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Pflegegrade im Überblick - Leistungen, Einstufung und Pflegebegutachtung

Neue Pflegegrade

Die aus den 3 Pflegestufen hervorgegangenen Pflegegrade bestimmen über die Höhe der Geldleistungen und Sachleistungen, welche im Rahmen der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt werden. Die alten Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 in Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 umgewandelt.

Ob Pflegeleistungen gezahlt werden, entscheidet eine Pflegebegutachtung. In der Begutachtung wird die pflegebedürftige Person in 6 Modulen bewertet und der Pflegebedarf ermittelt.



Entwicklung und Übersicht Pflegegrade

Besonders der Einstieg in eine Pflegestufe war für viele Menschen eine große Hürde. Somit bekamen Menschen, die dennoch auf Hilfe angewiesen sind, keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Daher musste eine neue realitätsgerechte Pflegeversicherung entstehen, die nicht nur körperliche Gebrechen mit einem Zeitaufwand würdigt, sondern auch psychische und soziale Komponenten mit einbezieht. Zusätzlich sollte die häusliche Pflege gestärkt und die stationäre Pflege nicht mehr so stark gefördert werden.

Um das System zu entzerren, wurden vom Pflegebeirat 5 Pflegegrade anstatt der 3 Pflegestufen empfohlen. Ziel war es, dass Menschen unterhalb der Pflegestufe 1 mehr Unterstützung bekommen. Härtefälle gibt es mittlerweile auch nicht mehr geben. Diese wurden in den Pflegegrad 5 eingeordnet.



Unterhalb der Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 1
Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2
Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4
Härtefälle werden zu Pflegegrad 5


Leistungsübersicht - Pflegegrade

Je nach Pflegebedarf erhalten die Menschen verschiedene Geldleistungen oder Sachleistungen. Geldleistungen werden bei Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes gezahlt. Sachleistungen sind für die häusliche Pflege durch Angehörige gedacht. Durch das Pflegeentlastungsgesetz PUEG wird das Pflegegeld ab dem 01.01.2024 um 5 Prozent erhöht. Die stationäre Pflege wird ab diesem Zeitraum neu gestaltet, um den Eigenanteil der Pflegekosten zu senken. Sie wird dann nach Länge des Aufenthalts gefördert.



Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Geldleistungen ambulant (ab 2024) - 331,80 Euro 572,25 Euro 764,40 Euro 946,05 Euro
Sachleistungen ambulant (ab 2024) - 760,20 Euro 1431,15 Euro 1777,65 Euro 2199,75 Euro

Leistungszuschläge für die stationäre Pflege

Leistungszuschlag zum Pflegekosten-Eigenanteil
0 - 12 Monate 15 %
13 - 24 Monate 30 %
25 - 36 Monate 50 %
Mehr als 36 Monate 75 %

Ab 2025 werden weitere Erhöhungen des Pflegegeldes stattfinden. Dies geschieht im Rahmen der Dynamisierten Leistungserhöhung.



Einstufung in einen Pflegegrad

Ob eine Person einen Pflegegrad zugesprochen bekommt, entscheidet bei gesetzlichen Krankenkassen der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) in einem Prüfverfahren – dem sogenannten Begutachtungsassesment, kurz NBA. Bei privat versicherten Menschen ist die MEDICPROOF GmbH für die Begutachtung zuständig. Wenn Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie einfach einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse übernimmt dann alles Organisatorische. Die Antragstellung verläuft sehr einfach. Damit die Begutachtung poitiv verläuft, müssen einige Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sein.



Pflegebegutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF

Nachdem ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde, wird ein vor Ort Termin mit dem MDK oder MEDICPROOF vereinbart. Die Pflegegutachter bewerten die Situation und den Körperlichen Zustand nach festgelegten Kriterien. Ob ein Pflegegrad gerechtfertigt ist wird im Pflegegutachten ermittelt. Die Selbstständigkeit einer Person wird anhand von 6 Modulen ermittelt:

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
In diesem Modul wird die Kompetenz geprüft, den eigenen Tagesablauf zu planen und soziale Kontakte zu pflegen.

Selbstversorgung
Hier erfolgt eine Prüfung der Fähigkeit, sich selber zu waschen und Körperpflege durchzuführen.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Die Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, sich mitzuteilen und zu orientieren wird in diesem Modul getestet.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Ein Test für Hilfebedarf, psychische Probleme oder aggressives / ängstliches Verhalten.

Mobilität
In diesem Modul wird geprüft, wie mobil die Person noch ist. Eine selbstständige Bewegung ohne Hilfsmittel ist das Optimum.

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Kann die Person selbst mit Ihrer Krankheit umgehen? z.B. Verbände wechseln oder Medikamente einnehmen.

Die Punkteverteilung innerhalb der Module erfolgt ebenfalls nach festen Kriterien.



Pflegegrad bei Krankheiten und Behinderungen

Nicht nur altersbedingte Probleme ermöglichen einen Pflegegrad. Auch Personen mit schweren Krankheiten und Behinderungen haben ein Anrecht auf eine Pflegebegutachtung bzw. einen Pflegegrad. Dies hängt aber von der Schwere einer Krankheit ab. Ein erster Gradmesser, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, kann eine GdB-Tabelle sein. Bei folgenden Krankheiten hat man gute Chancen auf Pflegeleistungen:

- Demenz
- Diabetes
- Krebserkrankungen
- COPD
- Multiple Sklerose (MS)
- Schwere Depressionen
- Parkinson
- ALS



Pflegegrad erhöhen mit dem Höherstufungsantrag

Im Laufe der Zeit tritt häufig eine Verschlechterung der körperlichen Situation ein und der Pflegebedarf steigt. Für solche Fälle wurde ein Höherstufungsantrag geschaffen. Mit diesem Antrag kann man den Pflegekassen signalisieren, dass sich die Situation verschlechtert hat und man höhere Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchte. Nach Antragstellung erfolgt eine weitere Begutachtung und im positiven Verlauf wird ein höherer Pflegegrad zugesprochen.



Leistungsbescheid

Nachdem das Pflegegutachten erstellt wurde, entscheidet sich auch, ob die Pflegeleistung gewährt wird. Das Gutachten wird dem Antragsteller nach Erstellung übermittelt. Im Rahmen des Gutachtens wird eine Präventions- und Rehabilitationsempfehlung ausgesprochen. Wenn der Antragsteller dieser Empfehlung zustimmt, wird von der Pflegekasse ein Antragsverfahren auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst. Ihr Antrag wurde somit angenommen. Wenn Sie der Empfehlung nicht zustimmen, müssen Sie Widerspruch einlegen und der Sachverhalt wird erneut geprüft.



Kombinationsleistungen: Ambulante Sachleistung und Ambulante Geldleistung

Von Kombinationsleistungen wird gesprochen, wenn Pflegesachleistungen und ambulante Geldleistungen kombiniert werden. Damit soll die Pflege optimal auf den Pflegebedarf abgestimmt werden. Beachten Sie, dass bei solchen Kombinationsleistungen je nach Anteil die Geldleistungen oder Sachleistungen abnehmen. Dennoch kann diese Leistungsform durchaus Sinn machen. Eine Kombinationspflege muss extra beantragt werden.



Gut zu wissen: Daten und Zahlen zu den Pflegegraden

Im Jahr 2019 gab es 4127605 pflegebedürftige Menschen in Deutschland. 62,3 % davon waren weiblich. Im häuslichen Umfeld wurden davon 3309288 gepflegt. 2116451 davon wurden alleine durch Angehörige gepflegt. Der Rest wurde mit Hilfe von Pflegediensten oder vollstationär betreut. Je höher der Pflegegrad war, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Pflege nicht im häuslichenUmfeld stattfand. Die prozentuale Aufteilung der pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade war wie folgt:



Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
7,2 % 43,5 % 29,5 % 13,9 % 5,9 %


Nach der statistischen Auswertung waren also die meisten Menschen in den Pflegegraden 2 und 3.




Quellen:

- Bundesministerium für Gesundheit. Pflegegrade

- Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

- MEDICPROOF GmbH. Begutachtung

- Statistisches Bundesamt. Thema: Pflege 2019



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