Je älter ein Mensch wird, desto eingeschränkter beginnt der Körper zu funktionieren. Gerade in der Altenpflege für pflegende Angehörige ergeben sich
aufgrund dieses Umstands völlig neue Herausforderungen. Um diesen gerecht werden zu können, bieten sich Treppen-, Hub- oder Plattformlifts an.
Dieser
ermöglichen Personen selbst im hohen Alter noch diverse Unwägbarkeiten zu überwinden oder erleichtern den Angehörigen den Alltag.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Am Alltag orientierte Lösung mit Förderung
> Selbstbestimmtes Leben selbst als Mieter
Wer die Eltern oder Großeltern selbst pflegt, hat häufig mit vielen Dingen gleichzeitig zu kämpfen. Das beginnt beim Antrag auf Pflegegeld und geht
weit über die Patientenverfügung hinaus. Doch auch abseits der bürokratischen Abläufe ist im Falle der Pflege von Angehörigen viel gefordert. Schließlich
geht das Ganze einher mit einer enormen physischen als auch psychischen Belastung. Hinzu kommt, dass sich die Situation mit der Zeit ebenfalls
verändert. So ändert sich der Gesundheitszustand durchaus rapide oder aber es kommt zu neuen Herausforderungen wie der eingeschränkten Mobilität. In
Bezug auf Letztere kann das bedeuten, das sich die zu pflegende Person nicht mehr ohne fremde Hilfe zwischen den Stockwerken bewegen oder gar das Haus
verlassen kann. Ebenso kann das bedeuten, dass die Mobilität so eingeschränkt ist, dass es ohne Hilfe überhaupt nicht mehr geht.
In diesem Punkt werden dann bereits angesprochene Treppenlifte interessant. Diese ermöglichen älteren Semestern zum einen die selbstbestimmte Fortbewegung
trotz körperlicher Einschränkungen oder helfen Angehörigen bei der täglichen Pflege ihrer Eltern oder Großeltern. Abgeschreckt werden jedoch trotz der
mannigfaltigen Vorteile eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts von den Kosten für einen solchen. Matthias Korn von TS Treppenlifte sagt: Noch nie
wurde in barrierefreies Wohnen in Deutschland so stark gefördert wie derzeit. Denn gerade im Bereich der Pflege, aber auch nach Berufsunfällen, Krankheit
oder im Kontext des altersgerechten Wohnens gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Zuschüsse für den dringend benötigten Treppenlift zu erhalten. Somit
wird ein Großteil der Kosten für entsprechende Hilfsmittel übernommen, was das unter Umständen ohnehin schon angespannte finanzielle Verhältnis entlastet.
Doch nicht immer geht es um die Pflege der Angehörigen im eigenen Zuhause. Häufig wollen die Eltern etwa die eigenen vier Wände, in denen sie seit oft schon
seit Jahrzehnten leben, nicht verlassen. Gerade in den eng besiedelten Ballungszentren wohnen sehr viele Menschen in Mehrfamilienhäusern. Ältere
Semester, die zu einem Teil pflegebedürftig sind und von ihren Kindern und deren Familien gepflegt werden, können hier ebenfalls von einem Treppenlift
profitieren. Allerdings sind infolge dessen bauliche Veränderungen erforderlich, um dem Alltag trotzen zu können. Hierbei ist es für eine Realisierung
unabdingbar, sich mit Vermieter und den restlichen Bewohnern des Hauses zu einigen. Am Ende steht klar die Schaffung von Möglichkeiten, wie als Beispiel
die selbstbestimmte Ernährung im Alter. Diese umfasst nicht nur die Art, was gegessen wird, sondern vor allem den Einkauf selbst tätigen zu können.
Wer allerdings in diesem Bezug aufgrund der vorherrschenden Infrastruktur seine Wohnung nicht verlassen kann, braucht ein Hilfsmittel wie einen
Treppenlift, mit dem die Stufen sicher und zuverlässig sowie eigenständig bewältigt werden können. Gleiches gilt für nötige Arztbesuche oder wenn der
eigene Körper auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Der Gesetzgeber hat in diesem Punkt für Klarheit gesorgt. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist
festgelegt, dass der Vermieter den baulichen Veränderungen zustimmen muss, um eine behindertengerechte Nutzung sicherzustellen.
Allerdings lässt der Gesetzgeber ebenfalls den Vermieter nicht ganz „im Regen stehen“. Denn dieser muss zwar dem Einbau eines Treppenlifts, wenn triftige
Gründe vorliegen, zustimmen. Kann jedoch, wenn der Mieter aus der Mietwohnung auszieht, verlangen den „ursprünglichen Zustand des Mietobjekts“, also den
Rückbau des Treppenlifts, zu verlangen. Die Kosten hierfür muss dem Gesetzgeber zufolge der Mieter tragen. In diesem Kontext wurde ebenfalls gesetzlich
festgelegt, dass vor einem Einbau eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts in einem Mietshaus durch den Mieter eine finanzielle Sicherheit erbracht
werden muss, die im Falle eines Auszugs die Kosten für den Rückbau abdecken.
Wichtig: Diese Summe sollte unbedingt durch einen Fachmann ermittelt werden und nicht vom Vermieter einfach geschätzt und so fixiert werden. Ebenso sind
die Sicherheiten für die Kostenübernahme schriftlich festzuhalten.
Letztendlich ist ein Treppenlift das optimale Hilfsmittel für die Pflege der Angehörigen als auch eine gute Option, um diesen ein möglichst langes
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit den vielfältigen Zuschüssen und den Rechten als Mieter findet sich selbst in schwierigen Situationen eine
passende Lösung.