Pflegebegriffe sind vielfältig und manchmal verwirrend. Doch für Antragstellungen oder in der Kommunikation mit der Pflegekasse sind diese Begriffe
ein notwendiges Übel. Wir möchten an dieser Stelle die verschiedenen Pflegearten vorstellen und kurz erklären, was dahinter steckt.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Was ist stationäre Pflege ?
> Was ist ambulante Pflege ?
> Was ist Tagespflege ?
> Was ist Verhinderungspflege (Ersatzpflege) ?
> Was ist Nachtpflege ?
> Was ist Intensivpflege ?
> Was ist Vollzeitpflege (24-Stunden Pflege) ?
> Was ist Kurzzeitpflege ?
> Was ist Palliativpflege ?
> Was ist Hospizpflege ?
Bei der stationären Pflege werden Pflegebedürftige in einer Einrichtung gepflegt und untergebracht. Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten:
Vollstationäre Pflege:
Wenn eine dauerhafte Pflege notwendig ist, wird diese Pflegeform gewährt. Die Entscheidung trifft in der Regel der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Bei
einer Pflegestufe 3 (Pflegegrad 4) fällt eine Prüfung weg. Die medizinischen Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Unterkunft und Versorgung müssen
meistens privat finanziert werden.
Teilstationäre Pflege:
Ein teilstationärer Aufenthalt kommt in Frage, wenn der Pflegebedürftige zeitweise betreut (gepflegt) werden muss. Das kann sowohl eine Tagespflege aber auch eine
Nachtpflege beinhalten. Tagespflege kommt beispielsweise in Frage, wenn ein pflegender Angehöriger tagsüber arbeitet und abends oder nachts die Pflege dann übernimmt. Den
stationären Aufenthalt übernimmt häufig die Pflegeversicherung. Verpflegung und Transport müssen privat geregelt werden.
Die ambulante Pflege ist das Gegenstück zur stationären Pflege. Hier bei kommen die Pflegekräfte (z.B. von einem ambulanten Pflegedienst) zu der
pflegebedürftigen Person nach Hause und führen dort die pflegerischen Maßnahmen durch. Je nach Finanzierung legen die Ärzte und Pflegekassen die
Maßnahmen fest. Die Finanzierung erfolgt meistens durch eine Pflegekasse, kann aber auch privat vollzogen werden.
Pflegebedürftige Menschen, bei denen tagsüber keine eigenständige Versorgung gewährleistet ist, können eine Tagespflege in Anspruch nehmen. Ähnlich
wie bei der teilstationären Pflege kann dies auch für Personen gelten, die durch einen Angehörigen gepflegt werden, dieser aber tagsüber arbeiten muss
oder beschäftigt ist. Tagespflege kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Verhinderungspflege wird bereitgestellt, wenn eine Person Pflegebedarf für einen bestimmten Zeitraum hat und die pflegende Person zu der Zeit verhindert ist. Dies
betrifft häufig pflegende Angehörige, die in Urlaub sind oder aus verschiedenen Gründen keine Zeit haben. In der Zeit wird die Pflege durch eine Pflegefachkraft
übernommen. Die Kosten werden von den Pflegekassen für einen maximalen Zeitraum von 4 Wochen (pro Jahr) übernommen.
Das Gegenstück zur Tagespflege ist die Nachtpflege. Hier bekommen pflegebedürftige Personen Hilfe, wenn eine eigenständige Versorgung nachts nicht gewährleistet
und kein Betreuer verfügbar ist. Eine ambulante Nachtpflege wird meistens von einem Pflegedienst durchgeführt, der stationäre Aufenthalt erfolgt oftmals in einer
Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim).
Die Intensivpflege ist ambulant oder stationär möglich. Die Voraussetzung für diese Pflegeform ist, dass der Pflegebedürftige akute oder lebensbedrohliche Leiden hat. Die
Körperfunktionen des Pflegebedürftigen unterliegen hierbei einer ständigen Kontrolle und werden notfalls unterstützt.
Die körperliche und psychische Belastung der Pflegekräfte ist sehr groß. Daher sind die Pflegekräfte speziell für diesen Bereich ausgebildet. Sterbebegleitung
kann ein Teil der Intensivpflege sein.
Personen, die einen hohen Pflegeaufwand haben, bekommen häufig die Vollzeitpflege. Eine ganzheitliche Betreuung ist dabei möglich. Auch hier
gibt es eine stationäre oder ambulante Variante. Die ambulante Möglichkeit beinhaltet je nach Bedarf auch eine Haushaltshilfe.
Bei der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt. Diese Pflegeform ist auf eine Zeit von
maximal 4 Wochen (im Jahr) begrenzt und für Menschen gedacht, die nach längerem Krankenhausaufenthalt in die eigene Wohnung zurückkehren oder auf ein
Pflegeheim vorbereitet werden sollen. Auch bei einer Abwesenheit der pflegenden Angehörigen kommt die Kurzzeitpflege in Frage.
Menschen, die unter einer lebensbedrohlichen oder unheilbaren Krankheit leiden, bekommen die Palliativpflege. Zielsetzung ist, dass Schmerzen und Leiden
vermindert werden (körperlich und geistig). Diese Pflegeform mündet oftmals in der Sterbebegleitung und benötigt daher besonders ausgebildete Pflegekräfte.
Hospizpflegekräfte erleichtern Menschen ein würdevolles Sterben. Meistens findet dieses in kleineren Einrichtungen statt und richtet sich ähnlich der
Palliativpflege an Menschen, die im Sterben liegen. Die Einrichtungen bieten häufig flexible Besuchszeiten und Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige.
Ein Platz in einem Hospiz muss extra beantragt werden.