Pflegebedürftige Personen, die in einem Pflegeheim betreut werden, brauchen eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung. Diese
Bescheinigung ist notwendig, damit der Heimbetreiber die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten kann.
Ausgestellt wird die Heimnotwendigkeitsbescheinigung vom MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen). Der MDK bestätig
damit, dass der Heimaufenthalt für die zu pflegende Person notwendig ist. In der Regel wird die mögliche Heimunterbringung
an eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad geknüpft.
Die Pflegekasse übernimmt lediglich die Kosten für die Pflegeleistung. Unterkunft und Verpflegung (sowie andere Zusatzkosten) trägt
die pflegebedürftige Person. Wenn keine Heimnotwendigkeitsbescheinigung vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung wahrscheinlich nicht
die vollen Kosten. Daher sollten die Verwandten/Verantwortlichen frühzeitig mit ihrer Krankenkasse (Pflegeversicherung) oder dem
MDK in Kontakt treten.
Personen, die nicht pflegeversichert sind, müssen sich an das zuständige Sozialamt wenden. Das Sozialamt ist nicht an die Aussagen
des MDK gebunden und kann eine Heimnotwendigkeit durch das Gesundheitsamt feststellen lassen.
Generell gilt: Sollte der MDK keinen Pflegegrad festlegen, gibt es die Möglichkeit Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.
Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einem Zuschuss für die Umzugskosten. Da es sich bei dem Umzug in vielen Fällen um eine
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme handelt, haben Sie durchaus Chancen auf einen Zuschuss.