Unsere Augen sind hoch komplexe Organe. Sie verarbeiten visuelle Reize so, dass sie die fertigen Signale an unser Gehirn senden. Das Gehirn kann sich mit Hilfe der Signale nun ein vollständiges Bild von der Umwelt machen. Zusammen mit den Gehirnarealen bildet das Auge das visuelle System. Auftretende Störungen können zu einer Sehbehinderung führen. Im Schlimmsten Falle führt eine Störung zur Blindheit. Augenkrankheiten sind häufig Teil eines degenerativen Prozesses. Um Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen zu unterstützen, gibt es verschieden finanzielle und soziale Hilfen.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Unterschied zwischen Sehbehinderung, Sehstörung und Blindheit
> Augenerkrankungen
> Finanzielle Hilfen
> Augenthrombose
> Ab wieviel Dioptrien ist man sehbehindert?
> Ist man bei Einäugigkeit auch behindert?
> Sehbehinderung in der GdB-Tabelle
> GdB-Visus-Tabelle inkl. Download
> Kontakte für sehbehinderte und blinde Menschen
Die Versorgungsmedizin-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und soziales definiert 3 unterschiedliche Stufen. Blindheit, Sehbehinderung und , hochgradige
Sehbehinderung. Die Einstufung hat Auswirkungen auf das soziale Entschädigungsrecht. Die Einstufungen lauten wie folgt:
Blindheit liegt vor, wenn:
- Ein nachgewiesener kompletter Ausfall der Sehrinde vorhanden ist
- Die Sehschärfe (Visus) auf dem besseren Auge nach Korrektur maximal 0,02 beträgt
- Das Augenlicht vollständig fehlt
- Andere Störungen diesen Beeinträchtigungen gleich kommt
Sehbehinderung liegt vor, wenn:
- Eine Visus Kombination von 0,4/0,02 und 0,02/0,02 vorliegt
- Gleich zu bewertende Gesichtsfeldausfälle vorhanden sind
Hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn:
- Der Visus auf keinem Auge mehr als 0,05 beträgt
- Andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens vorliegen, die dem Punkt 1 gleichzuachtend sind
Sehstörungen sind nicht in der Verordnung zu finden. Diese stellen lediglich eine krankhafte Veränderung des Sehvermögens fest. Das kann von Augenflimmern bis zur
verminderten Sehschärfe gehen. Die Auslöser können verschiedene Ursachen haben. Sehstörungen sind also nur ein Überbegriff für eine Vielzahl an Augenkrankheiten. In anderen
Ländern gibt es abweichende Einstufungen.
Es gibt eine Vielzahl an Erkrankungen, die das Sehvermögen beeinträchtigen oder sogar zur Blindheit führen können. Bei einer Beschädigung der Makula
(Makuladegeneration) können Betroffene beispielsweise nicht mehr scharf sehen. Bei Problemen mit der Netzhaut kann sich das Gesichtsfeld verringern
(Diabetische Retinopathie). Schäden an der Papille (Sehnervenkopf) können zu Blickfeldausfällen führen.
Die bekanntesten Augenerkrankungen sind:
Grüner Star
Der Grüne Star (Glaukom) beschreibt eine Beschädigung des Sehnervs. Die Folge ist eine Einschränkung des Gesichtsfeldes. Ursache ist Häufig ein hoher Augeninnendruck. In
manchen Fällen kann diese Krankheit zur Erblindung führen. Eine Behandlung ist schwierig, da der Nerv bereits beschädigt ist. Der Innendruck des Auges wird meistens mit
Augentropfen behandelt.
Grauer Star
Bei dem Grauen Star (Katarakt) trübt sich die Linse mit der Zeit. Durch diese gräuliche Eintrübung lässt das Sehvermögen nach. Der Zeitraum von leichten Sehproblemen bis
zum Verlust des Sehvermögens ist unterschiedlich und variiert von Mensch zu Mensch. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine wirksamen Medikamente gegen diese
Augenkrankheit. Lediglich die Operation ist eine wirksame Behandlungsmöglichkeit.
Alterssichtigkeit
Die Alterssichtigkeit (Presbyopie) ist ein Teil des normalen Alterungsprozesses der Linse. Durch die Veränderungen an der Linse ist ein scharfes Sehen im Nahbereich nicht
mehr möglich. Sofern keine anderen Probleme vorliegen, kann eine Lesebrille Abhilfe schaffen.
Die Ursachen für eine Erblindung liegen in Deutschland überwiegend in einer altersbedingten Makuladegeneration (AMD), einem Glaukom oder der diabetischen Retinopathie.
Menschen mit einer Hochgradige Sehbehinderung oder einer vorliegenden Blindheit haben das Anrecht auf Blindengeld oder Blindenhilfe. Die Höhe der Leistungen regeln
immer die Bundesländer. Daher ist die Höhe und die Art der Hilfe immer unterschiedlich. Die Hilfen sind dazu gedacht, um einen finanziellen Mehraufwand auszugleichen.
Während das Blindengeld unabhängig von Alter, Vermögen und Einkommen ist, wird die Blindenhilfe nur in Abhängigkeit vom Einkommen und Vermögen gezahlt. In manchen
Bundesländern wird diese Hilfe seit einigen Jahren auch Landespflegegeld genannt bzw. mit anderen Leistungen verrechnet.
Eine weitere Option der Unterstützung ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw. eines ausreichenden Grades der Behinderung. Durch einen entsprechenden Wert
bekommt man das Recht auf Gleichstellung und hat verschiedene andere Vorteile.
Eine Thrombose im Auge liegt vor, wenn eine Vene im Auge durch ein Blutgerinsel teilweise oder vollständig verstopft ist. Das durchfließende Blut staut sich in dieser
Vene und beeinflusst die Sehkraft. Dieses Phänomen wird auch als retinaler Venenverschluss bezeichnet.
Eine Augenthrombose kann verschiedene Ursachen haben. Zu den Ursachen können ein erhöhter Augeninnendruck, Herz- Kreislauferkrankungen oder andere Augenerkrankungen gehören.
Die Thrombose macht sich durch ein vermindertes Sehvermögen (besonders morgens) bemerkbar. Am häufigsten kommt diese Erkrankung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr vor.
Wer diese Symptome bemerkt, sollte schnellst möglich einen Arzt aufsuchen. Als vorbeugende Maßnahme gilt es durch gesunde Ernährung und Sport den Blutdruck zu verringern.
Dies ist generell bei Thrombosen sinnvoll.
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn trotz Korrektur mit einer Sehhilfe (Kontaktlinse oder Brille) eine Sehschärfe von bis zu 33% auf dem besseren Auge vorhanden ist. Eine
Hochgradige Sehbehinderung setzt eine Sehschärfe von bis zu 2% voraus.
Gemäß der WHO gibt es folgende Einstufungen (International Classification of Diseases = ICD H53-54):
Art der Beeinträchtigung | Sehschärfe | Dioptrien (dpt) |
0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung | Sehschärfe über 30% | unter - 0,75 Dioptrie |
1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung | Sehschärfe zwischen 10% und 30% | ca. - 0,75 bis -1 Dioptrie |
2 - schwere Sehbeeinträchtigung | Sehschärfe zwischen 5% und 10% | ca. - 1 und -2 Dioptrie |
3 - hochgradige Sehbehinderung | Sehschärfe zwischen 2% und 5% | ca. - 2 bis -3 Dioptrie |
4 – Blindheit | Sehschärfe zwischen 0% und 2% | über - 3 Dioptrie |
5 – Blindheit | Sehschärfe zwischen 0% und 2% | über - 3 Dioptrie |
Einstufungen 4. Und 5. unterscheiden sich in der Untersuchung. Die Methode Nr. 4 findet durch Fingerzählen im Abstand von 1 Meter statt.
Die alleinige Tatsache, dass nur ein Auge vorhanden ist, rechtfertigt noch keine Schwerbehinderung. Alleine die tatsächliche Sehleistung des verbliebenen Auges gibt Aufschluss über die Schwere der Behinderung. Wenn die Sehschärfe über 0,5 liegt, dürfen beispielsweise auch Menschen mit einem Auge Auto fahren.
Der Grad der Behinderung wird hauptsächlich an der Sehschärfe bemessen. Ausfälle des Blickfeldes und des Gesichtsfeldes werden ebenfalls berücksichtigt. Sowohl eine
hochgradige Sehbehinderung als auch die Blindheit haben einen GdB von 100 zur Folge. Folgende Werte werden in der GdB-Tabelle gelistet.
Sehorgan (Augen) | |
Erkrankung | GdB Wert |
Linsenverlust eines Auges mit korrigierter Kunstlinse oder Kontaktlinse - Sehschärfe 0,4 und mehr | 10 |
Linsenverlust eines Auges mit korrigierter Kunstlinse oder Kontaktlinse - Sehschärfe 0,1 bis 0,39 | 20 |
Linsenverlust eines Auges mit korrigierter Kunstlinse oder Kontaktlinse - Sehschärfe unter 0,1 | 25 - 30 |
Strabismus (Augenmuskellähmung) wenn ein Auge wegen der Doppelbilder vom Sehen ausgeschlossen werden muss | 30 |
Strabismus (Augenmuskellähmung) bei einseitiger Bildunterdrückung | 10 |
Vollständigen Verschluss des Auges (nicht korrgierbar) durch Lähmung des Oberlides | 30 |
Sonstige Augenmuskellähmung | 10 - 20 |
Einseitige Fehlstellungen der Lider | 0 - 10 |
Beidseitige Fehlstellungen der Lider | 10 - 20 |
Gesichtsfeldausfälle Homonyme Hemianopsie | 40 |
Gesichtsfeldausfälle Bitemporale Hemianopsie | 30 |
Gesichtsfeldausfälle Binasale Hemianopsie mit beidäugigem Sehen | 10 |
Gesichtsfeldausfälle Binasale Hemianopsie mit Verlust des beidäugigem Sehens | 30 |
Gesichtsfeldausfälle Homonymer Quadrant oben | 20 |
Gesichtsfeldausfälle Homonymer Quadrant unten | 30 |
Kompletter Ausfall beider unterer Hälften des Gesichtsfeldes | 60 |
Nasaler Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges | 60 |
Temporaler Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges | 70 |
Gesichtsfeldeinengungen mit allseitigen Einengungen je nach Grad | 10 - 100 |
Unregelmäßige Gesichtsfeldausfälle mit mindestens 1/3 ausgefallene Fläche | 20 |
Unregelmäßige Gesichtsfeldausfälle mit mindestens 2/3 ausgefallene Fläche | 50 |
Nach Entfernung eines Augentumors in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung bei Tumorbegrenzung auf den Augapfel (auch Entfernung des Augapfels) | 50 |
Nach Entfernung eines Augentumors in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung mit sonstigen Asuwirkungen | 80 - 100 |
Um eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) schneller einzuschätzen, gibt es die GdB-Visus-Tabelle. Hier kann man die Sehkraft beider Augen (Linkes Auge / Rechtes Auge) ins Verhältnis
setzen und sieht sofort, welcher GdB dadurch entsteht. Die Werte im Inneren der Tabelle spiegeln den GdB-Wert wieder. Ab einem Wert von
- 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt
- 60 kann die Rundfunkgebühr ermäßigt werden
- 70 kann man frei im öffentlichen Nahverkehr mitfahren
- 100 ist man Blind und hat entsprechende Ansprüche
Sehschärfe | RA | 100 % | 80 % | 63 % | 50 % | 40 % | 32 % | 25 % | 20 % | 16 % | 10 % | 8 % | 5 % | 2 % | 0 % |
LA | |||||||||||||||
100 % | 0 | 0 | 0 | 5 | 5 | 10 | 10 | 10 | 15 | 20 | 20 | 25 | 25 | 25 | |
80 % | 0 | 0 | 5 | 5 | 10 | 10 | 10 | 15 | 20 | 20 | 25 | 30 | 30 | 30 | |
63 % | 0 | 5 | 10 | 10 | 10 | 10 | 15 | 20 | 20 | 25 | 30 | 30 | 30 | 40 | |
50 % | 5 | 5 | 10 | 10 | 10 | 15 | 20 | 20 | 25 | 30 | 30 | 35 | 40 | 40 | |
40 % | 5 | 10 | 10 | 10 | 20 | 20 | 25 | 25 | 30 | 30 | 35 | 40 | 50 | 50 | |
32 % | 10 | 10 | 10 | 15 | 20 | 30 | 30 | 30 | 40 | 40 | 40 | 50 | 50 | 50 | |
25 % | 10 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | 40 | 40 | 40 | 50 | 50 | 50 | 60 | 60 | |
20 % | 10 | 15 | 20 | 20 | 25 | 30 | 40 | 50 | 50 | 50 | 60 | 60 | 70 | 70 | |
16 % | 15 | 20 | 20 | 25 | 30 | 40 | 40 | 50 | 60 | 60 | 60 | 70 | 80 | 80 | |
10 % | 20 | 20 | 25 | 30 | 30 | 40 | 50 | 50 | 60 | 70 | 70 | 80 | 90 | 90 | |
8 % | 20 | 25 | 30 | 30 | 35 | 40 | 50 | 60 | 60 | 70 | 80 | 90 | 90 | 90 | |
5 % | 25 | 30 | 30 | 35 | 40 | 50 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 100 | 100 | 100 | |
2 % | 25 | 30 | 30 | 40 | 50 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 90 | 100 | 100 | 100 | |
0 % | 25 | 30 | 40 | 40 | 50 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 90 | 100 | 100 | 100 |
RA = Rechtes Auge
LA = Linkes Auge
Hier können Sie sich eine kostenlose Version der Visus-Tabelle als PDF oder Excel-Datei herunterladen. Bei Bedarf können Sie die Tabelle verändern, aktualisieren oder anpassen.
Menschen mit einer schweren Sehbehinderung oder Blindheit brauchen Unterstützung. Dazu kann man verschiedene staatliche und nicht stattliche Angebote wahrnehmen.
DBSV: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
Der DBSV ist eine Selbsthilfeorganisation von und für sehbehinderten Menschen. Der Verein ist bundesweit tätig und berät über Bildungs und Berufsfragen und bietet einen
Jobservice.
www.dbsv.org
FOKUS – Verein zur Förderung der selbständigen Lebensführung Blinder und Sehbehinderter e. V.
Hilfen für den Alltag, der Mobilität und Orientierung bietet der Verein FOKUS. Es ist auch ein Training an elektronischen Hilfsmitteln möglich.
www.fokus-ev.de
Rechtsberatung: Rechte behinderter Menschen gGmbH
Um die Rechte behinderter Menschen kümmert sich die RbM-Rechtsberatung. Hier kümmert man sich um alle rechtlichen Belange von Betroffenen.
www.rbm-rechtsberatung.de