Im Sozialgesetzbuch (Elftes Buch) werden Rahmenbedingungen der sozialen Pflegeversicherung geregelt. Dadurch sind die Pflegekassen (Krankenkassen) dazu verpflichtet, Unterstützung
bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen zu gewährleisten. Hierzu gehören finanzielle Hilfen, Leihgaben oder Kostenübernahmen für bestimmte Hilfsmittel.
Einen Antrag können Sie telefonisch oder schriftlich bei der Krankenkasse des Versicherungsnehmers stellen. Um Ihnen den schriftlichen Antrag zu erleichtern, stellen wir Ihnen
ein kostenloses Muster / eine Vorlage zur Verfügung. Wenn Sie sich das Muster als Word-Dokument herunterladen, können Sie Ihre gewünschten Änderungen direkt am PC eintragen und den Antrag
dann individuell ausdrucken. Damit Ihr Antrag eine gute Chance auf Bewilligung hat, sollten Sie noch einige Dinge beim Ausfüllen beachten.
Die Anträge können nicht nur auf klassische Pflegehilfsmittel gestellt werden, sondern auf alle Dinge, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind. Dazu gehören auch z.B. Hörhilfen und
Gehhilfen wie Gehstöcke etc.
Die Begründung:
Schildern Sie hier möglichst genau Ihre Situation und erläutern Sie die Umstände. Je mehr Angaben Sie machen können desto höher ist die Chance auf Bewilligung. Die Pflegekassen
müssen verstehen, warum Sie diese Hilfe beantragen und die Notwendigkeit für den Gebrauch sehen.
Anlagen:
Im optimalen Fall haben Sie ein ärztliches Attest oder Gutachten, welches die Notwendigkeit des Hilfsmittels bestätigt. Je mehr Sie bei den Krankenkassen vorlegen können, desto
bessere Chancen haben Sie auf Bewilligung. Vergessen Sie auch nicht, (falls vorhanden) Rechnungen oder Kostenvoranschläge mit beizulegen. In manchen Fällen sollten Sie auch eine
Pflegedokumentation mitschicken, um Ihren Anspruch zu untermauern.
Hier können Sie sich ein kostenloses Muster / Formular für einen Antrag auf Pflegehilfsmittel herunterladen. Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und senden Sie das Formular an Ihre Pflegekasse.