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Pflegeheim / Altenheim wechseln – Das müssen Sie beachten um Kosten zu sparen!

pflegeheim wechseln

Im Prinzip kann jeder Mensch das Pflegeheim bzw. Altenheim wechseln, wenn er eine andere Einrichtung bevorzugt. Bisher war es allerdings so geregelt, dass bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden mussten. Die anfallenden Kosten liefen während dieser Kündigungszeit weiter. Nach einem Urteil des BGH in Karlsruhe (Az. III ZR 292/17) wurde entschieden, dass keine weiteren Kosten trotz Kündigungsfrist anfallen dürfen. Die Abrechnung erfolgt nun auf Tagesbasis, so dass die Zahlungspflicht mit dem Tag des Auszugs, der Entlassung oder dem Tod des Pflegebedürftigen endet. Um Kosten zu sparen, muss nun auch kein Sonderkündigungsrecht mehr in Anspruch genommen werden.





Vorgehen beim Wechsel

Wenn der Entschluss gefasst ist, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Klären Sie mit dem neuen Pflegeheim ab, wann Sie einziehen können bzw. ab wann der neue Vertrag gültig ist.
2. Treten Sie an das bestehende Heim heran, wenn alle Formalitäten erledigt sind und kündigen Sie Ihren Vertrag zum entsprechenden Zeitraum.
3. Kündigen Sie nicht mehr nötige Verträge für Telefon, Fernsehen etc. oder sonstigen Leistungen.
4. Regeln Sie den Umzug. Falls Sie einen Zuschuss beantragen möchten, stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse den Antrag. Stellen Sie sicher, dass Sie bei m Umzug nichts vergessen. Denken Sie nicht nur an die Möbel, sondern auch an wichtige Papiere.
5. Sollte ein Krankentransport nötig sein, klären Sie die Kostenfrage mit Ihrer Pflegekasse oder mit dem Sozialhilfeträger ab. In gewissen Situationen kann eine Kostenübernahme gewährt werden.
6. Denken Sie an eine Ummeldung bei der Stadtverwaltung und ihren behandelnden Ärzten.

Pflegeheimwechsel für Hilfeempfänger beim Sozialamt

Pflegebedürftige Personen, die Sozialhilfe erhalten, können einen Wechsel erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Sozialamt vollziehen. Sollten durch den Wechsel Mehrkosten entstehen, kann das Sozialamt den Wechsel verweigern. Es besteht kein generelles Wahlrecht oder Wunschrecht des Pflegebedürftigen. Sollten Missstände und fachliche Probleme in dem Altenheim des Bewohners auftreten, sollten diese gründlich dokumentiert werden, so dass man des Wechselwunsch beim Sozialhilfeträger begründen kann. Mit diesem Vorgehen hat man deutlich bessere Chance.


Umzug von Pflegeheim zu Pflegeheim

Generell muss der Umzug in ein neues Pflegeheim selbst organisiert und bezahlt werden. Wenn der Pflegebedürftige nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und eine gute Begründung für den Umzug vorliegt (z.B. Medizinische Gründe oder Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen), kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss für Umzugskosten beantragt werden.