Facebook Altenpflege Hilfe
Aktuelle News
jetzt auf Facebook!

Freiberufliche Pflegekraft beschäftigen

Freiberufliche Pflegekraft beschäftigen

Wie in fast jedem Berufszweig, gibt es auch in der Pflege die Möglichkeit, selbstständig zu arbeiten. Die Bezahlung läuft dann auf Honorarbasis. Welche Arbeiten durchgeführt werden, wird in der Regel vertraglich festgelegt. Dau gehören Arbeitszeiten, auszuführende Tätigkeiten und weitere relevante Angaben. Die Leistungen richten sich nach den Fähigkeiten der Pflegekraft. Ob bestimmte Hilfsmittel benötigt werden, sollte vorab geklärt und in den Vertrag mit aufgenommen werden.





Warum eine freiberufliche Pflegekraft? Vorteile und Nachteile!

Ein Vorteil der Freiberuflichkeit, ist die Flexibilität. Selbstständige Pflegekräfte können sich die Zeit selbst einteilen und können wichtige Aufträge eventuell noch kurzfristig mit erledigen. Individuelle Vereinbarungen können verabredet werden, was bei ambulanten Pflegediensten oder in Pflegeeinrichtungen kaum möglich ist. Auf Grund der verschiedenen Tätigkeiten haben Freiberufler häufig ein größeres Wissensspektrum. Sie stehen unter größerem Druck, sich weiter zu qualifizieren, da Sie sonst evtl. weniger gebucht werden.

Es gibt aber auch Nachteile. Die Qualifikation freier Pflegekräfte ist nicht immer gesichert und sollte vorab geprüft werden. Die Tätigkeitsvereinbarungen (Verträge) werden von Fall zu Fall abgeschlossen und müssen auch gut geprüft werden. Bei angestellten Pflegekräften übernimmt das der Arbeitgeber.

Das müssen Sie beachten!

Um als selbstständige Pflegefachkraft zu arbeiten, muss man sich beim Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft anmelden. Dort kann man seine berufliche Qualifikation nachweisen. Zusätzlich muss man ein Gewerbe anmelden, damit das Finanzamt die nötigen Daten bekommt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist auch notwendig, da die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen große Verantwortung mit sich bringt. Um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden, sollte man sich über das Thema ausreichend informieren.

Als Auftraggeber bedeutet dies, dass man sich die Anmeldung bei der Genossenschaft und die Haftpflichtversicherung zeigen lassen sollte, um die Qualifikation festzustellen. Liegen diese Anmeldungen nicht vor, sollten Sie ein Arbeitsverhältnis mit der Person nicht eingehen. Weiterhin ist zu beachten, dass alle Vereinbarungen gut dokumentiert werden. Lesen Sie sich alle Verträge gut durch. Schließen Sie keine mündlichen Vereinbarungen ab.

Suchen Sie die Pflegekraft aus seriösen Quellen. Wir listen Ihnen unten verschiedene Quellen auf. Angebote bei ebay oder in fachfremden Internetforen sollten sie nicht grundsätzlich ausschließen, aber mit Vorsicht behandeln.

Leistungen und Kosten einer freiberuflichen Pflegekraft

Die Leistungen hängen von der Qualifikation und dem Bedarf ab. Freiberufliche Pflegefachkräfte haben sich darauf spezialisiert, Verhinderungspflege oder 24-Stundenpflege im häuslichen Umfeld durchzuführen. Der Grund hierfür ist, dass man mehr Zeit für die Patienten hat und verantwortungsvoll arbeiten kann. In Pflegeheimen herrscht meistens Zeitdruck, so dass die Qualität der Pflege auf der Strecke bleibt.

Die Kosten hängen vom Stundensatz des Pflegenden ab. Hierbei ist es ratsam, mehrere Pflegekräfte mit einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu vergleichen. Bei der Qualifikation darf man keine Abstriche machen.

Wo findet man freie Pflegefachkräfte?

Da es für die Suche eine lokale Beschränkung gibt, sollten Sie Stellenanzeigen in den lokalen Zeitungen für ihre Region durchsuchen.

Fragen Sie Bekannte, Freunde und Verwandte ob diese eine freie Pflegekraft kennen oder schon mal beschäftigt haben. Pflege ist eine sehr private Angelegenheit. Da hat man gerne eine verlässliche und vertrauenswürdige Person bei sich.

In den letzten Jahren sind verschiedene Online-Plattformen entstanden, welche Sie bei der Suche ebenfalls in Betracht ziehen sollten. Dort finden Sie Pflegefachkräfte für alle Regionen und Bundesländer: Hamburg, Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachesen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.