Beerdigungen sind in der Regel eine kostspielige Angelegenheit. Doch wer ist überhaupt zuständig für die Beerdigung und die anfallenden Kosten?
Da es in Deutschland eine Bestattungspflicht gibt, werden die nächsten Angehörigen mit den Kosten und der Organisation zwangsläufig konfrontiert. Das
sind meistens Ehepartner oder volljährige Kinder. Doch auch Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder können für die Beisetzung mit herangezogen
werden. Unabhängig von der Beisetzung ist die Totenfürsorge. Hierzu gehören unter anderem die Beschaffung eines Grabsteins oder die Gewährleistung der
Grabpflege.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Welche Zuschüsse gibt es für eine Beerdigung?
> Der Antrag
> Welche Kosten entstehen durch den Todesfall?
> Vorsorge durch Sterbegeldversicherung
Sobald ein Erbe in Anspruch genommen wird, müssen die Erben auch für die Summe aufkommen. Daher sollte man vorab prüfen, ob sich die
Bestattung aus dem Erbe finanzieren lassen kann. Wird das Erbe ausgeschlagen, prüft das zuständige Sozialamt, ob die Angehörigen über
ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Wenn keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Allerdings wird
in diesem Fall lediglich die einfachste ortsübliche Bestattung bezahlt und der Verstorbene auf einem anonymen Grabfeld beigesetzt. Auch bei
Angehörigen, die Hartz IV empfangen übernimmt das Amt zumindest einen Teil der Kosten.
Der Antrag auf Kostenübernahme einer Sozialbestattung erfolgt zumeist beim Sozialamt des Sterbeortes. De einfachste Weg ist, sich telefonisch
beim Sozialamt zu melden. Dieses schickt dann die entsprechenden Antragsformulare zu. Bei der Prüfung des Antrags muss man damit rechnen, dass man
alle Bankkonten und Einnahmen offen legen muss. Zusätzlich müssen alle Kosten inklusive Rechnungen belegt werden. Der Antrag kann auch gestellt
werden, wenn die Bestattung bereits vollzogen oder beauftragt wurde. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, sollte man die Option einer Ratenzahlung mit
dem Bestatter prüfen.
Je nach Todesort und Todesursache können die Kosten variieren. Die grundsätzlichen Kosten bleiben natürlich gleich. 5000€ bis 6000€ sind keine
Seltenheit, und können schnell nach oben steigen. Zu den Kosten gehören:
- Überführungskosten zu Friedhof oder Krematorium
- Kosten für den Sarg oder die Urne
- Gebühren für die Sterbeurkunde
- Evtl. Kosten für eine Einäscherung
- Kosten für Trauerkleidung
- Grabnutzungsgebühren
- Gedenktafel / Grabstein etc.
- Erstellung einer Todesbescheinigung durch einen Arzt
Besondere Bestattungen mit Extra-Services vom Bestatter und einer Trauerfeier ziehen weitere Kosten mit sich:
- Kosten für Trauerfeier
- Trauerredner / Sargträger
- Blumenschmuck, Kränze etc.
- Spezielle Särge und Sargausstattung
Wer seine Angehörigen nicht mit den Beerdigungskosten belasten möchte, kann eine Sterbegeldversicherung abschließen. Je
nach Art der Versicherung werden die Beisetzungskosten erstattet. Die Summe ist oftmals vom Versicherungsnehmer frei wählbar. Je nach
Höhe, kann die Versicherung schon für wenige Euro im Monat abgeschlossen werden. Besonders Menschen, die spezielle Vorstellungen für ihre
Beerdigung haben, sollten sich überlegen, diese Versicherung abzuschließen.