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Punktevergabe für die Pflegegrade 1,2,3,4,5 in einer Tabelle und die Kriterien

Neue Pflegegrade

Die Pflegegrade 1,2,3,4,5 werden durch eine Anzahl von Punkten für verschiedene Kriterien ermittelt. Die Bewertung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). In den unten stehenden Tabellen sehen Sie Hauptkriterien und Unterkriterien sowie deren mögliche Punktzahl. Das Kriterium "Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen" ist recht kompliziert aufgebaut. Beachten Sie diesbezüglich die Erläuterungen hierzu.

Weiter unten verlinken wir direkt zu den Internetseiten verschiedener Krankenkassen, wo Sie Antragsformulare oder spezifische Informationen finden können. (Aktuell gibt es von den Krankenkassen aber noch nichts verwertbares.)





Punktesystem

Pflegegrad 1 benötigt 12,5 bis 27 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 2 benötigt 27 bis 47,5 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 3 benötigt 47,5 bis 70 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 4 benötigt 70 bis 90 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.
Pflegegrad 5 benötigt 90 bis 100 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 - 100.

Die Hauptkriterien sind:
- Mobilität 10%
- Geistige (kognitive) und kommunikative Fähigkeiten 7,5%
- Verhaltensweisen und psychische Probleme 7,5%
- Selbstversorgung 40%
- Krankheitsbedingte oder therapiebedingte Anforderungen (Umgang und Bewältigung) 20%
- Soziale Kontakte und Alltagsleben 15%

Die Prozentangaben geben die Gewichtung der Einzelkriterien an den Gesamtpunkten an.

Die Hauptkriterien gliedern sich noch weiter in Unterkriterien auf, welche dann mit Punkten bewertet werden. Die Unterkriterien und maximalen Punkte sehen Sie in den folgenden Tabellen:

Mobilität

Unter dem Punkt Mobilität werden Tätigkeiten bewertet, welche Ihre körperliche Handlungsfähigkeit widerspiegelt. Z.B. sitzen, sich fortbewegen oder die Position wechseln.

selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig
Positionswechsel im Bett 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Halten einer stabilen Sitzposition 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Umsetzen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Treppensteigen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte


Geistige (kognitive) und kommunikative Fähigkeiten

Bei den geisigen und kommunikativen Fähigkeiten fließen vor allem Dinge ein, woran die Krankenkassen sehen können, wie Ihre Entscheidungsfindung zustande kommt. Z.B. Wissen Sie, wo Sie sind? Können Sie Risiken und Sachverhalte einschätzen? Verstehen Sie Ihr Gegenüber oder können Sie sich mitteilen? etc.

Fähigkeit vorhanden Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden
Erkennen von Personen aus dem nahen Umfeld 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Örtliche Orientierung 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Zeitliche Orientierung 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Erinnern an wesentliche Ereignisse und Beobachtungen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Treffen von Entscheidungen im Alltag 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Verstehen von Sachverhalten und Informationen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Erkennen von Risiken und Gefahren 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Verstehen von Aufforderungen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Beteiligen an einem Gespräch 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte


Verhaltensweisen und psychische Probleme

Hier steht im Vordergrund, ob Sie sich selbst oder andere Personen schädigen könnten.

nie oder selten selten häufig täglich
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Nächtliche Unruhe 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Beschädigen von Gegenständen 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Verbale Aggression 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Wahnvorstellungen 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Ängste 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Sozial inadäquate Verhaltensweisen 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte


Selbstversorgung

Die Selbstversorgung bewertet hauptsächlich Waschvorgänge, die Aufnahme von Nahrung und den Toilettengang.

selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig
Waschen des vorderen Oberkörpers 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Körperpflege im Bereich des Kopfes (Zahnhygiene, Kämmen, Gesicht) 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Waschen des Intimbereichs 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Duschen und Baden einschließlich der Haare 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Ankleiden und Auskleiden des Oberkörpers 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Ankleiden und Auskleiden des Unterkörpers 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen der Getränke 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Essen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Trinken 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Bewältigung einer Harninkontinenz oder eines Dauerkatheters oder Urostoma 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Bewältigung einer Stuhlinkontinenz oder einess Stoma 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte


Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Hier wird geprüft, inwiefern Sie sich mit anderen und sich selbst beschäftigen können.

selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Ruhen und Schlafen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Sich beschäftigen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte


Krankheitsbedingte oder therapiebedingte Anforderungen (Umgang und Bewältigung)

Dieser letzte Punkt prüft vor allem, welche Krankheiten Sie haben und wie der Umgang mit diesen Krankheiten von Ihnen bewältigt werden kann. Bzw. welcher Aufwand für die Bewältigung nötig ist.

entfällt oder selbstständig täglich (Anzahl) wöchentlich (Anzahl) monatlich (Anzahl)
Medikation 0 Punkte
Injektion 0 Punkte
Versorgung intravenöser Zugänge (Port) 0 Punkte
Absaugen und Sauerstoffgabe 0 Punkte
Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen 0 Punkte
Messung und Deutung von Körperzuständen 0 Punkte
Körpernahe Hilfsmittel 0 Punkte
SUMME

Erläuterung: entfällt oder seltener als 1x täglich = 0 Punkte | ein bis dreimal täglich = 1 Punkt | vier bis achtmal täglich = 2 Punkte | mehr als acht mal täglich = 3 Punkte


entfällt oder selbstständig täglich (Anzahl) wöchentlich (Anzahl) monatlich (Anzahl)
Verbandswechsel und Wundversorgung 0 Punkte
Versorgung mit Stoma 0 Punkte
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden 0 Punkte
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 0 Punkte
SUMME 0 Punkte

Erläuterung: entfällt oder seltener als 1x wöchentlich = 0 Punkte | ein bis mehrmals wöchentlich = 1 Punkt | ein bis zwei mal täglich = 2 Punkte | mindestens drei mal täglich = 3 Punkte
Es können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht vom Versicherten selbstständig durchgeführte werden können. Die Zahl der Maßnahmen wird summiert und daraus ein Durchschnittswert ermittelt (z.B. pro Monat, pro Woche, pro Tag).


entfällt oder selbstständig täglich wöchentlich (multipliziert mit) monatlich (multipliziert mit)
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung 0 Punkte 60 8,6 2
Arztbesuche 0 Punkte 4,3 1
Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) 0 Punkte 4,3 1
Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) 0 Punkte 8,6 2

Erläuterung: Hier wird der Zeitraum von einem Monat betrachtet. In diesem Zeitraum wird eine Maßnahme mit einem Punkt gewertet. Findet eine Maßnahme regelmäßig wöchentlich statt, wird sie entsprechend mit 4,3 Punkten gewertet. Bei besonders zeitaufwändigen Besuchen bei Ärzten oder Einrichtungen oder um zeitintensive/technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, werden sie doppelt gewertet (8,6 oder 2)


entfällt oder selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig
Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits-/ therapiebedingter Maßnahmen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

Quelle: Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz 2




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