Facebook Altenpflege Hilfe
Aktuelle News
jetzt auf Facebook!

Pflegetagebuch als Download (PDF oder Excel-Dokument)

Pflegetagebuch Download

Der Antrag auf einen Pflegegrad beinhaltet in der Regel auch den Besuch eines MDK-Gutachters (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Der Gutachter ermittelt den tatsächlichen Pflegebedarf und schätzt ein, welche der 5 Pflegegrade in Frage kommt. Daher ist es wichtig, dass man für diesen Besuch gut vorbereitet ist. Denn wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass kein Pflegebedarf oder weniger Pflegebedarf erforderlich ist, als es beantragt wurde, kann es bei manchen Menschen zu finanziellen Engpässen führen.

Um ihren Hilfebedarf Ausdruck zu verleihen, sollten Sie ein Pflegetagebuch führen. Dies vermittelt dem Gutachter einen guten Einblick in ihre Pflegesituation. Dabei ist es unwichtig, welcher Pflegekasse Sie angehören (TK, AOK, Barmer GEK, IKK, DAK oder ähnlichen Kassen.)

Es gibt aber auch noch andere Einsatzmöglichkeiten. Wer seine Tätigkeit über Jahre hinweg gut dokumentiert kann als pflegender Angehöriger Rentenansprüche für den Pflegeaufwand geltend machen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass man wirklich einen Anspruch auf diese Rentenform hat. Das Tagebuch ist auch für Demenzpatienten geeignet.





Ausfüllen des Pflegetagebuchs - Tipps und Hinweise

Das Pflegetagebuch sollte über den Verlauf einer Woche geführt werden. Alle Pflegetätigkeiten und Pflegepersonen müssen dabei aufgeführt werden. Die Zeitangabe für die Pflegetätigkeiten wird in der Zeiteinheit Minuten eingetragen.

Vorgänge, welche mit der medizinischen Behandlungspflege zusammenhängen, brauchen nicht aufgeschrieben werden. Diese haben keine Relevanz für die Bewilligung einer Pflegestufe. Hierzu zählen beispielsweise das Wechseln von Verbänden oder die Medikamentengabe.

Einige Verhaltensweisen oder Tatsachen erschweren die Pflege und sind daher gesondert aufzuführen:

1. Einsatz von Hilfsmitteln, die viel Zeit beanspruchen, wie z.B. ein Treppenlift
2. Eingeschränkte Belastbarkeit (z.B. ständige Luftnot oder Wassereinlagerungen)
3. Gewicht des Patienten (über 80 kg)
4. Stark verkrampfte Muskulatur (Bei Lähmungen oder nach einem Schlaganfall)
5. Unkontrollierte Bewegungen und Zuckungen
6. Störungen bei der Atmung, des Schluckens oder bei Mundbewegungen
7. Abwehrverhalten oder fehlende Koordination
8. Stark eingeschränktes Hören oder Sehen
9. Enorme Schmerzen bei dem Pflegebedürftigen
10. Durch Räumlichkeiten beeinträchtigte Pflegemöglichkeiten
11. Eingeschränkte Beweglichkeit (z.B. Versteifung an Arm oder Beingelenken)
12. Fehlstellungen von Gliedmaßen (Arme, Beine)

Wenn zwei Personen für eine Tätigkeit gebraucht werden, ist ein doppelter Zeitaufwand zu notieren.

Beispiel, wie man Einträge in das Pflegetagebuch macht (nachts* = 22:00 - 6:00):

U = Unterstützung (Der Pflegebedürftige kann eine Tätigkeit im Grundsatz selber ausführen, braucht aber Hilfe bei der Vorbereitung oder Nachbereitung)
TÜ = Teilweise Übernahme (Die Pflegebedürftige braucht bei Teilen der Verrichtung oder der Vollendung einer Tätigkeit Hilfe)
VÜ = Vollständige Übernahme (Die pflegende Person übernimmt die Tätigkeiten vollständig, da der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, diese selbstständig auszuführen.)
B = Beaufsichtigung (Der Pflegebedürftige muss bei einer Tätigkeit beaufsichtigt werden.)
A = Anleitung (Der Pflegebedürftige ist bei einer Tätigkeit auf Anleitung angewiesen.)


Download des Pflegetagebuchs

Hier können Sie sich das Tagebuch in verschiedenen Dateiformaten herunterladen. Als Excel-Datei können Sie Ihre Aktivitäten direkt am Computer eingeben. Bei der PDF-Version empfehlen wir, diese auszudrucken und dann handschriftlich zu füllen.




Kostenloser Download: Muster/ Vorlage eines Pflegetagebuchs


als PDF
als Excel-Dokument


Zeitwerte zur Orientierung

Damit Sie keine übertriebenen Zeitwerte eintragen, zeigen wir Ihnen im Folgenden Orientierungswerte.

Körperpflege

Waschen – Duschen - Baden
Die Tätigkeit beinhaltet die Körperwäsche an einem Waschbecken, einer Dusche oder einer Badewanne. Das Zurechtlegen der Waschgeräte und Hilfsmittel sowie das Trocknen der Haare gehört auch zum Zeitaufwand.

Ganzkörperwäsche: 20 bis 25 Min.
Oberkörper Waschen: 8 bis 10 Min.
Unterkörper Waschen: 12 bis 15 Min.
Hände und Gesicht Waschen: 1 bis 2 Min.
Duschen: 15 bis 20 Min.
Baden: 20 bis 25 Min.

Zahnpflege
Maßnahmen für die Reinigung der Zähne, des Mundraumes und des Zahnersatzes.

Zahnpflege: bis 5 Min.

Kämmen
Das Kämmen und Bürsten der Haare oder des Haarersatzes. Dazu gehört nicht die Herstellung einer Dauerwelle oder aufwändiger Frisuren.

Kämmen: 1 bis 3 Min.

Gesichtspflege - Rasieren
Rasur (nass oder trocken) und eine angemessene Gesichtspflege. Schminken gehört nicht zur Gesichtspflege.

Rasieren: 5 bis 10 Min.

Blasenentleerung - Darmentleerung
Dazu gehört die Kontrolle von Blasenentleerung, Stuhlgang sowie die Versorgung und Säubern eines künstlichen Darmausganges. Reinigung eines Toilettenstuhls oder Urinbehälters, die Intimhygiene oder das Richten der Kleidung werden hier mit einbezogen. Hilfe auf dem Weg zur Toilette fällt unter den Bereich Mobilität.

Wasser lassen (Intimhygiene, Toilettenspülung): 2 bis 3 Min.
Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung): 3 bis 6 Min.
Richten der Bekleidung: insgesamt 2 Min.
Wechseln von Windeln: 4 bis 6 Min.
Wechseln von Windeln: 7 bis 10 Min.
Wechsel kleiner Vorlagen: 1 bis 2 Min.
Wechsel und Entleeren des Urinbeutels: 2 bis 3 Min.
Wechsel und Entleeren des Stomabeutels: 3 bis 4 Min.

Quelle der Zeitangaben: AOK Juli 2013

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen
Hierzu gehören alle Hilfestellmaßnahmen beim Aufstehen, Zubettgehen und Umlagern eines Patienten.

Umlagern: 2 bis 3 Min.
Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehen: je 1 bis 2 Min.

Ankleiden und Auskleiden
Kleidung heraussuchen, aus dem Schrank nehmen, sowie die notwendige Hilfe beim Verschließen und Öffnen von Verschlüssen. Die Ankleidung von Prothesen und Korsetts gehört auch in diesen Bereich.

Gesamtes Ankleiden: 8 bis 10 Min.
Oberkörper/Unterkörper Ankleiden: 5 bis 6 Min.
Gesamtes Entkleiden: 4 bis 6 Min.
Gesamtes Entkleiden Oberkörper/Unterkörper: 2 bis 3 Min.

Gehen und Treppensteigen
Dazu gehört die Fortbewegung innerhalb der Wohnung zu Zwecken der Körperpflege oder des Essens und Trinkens. Ein Zeitrahmen zu definieren ist hier unmöglich, da die Strecken innerhalb der Wohnung (des Hauses) unterschiedlich ist.

Verlassen und Wiederkehren in die Wohneinrichtung
Hier wird nur im zwingenden Falle ein Wert von bis zu 45 Minuten angerechnet. Dazu gehören Arztbesuche, Behördengänge oder der Gang zur Apotheke.

Quelle der Zeitangaben: AOK Juli 2013

Ernährung

Mundgerechte Zubereitung
Alle Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung der Nahrungsaufnahme dienen, werden hier einbezogen. Das beinhaltet die Zerkleinerung von Speisen in portionsgerechte Einheiten. Dazu gehört nicht die Zubereitung der Nahrung. Die Zubereitung gehört zu der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit und eines Getränkes: je 2 bis 3 Min.

Bei einer Zwischenmahlzeit oder der Bereitstellung eines Getränkes zwischendurch, ist der Zeitwert anteilig anzugeben.

Aufnahme der Nahrung/Sondenkost
Die Verabreichung von fester Nahrung, flüssiger Nahrung sowie die Ernährung über eine Sonde wird hier mit angegeben. Ausnahme ist die Insulinversorgung bei Diabetikern.

Essen und Trinken bei Hauptmahlzeiten (max. 3 Hauptmahlzeiten pro Tag): je 15 bis 20 Min.

Quelle der Zeitangaben: AOK Juli 2013

Hauswirtschaftliche Versorgung

Kochen
Vorbereitung und Zubereitung der Nahrung sowie das Erstellen eines Speiseplans.

Einkaufen
Planung und Einkauf von Lebensmitteln, Produkten zur Körperpflege und Reinigungsmitteln.

Reinigung der des Hauses/ der Wohnung
Die Reinigung aller Möbel, Fußböden, Fenster und der Haushaltsgeräte im Wohnbereich des zu Pflegenden.

Abwaschen
Reinigung und Trocknung des Bestecks, des Geschirrs und der Kochutensilien.

Waschen und Wechseln der Kleidung
Hierzu gehört die komplette Pflege von Kleidung und Wäsche, auch die Ausbesserung, das Bügeln und Einsortieren in den Schrank sowie das Beziehen der Betten.

Wenn Sie alles richtig eingetragen haben und der MDK ihren Antrag dennoch ablehnt, können Sie Einspruch einlegen.