In der Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer im Notfall im Namen des Verfassers handeln soll. Der in der Vollmacht benannte Betreuer sollte das uneingeschränkte
Vertrauen des Verfassers genießen, da die Rechte des Bevollmächtigten sehr weitreichend sind. Eine Betreuung durch ein Gericht oder eine staatliche Stelle kann
durch die Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden. Nicht verwechselt werden darf die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung, in der bestimmte
Maßnahmen im Notfall benannt werden oder der Betreuungsverfügung, in der ein Betreuer benannt werden kann sowie die Maßnahmen, die dieser durchführen soll/darf.
In der Regel bezieht sich die Vollmacht auf Themen der medizinischen Betreuung und Pflege, Bestimmung des Aufenthaltsorts, Behördenangelegenheiten sowie Vermögensangelegenheiten.
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Ihren wünschen bei Bedarf an.
Achten Sie darauf, dass Sie den Personen, die Sie in die Vollmacht eintragen, wirklich vertrauen können und diese nach Ihren Wünschen und Forderungen handeln.
Die Vollmacht ist sehr weitreichend und kann über Ihre Zukunft mit entscheiden. Sinnvoll wäre es daher, wenn Familienmitglieder in die Entscheidung einbezogen werden,
damit diese immer den Ansprechpartner kennen und es daher keine Komplikationen gibt. In manchen Fällen ist sogar eine rechtliche Beratung angebracht.
Bewahren Sie die Vorsorgevollmacht an einem sicheren Ort auf. Ihre Vertrauenspersonen müssen das Original im Notfall allerdings finden können bzw. wissen, wo der Aufbewahrungsort ist. Daher ist es sinnvoll diese Personen rechtzeitig über den Aufbewahrungsort zu informieren oder eine Notiz über den Ort an geeigneter Stelle zu hinterlassen. Sie können die Vollmacht auch bei einem Notar hinterlegen.