen, welchem Sie die Erklärung unterschrieben haben. Sie
müssen sich also auf das Leistungsspektrum des Dienstleisters verlassen.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Ambulante Pflegedienste ohne Abtretungserklärung beauftragen
> Aufhebung einer Abtretungserklärung
> Download Abtretungserklärung Muster
> Download Muster: Widerruf Abtretungserklärung
> Abtretungserklärung für Krankenkassen
Eine Abtretungserklärung ist natürlich keine Pflicht. Sie ist dazu gedacht, die Prozesse zu erleichtern und die Bürokratie etwas abzumildern. Wenn
Sie keine Erklärung unterschreiben möchten, sollten Sie auf einige Dinge achten, bevor Sie einen Dienstleister beauftragen. Stimmen Sie sich dazu im
Zweifelsfall mit Ihrer Pflegekasse ab:
1. Vergleichen Sie Leistungen und Stundensätze. Je nach Dienstleister können hier deutliche Unterschiede auftreten. Daher sollten Sie sich mehrere
Angebote einholen und diese gut prüfen. Erst dann sollten Sie sich für einen Dienstleister entscheiden und diesen beauftragen.
2. Wenn Sie keine Abtretungserklärung unterschreiben wollen, so unterschreiben Sie nur den Pflegevertrag. Teilen Sie dem Pflegedienst mit, dass Sie keine
Abtretung machen wollen. Beachten Sie auch, dass die Abtretungserklärung kein Bestandteil des Pflegevertrags ist.
3. Klären Sie, ob ihr Dienstleister gemäß dem geltenden Landesrecht eine Zulassung hat. Eine Kostenerstattung erfolgt nur bei zugelassenen
Dienstleistern. Klären Sie dies im Zweifelsfall mit Ihrer Pflegekasse ab.
Eine Abtretungserklärung kann zu jeder Zeit widerrufen werden. Der Widerruf kann formlos gestaltet sein. Er sollte allerdings schriftlich erfolgen, damit Sie zu jeder Zeit nachweisen können, ab wann die Erklärung nicht mehr gültig ist. Zur Sicherheit können Sie eine Kopie des Widerrufs an ihre Pflegekasse senden, damit keine falschen Abrechnungen mehr verrechnet werden. Rechtliche Einzelheiten zu Abtretungserklärungen können Sie im BGB § 398 finden.
Hier können Sie sich ein kostenloses Muster einer Abtretungserklärung herunterladen. Prüfen und ergänzen Sie dieses Muster nach Ihren Vorstellungen. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Pflegekasse ab, ob die Erklärung ausreichend ist. Unsere Vorlagen stehen als Word-Dokument oder als PDF-Datei zur Verfügung.
Zusätzlich können Sie sich hier eine Widerrufserklärung als PDF oder Word-Dokument herunterladen.
Sie können/müssen verschiedene Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Dazu ist in manchen Fällen eine Abtretungserklärung nötig. Hier
finden Sie Links, die Ihnen weiterhelfen:
Abtretungserklärung TK - Informationen zur Kostenerstattung
Abtretungserklärung DAK - Zu den Formularen
Abtretungserklärung AOK - Zu den Formularen
(Achten Sie darauf, dass Sie die richtige Region auswählen.)
Abtretungserklärung Barmer GEK - Zu den Formularen
Abtretungserklärung Knappschaft - Zu den Formularen