Gesetzlich versicherte Patienten haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln und Heilmitteln. Diese Heilmittel sind gemäß
der Heilmittel-Richtlinie persönlich zu erbringende medizinische Leistungen, welche der Gesundung dienen. Sollte die Kostenübernahme durch
die Krankenkasse abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit auf Widerspruch bis hin zu einer gerichtlichen Klärung. Nähere Informationen zu
Pflege-Hilfsmitteln finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Kompressionsstrümpfe
> Lymphdrainage (MLD)
> Kompressinsstrümpfe und Lymphdrainaen beantragen
> Wie lange halten medizinische Kompressionsstrümpfe?
> Rezept Vorlage
Kompressionsstrümpfe sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet und dürfen somit bei einem diagnostizierten Lymphödem zwecks Kompressionstherapie
verordnet werden. Weitere Hilfsmittel sind Medizinische Kompressionsstrümpfe, Kompressionsstrumofhosen, Kompressionsschenkelstrumpf,
Kompressionshalbschenkelstrumpf und Kompressionswadenstrumpf.
Lymphdrainagen oder auch Manuelle Lymphdrainagen werden bei einer Behandlung von Ödemen genutzt. Im Rahmen einer physikalischen Therapie
wirken Sie entstauend, so dass das Ödem behandelt werden kann. Diese Drainagen können zur längerfristigen Behandlung verordnet werden.
Beide Hilfsmittel können auch parallel verordnet werden, da Sie Synergieeffekte auslösen. Somit ist eine Wirtschaftlichkeit vorhanden, welche
Voraussetzung gemäß der Hilfsmittelverordnung ist.
Um eine Kostenübernahme für diese Hilfsmittel zu beantragen, muss die Behandlung den jeweils aktuellen Stand des Fachgebiets entsprechen und der
Behandlung von Lymphpatienen förderlich sein. Zusätzlich können nur spezielle Lieferanten ausgewählt werden, die von den Krankenkassen zugelassen
sind. Eine Zuzahlung des Patienten ist möglich, bei übermäßiger Ausstattung tragen die Patienten die Mehrkosten oder Folgekosten.
WICHTIG: Achten Sie darauf, dass Ihr Rezept präzise formuliert ist, so dass eine Maßanfertigung erfolgen kann.
Generell können Sie selbst Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sehen Sie dazu diesen Artikel. Sie können sich die Arbeit in manchen Fällen
aber auch erleichtern und die Antragstellung den Sanitätshäusern überlassen - So wird’s gemacht:
1. Geben Sie Ihr Rezept im Sanitätshaus ab, Erkundigen Sie sich vorab, welche Sanitätshäuser von Ihrer Krankenkasse unterstützt werden.
2. Das Sanitätshaus Ihrer Wahl sendet das Rezept an Ihre Krankenkasse. Werden die Kosten von der Kasse übernommen, beauftragt das Sanitätshaus einen
Hersteller, welcher den Strumpf zum Sanitätshaus schickt.
3. Das Sanitätshaus prüft mit Ihnen, ob das Produkt (Strumpf / Drainage) passt und gibt es Ihnen mit.
Sollte die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, kann Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und die Sachrichtigkeit geprüft werden. Sollte
es bis zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist ein gerichtliches Sachverständigengutachten ratsam. Wenn es weiterhin keine Kostenübernahme
gibt, muss der Patient für das Hilfsmittel aufkommen, sofern er dieses dann noch beanspruchen möchte.
Eine Therapie beim Physiotherapeuten (zur Entstauung) wird normal über die Krankenversicherung abgerechnet.
Bei einer durchschnittlichen Beanspruchung sollten die Kompressionsstrümpfe ungefähr ein halbes Jahr wirken. Somit sind die meisten Patienten auf 2 Versorgungen im Jahr angewiesen. Da es sich um Hilfsmittel handelt, ist eine Mehrfachausstattung möglich. Bei Lymphödem und Lipödem ist eine Wechselversorgung notwendig. Daher ist eine ausreichende Menge anzuraten, um Komplikationen vorzubeugen.
Hier können Sie sich eine Rezeptvorlage ansehen. Je eindeutiger ein Rezept ausgefüllt ist, desto besser sind die Chancen einer Anerkennung
bei Ihrer Krankenkasse.