Wenn es Probleme bei der privaten häuslichen Pflege gibt, kann man einen Pflegedienst um Teilhilfe bitten. Vordefinierte Tätigkeiten werden dann von dem Dienst übernommen. Um das nun entstehende Kostengeflecht zu regeln, gibt es Kombinationsleistungen. Wenn Sie dieses Thema angehen, müssen Sie 2 Begriffe und Ihre Bedeutung kennen kennen. Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Pflegesachleistungen bekommt man von den Pflegekassen für z.B. ambulante Pflegedienste. Pflegegeld bekommt man als privat pflegende Person.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Kombinationspflege und Kombinationsleistungen
> Antrag auf Kombinationspflege
> Formloses Musteranschreiben an die Pflegekasse als Download
> Kombinationsleistungen berechnen
> Wie rechnet man mit der Pflegekasse ab
> Rentenpunkte bei Kombinationspflege
> Verhinderungspflege bei Kombinationspflege
Bei der Kombinationspflege nach § 38 SGB XI teilen sich ambulante Pflegedienste und privat pflegende Personen die pflegerischen Tätigkeiten. Finanziell bedeutet es, dass man Pflegesachleistungen (für Pflegedienste) und Pflegegeld (für Privatpersonen) kombiniert, die sogenannten Kombinationsleistungen. Es ist also möglich, dass pflegende Angehörige sich Unterstützung für bestimmte Aufgaben oder zu bestimmten Zeiten holen. Das kann eine einfache Hilfestellung beim Baden sein, aber auch pflegerische Tätigkeiten betreffen.
Um einen Antrag auf Kombinationspflege zu stellen, können Sie ein formloses Anschreiben an Ihre Pflegekasse senden oder direkt dort anrufen. Das
gilt für alle großen Pflegekassen wie Techniker Krankenkasse (TK), DAK, AOK, Barmer, IKK oder die Knappschaft. Die Aufgaben, welche vom Pflegedienst
übernommen werden sollen, brauchen Sie beim Erstkontakt noch nicht nennen. Das wird später entschieden.
Wenn die Aufgabenverteilung später geregelt wird, gilt eine 6 Monats-Bindung. Das bedeutet, dass die Regelung für mindestens 6 Monate festgeschrieben
ist. Danach kann das Verhältnis von Geldleistung und Sachleistung geändert werden. Eine vorzeitige Änderung ist nur dann möglich, wenn sich der
Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person deutlich verändert hat.
Hier können Sie sich ein formloses Anschreiben für einen Antrag auf Kombinationspflege herunterladen. Ergänzen Sie einfach Ihre Angaben und passen Sie es Ihren Bedürfnissen an. Die Vorlage liegt als PDF und Word-Dokument vor.
Die Berechnungen, der Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind einfach. Der Höchstbetrag der Pflegesachleistungen wird als Grundlage
genutzt. Von der Grundlage wird nun der prozentuale Kostenanteil für den ambulanten Pflegedienst berechnet. Wenn der Pflegedienst also 30% des
Höchstbetrages kostet, wird von Ihrem Pflegegeld 30% abgezogen.
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person hat Pflegegrad 4. Der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen bei diesem Pflegegrad liegen bei 1612.- Euro. Wenn
Ihr Pflegedienst für seine Leistungen 483,60.- berechnet, sind das 30% des Höchstbetrags. Ihr Pflegegeld Höchstbetrag liegt bei 728.- Euro. Dieser
Betrag wird nun um 30 % gesenkt, so dass Sie noch 509,60 bekommen. Der Gesamtbetrag wäre dann:
1612 – 70% + 728 – 30% = 483,60 + 509,60 = 993,20.- Euro
Wenn Sie die Kosten des Pflegedienstes schon vorab kennen, können Sie die Höhe der Kombinationsleistungen selber berechnen. Die Berechnungen hängen
also immer vom Pflegegrad ab. Beim Pflegegrad 1 gibt es jedoch keine Kombinationsleistungen, da kein Pflegegeld bzw. keine Pflegesachleistungen gezahlt
werden. Die Kombinationsleistungen gibt es nur von Pflegegrad 2-5. Die Höhe der Leistungen richtet sich dann an den genannten Höchstbeträgen der Pflegegrade
aus.
Hier nochmal zur Veranschaulichung:
90% der Sachleistung = 10% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
80% der Sachleistung = 20% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
70% der Sachleistung = 30% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
60% der Sachleistung = 40% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
50% der Sachleistung = 50% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
40% der Sachleistung = 60% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
30% der Sachleistung = 70% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
20% der Sachleistung = 80% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
10% der Sachleistung = 90% des Höchstbetrages des Pflegegeldes
Pflegedienste werde direkt von den Pflegekassen bezahlt. Die private Pflege bekommt man in Form von Geldleistungen direkt auf das Konto ausgezahlt.
Als privat pflegende Person, werden Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenkasse gutgeschrieben. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege mindestens 14 Stunden in der Woche vollzogen wird. Wenn die Pflegezeit unter 14 Stunden sinkt, werden keine Punkte mehr gutgeschrieben. Das sollte man beachten, wenn ein Pflegedienst die Pflege teilweise übernimmt.
Prinzipiell kann man jeder Zeit Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Jede Änderung, welche die Auszahlung von Geldern beeinflusst muss jedoch bei der Pflegekasse gemeldet werden. Diese entscheidet dann darüber, ob die finanziellen Leistungen angepasst werden oder ob die bisherigen Zahlungen bestehen bleiben. Das gilt auch bei der Verhinderungspflege.