Die Pflegebedürftigkeit kann sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen zu überlegen, ob der
aktuelle Pflegegrad (Pflegestufe) den finanziellen Bedarf noch deckt. Wenn Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass der
Pflegebedarf gestiegen ist, können Sie einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades stellen. Dies muss bei Ihrer zuständigen Pflegekasse
gemacht werden und ist recht unkompliziert.
Im Prinzip ist kein festes Formular für einen Höherstufungsantrag notwendig. Es reicht ein formloses Anschreiben, in manchen Fällen sogar ein Telefonanruf bei
Ihrer Krankenkasse. Weiter unten stellen wir Ihnen ein Musterschreiben für diese Situation zur Verfügung. Einige Pflegekassen haben aber auch extra
Formulare für diesen Fall. Die Knappschaft zum Beispiel bietet im Internet ein PDF für diesen Fall an. Besonders einfach gestaltet es die DAK. Hier
ist ein schlichtes Online-Formular vorhanden. Vorher müssen allerdings noch ein paar Fragen zur aktuellen Situation beantwortet werden.
Es kann auch passieren, dass die Pflegekasse eine neue Begutachtung veranlasst, ohne dass Sie einen Antrag stellen. Pflegekassen prüfen in regelmäßigen
Abständen, ob eine Neubewertung notwendig ist.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Wer kann ein Höherstufungsantrag stellen?
> Wie ist der Ablauf?
> Formulare
> Höherstufungsantrag richtig ausfüllen
Den Antrag auf eine Höherstufung können nur die pflegebedürftige Person oder dessen gesetzliche Vertreter stellen. In manchen
Pflegeeinrichtungen wird man dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen. Ob Sie dies dann machen ist Ihnen völlig überlassen. Sie
müssen allerdings bedenken, dass der Pflegeaufwand in den Einrichtungen steigen kann und somit auch die Kosten. Man sollte sich
rechtzeitig mit den Heimbetreibern zusammensetzen und die Situation besprechen, um Ärger zu vermeiden. Bedenken Sie immer, dass
die Einstufung in einen neuen Pflegegrad einen höheren Eigenanteil zur Folge haben kann.
Wenn Sie einen Höherstufungsantrag für Ihren Pflegegrad gestellt haben, wird der MDK erneut vorbeikommen und ein Wiederholungsgutachten
erstellen. Bei dem Termin wird der Pflegebedürftige erneut begutachtet und in einen Pflegegrad eingestuft. Worauf Sie dabei achten sollten, können
Sie auf unserer Seite zur MDK Begutachtung nochmals nachlesen. Das neue Gutachten wird Ihrer Pflegekasse übermittelt und diese wird
Ihren Antrag dann bewilligen oder ablehnen.
Nach einer Bewilligung haben Sie Anspruch auf die Leistungen des neuen Pflegegrades.
Wir haben Ihnen einige Links herausgesucht, wo sie direkt auf das entsprechende Formular kommen. Bei Pflegekassen, wo wir kein Formular
gefunden haben, empfehlen wir unser Muster herunterzuladen und dies an Ihre Kasse zu senden.
Techniker Krankenkasse:Adresse für einen formlosen Antrag
Knappschaft: Zum Antragsformular (PDF)
DAK: Zum Online-Formular
Barmer GEK: Zum Antragsformular (PDF)
KKH: Zum Antragsformular (PDF)
AOK: Zum Antragsformular (PDF)
Achtung: Das verlinkte Dokument ist für Rheinland-Pfalz und Hamburg. Achten Sie darauf, dass Sie das richtige Dokument für Ihre Region nehmen.
Vorerst ist es wichtig, dass der zuständige Betreuer bzw. die Pflegeeinrichtung benannt wird. Falls Rückfragen sind, hat die Pflegekassegleich den richtigen
Ansprechpartner. Zusätzlich müssen Sie den bisherigen Pflegegrad angeben, sowie den veränderten Pflegebedarf erläutern. Einen Mehrbedarf
an Pflegehilfsmitteln sollten Sie unbedingt dokumentieren und nachweisen können.
Als letztes ist das Datum von Bedeutung, ab wannder Antrag gelten soll. Einen rückwirkenden Antrag zu stellen ist schwer möglich, da der MDK einer
Höherstufung erst zustimmen muss. Richten Sie sich also darauf ein, dass es nicht möglich ist, den Antrag rückwirkend zu stellen. Das Vorgehen ist
in allen Bundesländern einheitlich geregelt.