Wenn die eigenen finanziellen Mittel für eine Pflege nicht (mehr) ausreichen, muss das Sozialamt einspringen, d.h., es muss ein Antrag gestellt werden.
Die Antragstellung bringt etwas bürokratischen Aufwand mit sich. Da es keine einheitlichen Antragsformulare gibt, besorgen Sie sich die nötigen Formulare bei
Ihrem zuständigen Sozialamt. Bedenken Sie immer, dass Sie eine ständige Mitwirkungspflicht gegenüber den Behörden haben.
Wichtig: Die Kosten werden erst übernommen, wenn der Antrag bewilligt worden ist. Warten Sie daher auf die Bewilligung, bevor Sie etwas
kaufen bzw. einen Vertrag abschließen.
Voraussetzungen
Die Kostenübernahme durch das Sozialamt kommt erst dann in Frage, wenn die eigenen finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen. Auch Ehepartner und Verwandte
ersten Grades sind verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Dazu gab es in letzter Zeit mehrere eindeutige Urteile von deutschen Gerichten. Allerdings wurden hier
auch eindeutige Regeln festgelegt. Es gibt beispielsweise eine Gehaltsgrenze und ein Schonvermögen, welches von den Sozialämtern festgelegt wird. Werden diese
Grenzen überschritten, muss gezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
Für eine erfolgreiche Antragsstellung sollten Sie folgende Unterlagen bereitstellen:
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten. Wenn Sie persönlich nicht in der Lage sind, die Antragstellung vorzunehmen, können Sie den ASD (Allgemeiner sozialer Dienst)
um Hilfe bitten. Der ASD ist ein kommunaler Dienst, der die soziale Grundversorgung sicherstellen soll.