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Antrag auf Pflege beim Sozialamt

Antrag auf Pflege beim Sozialamt

Wenn die eigenen finanziellen Mittel für eine Pflege nicht (mehr) ausreichen, muss das Sozialamt einspringen, d.h., es muss ein Antrag gestellt werden.

Die Antragstellung bringt etwas bürokratischen Aufwand mit sich. Da es keine einheitlichen Antragsformulare gibt, besorgen Sie sich die nötigen Formulare bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Bedenken Sie immer, dass Sie eine ständige Mitwirkungspflicht gegenüber den Behörden haben.

Wichtig: Die Kosten werden erst übernommen, wenn der Antrag bewilligt worden ist. Warten Sie daher auf die Bewilligung, bevor Sie etwas kaufen bzw. einen Vertrag abschließen.

Voraussetzungen

Die Kostenübernahme durch das Sozialamt kommt erst dann in Frage, wenn die eigenen finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen. Auch Ehepartner und Verwandte ersten Grades sind verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Dazu gab es in letzter Zeit mehrere eindeutige Urteile von deutschen Gerichten. Allerdings wurden hier auch eindeutige Regeln festgelegt. Es gibt beispielsweise eine Gehaltsgrenze und ein Schonvermögen, welches von den Sozialämtern festgelegt wird. Werden diese Grenzen überschritten, muss gezahlt werden.

Benötigte Unterlagen

Für eine erfolgreiche Antragsstellung sollten Sie folgende Unterlagen bereitstellen:

  1. Nachweise über das gesamte Vermögen. Dazu gehören Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller vorhandenen Konten, Sparbücher und Wertpapiere. Bei Grundvermögen wird ein aktueller Grundbuchauszug benötigt. Auch Versicherungspolicen und Nachweise über deren Rückkaufwert sollten beigelegt werden.

  2. Bescheid der Pflegekasse

  3. Einkommensnachweise. Dazu gehören Rentenbescheide und neueste Rentenanpassungsmitteilungen, Bescheide über Zusatzrenten (z.B. Betriebsrente), Bescheide über Versorgungsbezüge, Nachweise über Wohngeld oder sonstigen Einkünften.

  4. Medizinische Gutachten (Ärzte, MDK, etc.)

  5. Kostenvoranschläge über Pflegekosten wie z.B. Pflegedienst, Betreuung oder Heimkosten. Wenn Ihnen bereits ein Heimvertrag vorliegt, muss auch dieser vorgezeigt werden.

  6. Sollte die Pflege zu Hause stattfinden, sind Nachweise über Mietkosten (inkl. Nebenkosten) nötig. Bei Eigentumswohnungen bzw. Häusern ist ein Nachweis über das Wohngeld sinnvoll.

  7. Familienstammbuch und Anschriften der Verwandten 1. Grades.

  8. Falls der Antrag von Dritten gestellt wird, ist die Vollmacht bzw. der Beschluss des Vormundschaftsgerichts notwendig.

  9. Falls es noch Dinge gibt, welche die Entscheidung beeinflussen können, sollten diese auch beigelegt werden. Zumindest aber vorhanden sein, falls diese angefordert werden.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten. Wenn Sie persönlich nicht in der Lage sind, die Antragstellung vorzunehmen, können Sie den ASD (Allgemeiner sozialer Dienst) um Hilfe bitten. Der ASD ist ein kommunaler Dienst, der die soziale Grundversorgung sicherstellen soll.