Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist sehr zeitaufwändig. Pflegende Angehörige sind daher mehrere Stunden am Tag mit Pflegetätigkeiten beschäftigt. Doch was wird aus
den Pflegebedürftigen, wenn die Angehörigen krank oder abwesend (z.B. im Urlaub) sind? Um diese Lücke zu schließen wurde die Verhinderungspflege eingeführt.
Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Verhinderungspflege erst eintritt, wenn eine Pflege in häuslicher Umgebung seit mindestens 6 Monaten vorhanden ist. Auch Pflegebedürftige
mit der Pflegegrad 0 haben unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird für 4 Wochen pro Kalenderjahr während der Zeit der Verhinderungspflege
weitergezahlt. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei den Pflegekassen erfolgen.
ACHTUNG: Wenn die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig (z.B. durch einen Pflegedienst) durchgeführt wird, dokumentieren Sie alle Tätigkeiten und vollbrachten Leistungen möglichst
genau. Auch Quittungen für Ausgaben sollten gesammelt und aufgehoben werden. Dies ist leider nötig, da die Pflegekassen eine Zahlung immer häufiger verweigern. Als
Dokumentationshilfe kann unser Pflegetagebuch Hilfestellung leisten. Laden Sie sich dazu unser kostenloses Muster als Excel-Datei herunter und passen Sie diese Ihren
Bedürfnissen an. Es kann natürlich auch handschriftlich erweitert werden.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Wer darf die Verhinderungspflege durchführen und wie viel Geld gibt es dafür?
> Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
> Antrag auf Verhinderungspflege richtig ausfüllen
Prinzipiell darf jeder die Ersatzpflege durchführen, der diese Leistung vollbringen kann. Bei der Bewilligung der finanziellen Mittel gibt es allerdings einige Dinge
zu beachten. Es kann eine Leistung von bis zu 1550.- Euro bewilligt werden, wenn die Ersatzpflege von einem ambulanten Pflegedienst, einer erwerbsmäßig tätigen Person
oder einem Verwandten (des Pflegebedürftigen) bis zum 2. Grad durchgeführt wird.
Sollte die Ersatzpflege durch einen nahen Verwandten (nicht erwerbsmäßig) durchgeführt werden, darf ein maximaler Betrag in Höhe des Pflegegeldes oder der Pflegestufe
bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann der Betrag bis auf maximal 1550.- Euro angehoben werden.
Obwohl alle Pflegekassen die Möglichkeiten bieten, hat jede Kasse ihre eigenen Vorgehensweisen. Wir listen Ihnen unten alle notwendigen Links auf:
AOK (bsp. Hessen):
Auf dieser Seite können Sie sich den Antrag auf Verhinderungspflege als Word Formular herunterladen und dies direkt am PC ausfüllen. Das
Dilemma ist allerdings, dass Sie das Formular nicht per eMail an die AOK senden können. Sie müssen es ausdrucken und per Post an die AOK senden.
Hier der Link zu der Seite der AOK.
Barmer GEK:
Die Barmer GEK bietet ein PDF Formular zum Download an. Dieses können Sie ausdrucken, ausfüllen und anschließend an wieder an die Barmer GEK senden.
Auf der Seite können Sie sich zusätzlich eine Musterrechnung sowie einen Leistungskatalog herunterladen.
Hier der Link zu der Seite der Barmer GEK.
Techniker Krankenkasse (TK):
Die TK hat für Anträge dieser Art einen Extra Login-Bereich geschaffen. Hier müssen Sie sich kurz registrieren und können Anträge dann direkt stellen.
Hier der Link zu der Seite der Techniker Krankenkasse (TK).
DAK:
Bei der DAK konnten wir keine aktuelle Seite finden, wo Sie ein Online-Formular bekommen können. Das bedeutet, dass Sie erstmal telefonisch
Kontakt aufnehmen sollten. Wenn sich dies ändert, werden wir einen Link zeitnah bereitstellen.
Die Antragsformulare sind von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich gestaltet. Die grundsätzlichen Punkte bleiben jedoch gleich:
1. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag leserlich ausfüllen. Am besten in Druckbuchstaben.
2. Der Antragsteller ist die pflegende Person, da diese vertreten werden soll. Tragen Sie Ihre Versichertennummer / PK Nummer und Namen der pflegenden
Person sowie der zu pflegenden Person ein.
3. Vergessen Sie nicht das Datum bzw. den Zeitraum anzugeben, in welchem die Verhinderungspflege stattfinden soll. Zusätzlich muss der Grund für
Verhinderung angegeben werden. Ein Nachweis ist nicht zwingend erforderlich, vereinfacht die Sache allerdings.
4. Als nächstes muss müssen Angaben gemacht werden, wer die Verhinderungspflege übernehmen wird (z.B. eine Privatperson, ein ambulanter Pflegedienst oder
eine stationäre Einrichtung). Lassen Sie sich das am besten vorab von dem pflegenden / der Pflegeeinrichtung schriftlich bestätigen. Legen Sie diese
Bestätigung dem Antrag bei.
5. Sollten zusätzlich Kosten während der Zeit Ihrer Verhinderung auftreten, listen Sie diese auf einem extra Blatt Papier auf. Legen Sie diese Liste dem
Antrag bei. Zusätzliche Kosten können für weitere Pflegehilfsmittel oder Vergütungszuschläge aufkommen.
6. Senden Sie den Antrag nun an Ihre Pflegekasse und warten Sie auf die Antwort.