Wenn der Eigenanteil für das Pflegeheim den großen Teil des Geldes aufbraucht, bleibt kaum noch etwas zum leben über. Alte Kleidungsstücke kann man
zwar lange aufbrauchen, aber irgendwann wird es Zeit, sich neue Sachen zu besorgen. Eine neue Hose, ein Pullover für den Winter bis hin zu neuer
Unterwäsche.
Bei bedürftigen Menschen gewährt das Sozialamt das sogenannte Bekleidungsgeld, Bekleidungshilfe oder auch die Bekleidungspauschale.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Wer bekommt Bekleidungsgeld?
> Wie hoch ist die Bekleidungshilfe bzw. die Bekleidungspauschale?
> Kann man das Bekleidungsgeld mit anderen Leistungen kombinieren?
> Ist die Bekleidungshilfe auf bestimmte Kleidungsstücke begrenzt?
> Wo / Wie kann man Bekleidungsgeld beantragen? - Inkl. Download einer Vorlage / eines Musters
Das Bekleidungsgeld kann jeder Bewohner eines Pflegeheims beantragen, der nach dem SGB XII sozialhilfebedürftig ist. Das Bekleidungsgeld wird in 2
Unterformen aufgeteilt:
Bekleidungshilfe / Bekleidungsbeihilfe:
Die Bekleidungshilfe wird in Form eines einmaligen Betrages ausgezahlt. Dazu muss konkret angegeben werden, welche Kleidungsstücke gekauft werden
sollen. Z.B. Hosen, Pullover oder andere Teile. Die Höhe der Auszahlung hängt dann von den bewilligten Kleidungsstücken ab.
Bekleidungspauschale:
Die Bekleidungspauschale ist ein monatlich gezahlter Betrag, der frei für Kleidung ausgegeben kann. Ohne Vorgaben vom Sozialamt.
Die Zahlung wird auf das Eigenkonto der Einrichtung oder auf das normale Bankkonto des Heimbewohners ausgezahlt. Die einmaligen Leistungen können mehrfach
beantragt werden, auch wenn der Empfänger keine Regelsatzleistung erhält. Die Quittungen müssen natürlich beim Sozialamt vorgelegt werden.
Für einmalige Zahlungen sind die Quittungen ausschlaggebend. Die Kosten werden dann vom Sozialamt übernommen.
Die Höhe der Bekleidungspauschale ist vom örtlichen Sozialamt abhängig. Die Pauschalen werden monatlich ausgezahlt und liegen meistens zwischen 20€
und 30€.
Das Bekleidungsgeld darf nicht mit dem allgemeinen Taschengeld verwechselt werden. Heimbewohner können das sogenannte Taschengeld und die Bekleidungshilfe erhalten, da die Bekleidungshilfe zweckgebunden ist. Wer Leistungen der Pflegekasse wie z.B. Pflegesachleistungen erhält, muss abklären, welche Summe davon auf Kleidung angerechnet werden muss.
Nein, prinzipiell können alle Teile beantragt werden. Vom Schlafanzug bis zur Winterjacke. Allerdings sollte immer auf die Verhältnismäßigkeit
geachtet werden. Wenn ein Abendkleid beantragt wird, dürfte die Argumentation gegenüber dem Sozialamt deutlich schwerer werden, als wenn man einen
einfachen Pullover beantragt. Für Bewohner von Pflegeheimen sind Kleidungsstücke sinnvoll, welche:
- die Mobilität fördern
- den Gesundheitszustand stärken
- eine Bettlägerigkeit vermeiden
- die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fördern
Bevor Sie Bekleidungshilfe beantragen, sollten Sie abklären, ob Sie den Betrag einmalig beantragen möchten oder ob eine regelmäßige Zahlung erfolgen
soll. Bei einmaligen Zahlungen ist es wichtig, dass der Antrag auf Bekleidungshilfe vor dem Kauf der Kleidungsstücke gestellt wird.
Die Bekleidungspauschale muss direkt beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Wer bereits Sozialhilfe bezieht, kennt die Adresse wahrscheinlich
schon. Bei neuen Leistungsempfängern ist die Gemeinde der erste Anlaufpunkt.
Die Antragstellung erfolgt formlos.
Hier können Sie sich 2 kostenlose Muster-Formulare (PDF) als Vorlage herunterladen und ausdrucken. Passen Sie die Vorlage
gerne Ihren Bedürfnissen an. Eine Vorlage ist für Menschen in stationären Einrichtungen gedacht (Antragstellung meist über die Einrichtung). Die andere
Vorlage ist für alle anderen Antragsteller geeignet.