Die Pflegegrade 1,2,3,4,5 werden durch eine Anzahl von Punkten für verschiedene Kriterien ermittelt. Die Bewertung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).
In den unten stehenden Tabellen sehen Sie Hauptkriterien und
Unterkriterien sowie deren mögliche Punktzahl. Das Kriterium "Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen" ist recht
kompliziert aufgebaut. Beachten Sie diesbezüglich die Erläuterungen hierzu.
Weiter unten verlinken wir direkt zu den Internetseiten verschiedener Krankenkassen, wo Sie Antragsformulare oder spezifische Informationen finden können. (Aktuell gibt es
von den Krankenkassen aber noch nichts verwertbares.)
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Punktesystem
> Mobilität
> Geistige (kognitive) und kommunikative Fähigkeiten
> Verhaltensweisen und psychische Probleme
> Selbstversorgung
> Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
> Krankheitsbedingte oder therapiebedingte Anforderungen (Umgang und Bewältigung)
Pflegegrad 1 benötigt 12,5 bis 27 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 2 benötigt 27 bis 47,5 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 3 benötigt 47,5 bis 70 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 4 benötigt 70 bis 90 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 5 benötigt 90 bis 100 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Die Hauptkriterien sind:
- Mobilität 10%
- Geistige (kognitive) und kommunikative Fähigkeiten 7,5%
- Verhaltensweisen und psychische Probleme 7,5%
- Selbstversorgung 40%
- Krankheitsbedingte oder therapiebedingte Anforderungen (Umgang und Bewältigung) 20%
- Soziale Kontakte und Alltagsleben 15%
Die Prozentangaben geben die Gewichtung der Einzelkriterien an den Gesamtpunkten an.
Die Hauptkriterien gliedern sich noch weiter in Unterkriterien auf, welche dann mit Punkten bewertet werden. Die Unterkriterien und maximalen Punkte
sehen Sie in den folgenden Tabellen:
Unter dem Punkt Mobilität werden Tätigkeiten bewertet, welche Ihre körperliche Handlungsfähigkeit widerspiegelt. Z.B. sitzen, sich fortbewegen oder die Position wechseln.
selbstständig | überwiegend selbstständig | überwiegend unselbstständig | unselbstständig | |
Positionswechsel im Bett | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Halten einer stabilen Sitzposition | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Umsetzen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Treppensteigen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Bei den geisigen und kommunikativen Fähigkeiten fließen vor allem Dinge ein, woran die Krankenkassen sehen können, wie Ihre Entscheidungsfindung zustande kommt. Z.B. Wissen Sie, wo Sie sind? Können Sie Risiken und Sachverhalte einschätzen? Verstehen Sie Ihr Gegenüber oder können Sie sich mitteilen? etc.
Fähigkeit vorhanden | Fähigkeit größtenteils vorhanden | Fähigkeit in geringem Maße vorhanden | Fähigkeit nicht vorhanden | |
Erkennen von Personen aus dem nahen Umfeld | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Örtliche Orientierung | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Zeitliche Orientierung | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Erinnern an wesentliche Ereignisse und Beobachtungen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Treffen von Entscheidungen im Alltag | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Verstehen von Sachverhalten und Informationen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Erkennen von Risiken und Gefahren | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Verstehen von Aufforderungen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Beteiligen an einem Gespräch | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Hier steht im Vordergrund, ob Sie sich selbst oder andere Personen schädigen könnten.
nie oder selten | selten | häufig | täglich | |
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Nächtliche Unruhe | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Beschädigen von Gegenständen | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Verbale Aggression | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Wahnvorstellungen | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Ängste | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Sozial inadäquate Verhaltensweisen | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen | 0 Punkte | 1 Punkt | 3 Punkte | 5 Punkte |
Die Selbstversorgung bewertet hauptsächlich Waschvorgänge, die Aufnahme von Nahrung und den Toilettengang.
selbstständig | überwiegend selbstständig | überwiegend unselbstständig | unselbstständig | |
Waschen des vorderen Oberkörpers | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Körperpflege im Bereich des Kopfes (Zahnhygiene, Kämmen, Gesicht) | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Waschen des Intimbereichs | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Duschen und Baden einschließlich der Haare | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Ankleiden und Auskleiden des Oberkörpers | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Ankleiden und Auskleiden des Unterkörpers | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen der Getränke | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Essen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Trinken | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Bewältigung einer Harninkontinenz oder eines Dauerkatheters oder Urostoma | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Bewältigung einer Stuhlinkontinenz oder einess Stoma | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Hier wird geprüft, inwiefern Sie sich mit anderen und sich selbst beschäftigen können.
selbstständig | überwiegend selbstständig | überwiegend unselbstständig | unselbstständig | |
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Ruhen und Schlafen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Sich beschäftigen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Dieser letzte Punkt prüft vor allem, welche Krankheiten Sie haben und wie der Umgang mit diesen Krankheiten von Ihnen bewältigt werden kann. Bzw. welcher Aufwand für die Bewältigung nötig ist.
entfällt oder selbstständig | täglich (Anzahl) | wöchentlich (Anzahl) | monatlich (Anzahl) | |
Medikation | 0 Punkte | |||
Injektion | 0 Punkte | |||
Versorgung intravenöser Zugänge (Port) | 0 Punkte | |||
Absaugen und Sauerstoffgabe | 0 Punkte | |||
Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen | 0 Punkte | |||
Messung und Deutung von Körperzuständen | 0 Punkte | |||
Körpernahe Hilfsmittel | 0 Punkte | |||
SUMME |
Erläuterung: entfällt oder seltener als 1x täglich = 0 Punkte | ein bis dreimal täglich = 1 Punkt | vier bis achtmal täglich = 2 Punkte | mehr als acht mal täglich = 3 Punkte
entfällt oder selbstständig | täglich (Anzahl) | wöchentlich (Anzahl) | monatlich (Anzahl) | |
Verbandswechsel und Wundversorgung | 0 Punkte | |||
Versorgung mit Stoma | 0 Punkte | |||
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden | 0 Punkte | |||
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung | 0 Punkte | |||
SUMME | 0 Punkte |
Erläuterung: entfällt oder seltener als 1x wöchentlich = 0 Punkte | ein bis mehrmals wöchentlich = 1 Punkt | ein bis zwei mal täglich = 2 Punkte | mindestens drei mal täglich = 3 Punkte
Es können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht vom Versicherten selbstständig durchgeführte werden können. Die Zahl der Maßnahmen wird summiert und daraus ein Durchschnittswert ermittelt
(z.B. pro Monat, pro Woche, pro Tag).
entfällt oder selbstständig | täglich | wöchentlich (multipliziert mit) | monatlich (multipliziert mit) | |
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung | 0 Punkte | 60 | 8,6 | 2 |
Arztbesuche | 0 Punkte | 4,3 | 1 | |
Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) | 0 Punkte | 4,3 | 1 | |
Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) | 0 Punkte | 8,6 | 2 |
Erläuterung: Hier wird der Zeitraum von einem Monat betrachtet. In diesem Zeitraum wird eine Maßnahme mit einem Punkt gewertet. Findet eine Maßnahme regelmäßig wöchentlich statt, wird sie entsprechend mit 4,3 Punkten gewertet. Bei besonders zeitaufwändigen Besuchen bei Ärzten oder Einrichtungen oder um zeitintensive/technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, werden sie doppelt gewertet (8,6 oder 2)
entfällt oder selbstständig | überwiegend selbstständig | überwiegend unselbstständig | unselbstständig | |
Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits-/ therapiebedingter Maßnahmen | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Quelle: Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz 2
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