Pflegebedürftige mit eingeschränkter Beweglichkeit sind häufig auf Hilfe beim Wechsel der Körperhaltung angewiesen. Nicht nur aus Komfortgründen ist dies notwendig, sondern
auch zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitus). Hierzu werden Lagerungshilfen verwendet.
Zusätzlich zum Wechsel von Körperhaltungen werden Lagerungshilfen auch zur Ruhigstellung von Körperteilen benutzt. Dies ist besonders bei Brüchen oder empfindlichen Körperteilen
sinnvoll. Weitere nützliche Funktionen von Lagerungshilfen sind die Unterstützung bei Essen und Trinken, in einigen Fällen Hilfestellung bei der Atmung, Vermeidung von Spastiken
oder der Prophylaxe von Nervenschädigungen.
Die Anzahl und Form der Hilfen sind vielfältig. Als Materialien werden in der Regel Polster, Gele oder Schaumstoffe verwendet.
Im Bedarfsfall beteiligen sich die Krankenkassen finanziell an den Pflegehilfsmitteln. Besonders wichtig ist es hierbei , die Notwendigkeit zu belegen. Dokumentieren Sie den
Bedarf, indem Sie die positive Wirkung darstellen. Hierbei kann auch das Pflegetagebuch aus unserer Rubrik Tipps & Tricks helfen. Notieren Sie tagesgenau, wie lange der
Pflegebedürftige auf einer Stelle liegt oder sich im Bett bewegt (dreht). Sollte die Ernährung auch im Bett stattfinden, sollten Sie dies auch erwähnen, da Lagerungshilfen
auch hierbei helfen können.
Wichtig ist es aber auch, dass Sie sich beraten lassen, welche Lagerungsmöglichkeiten in Frage kommen und welche Lagerungshilfen dafür benötigt werden. Im optimalen Fall
übernimmt dies ein Pflegedienst oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).
Fragen Sie bei den Krankenkassen auch gerne nach, ob Sie entsprechende Pflegehilfsmittel leihen oder mieten können. Dies kann eine kostengünstige Alternative sein.