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Zuschuss für die Kosten der Beerdigung / Bestattung beantragen - Sozialbestattung

zuschuss beerdigung beantragen

Beerdigungen sind in der Regel eine kostspielige Angelegenheit. Doch wer ist überhaupt zuständig für die Beerdigung und die anfallenden Kosten?

Da es in Deutschland eine Bestattungspflicht gibt, werden die nächsten Angehörigen mit den Kosten und der Organisation zwangsläufig konfrontiert. Das sind meistens Ehepartner oder volljährige Kinder. Doch auch Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder können für die Beisetzung mit herangezogen werden. Unabhängig von der Beisetzung ist die Totenfürsorge. Hierzu gehören unter anderem die Beschaffung eines Grabsteins oder die Gewährleistung der Grabpflege.



Welche Zuschüsse gibt es für eine Beerdigung?

Sobald ein Erbe in Anspruch genommen wird, müssen die Erben auch für die Summe aufkommen. Daher sollte man vorab prüfen, ob sich die Bestattung aus dem Erbe finanzieren lassen kann. Wird das Erbe ausgeschlagen, prüft das zuständige Sozialamt, ob die Angehörigen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Wenn keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Allerdings wird in diesem Fall lediglich die einfachste ortsübliche Bestattung bezahlt und der Verstorbene auf einem anonymen Grabfeld beigesetzt. Auch bei Angehörigen, die Hartz IV empfangen übernimmt das Amt zumindest einen Teil der Kosten.

Der Antrag

Der Antrag auf Kostenübernahme einer Sozialbestattung erfolgt zumeist beim Sozialamt des Sterbeortes. De einfachste Weg ist, sich telefonisch beim Sozialamt zu melden. Dieses schickt dann die entsprechenden Antragsformulare zu. Bei der Prüfung des Antrags muss man damit rechnen, dass man alle Bankkonten und Einnahmen offen legen muss. Zusätzlich müssen alle Kosten inklusive Rechnungen belegt werden. Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn die Bestattung bereits vollzogen oder beauftragt wurde. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, sollte man die Option einer Ratenzahlung mit dem Bestatter prüfen.

Welche Kosten entstehen durch den Todesfall?

Je nach Todesort und Todesursache können die Kosten variieren. Die grundsätzlichen Kosten bleiben natürlich gleich. 5000€ bis 6000€ sind keine Seltenheit, und können schnell nach oben steigen. Zu den Kosten gehören:

- Überführungskosten zu Friedhof oder Krematorium
- Kosten für den Sarg oder die Urne
- Gebühren für die Sterbeurkunde
- Evtl. Kosten für eine Einäscherung
- Kosten für Trauerkleidung
- Grabnutzungsgebühren
- Gedenktafel / Grabstein etc.
- Erstellung einer Todesbescheinigung durch einen Arzt

Besondere Bestattungen mit Extra-Services vom Bestatter und einer Trauerfeier ziehen weitere Kosten mit sich:

- Kosten für Trauerfeier
- Trauerredner / Sargträger
- Blumenschmuck, Kränze etc.
- Spezielle Särge und Sargausstattung


Vorsorge durch Sterbegeldversicherung

Wer seine Angehörigen nicht mit den Beerdigungskosten belasten möchte, kann eine Sterbegeldversicherung abschließen. Je nach Art der Versicherung werden die Beisetzungskosten erstattet. Die Summe ist oftmals vom Versicherungsnehmer frei wählbar. Je nach Höhe, kann die Versicherung schon für wenige Euro im Monat abgeschlossen werden. Besonders Menschen, die spezielle Vorstellungen für ihre Beerdigung haben, sollten sich überlegen, diese Versicherung abzuschließen.