Berufe im Bereich der Altenpflege waren jahrelang nicht besonders begehrt. Schlechte Bezahlung, unattraktive Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen
waren die Hauptgründe dafür. Doch das Berufsbild unterliegt einem stetigen Wandel. Im Zuge der letzten Pflegereform wurde beschlossen, Pflegeberufe neu auszurichten
und somit attraktiver zu machen.
Um die Attraktivität zu steigern, wurde das Berufsbild des Pflegefachmanns bzw. der Pflegefachfrau neu geschaffen. Auszubildende in diesem Berufszweig sind flexibler
in Ihrer Wahl und können sich mehrere Pflegeberufe ausprobieren.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Was versteht man unter einer generalistischen Ausbildung?
> Was ist ein Pflegefachmann /eine Pflegefachfrau?
> Voraussetzungen für den Ausbildungsberuf Pflegefachmann/Pflegefachfrau
> Welche Aufgaben hat ein Pflegefachmann / eine Pflegefachfrau?
> Was ist das Ziel einer generalistischen Ausbildung?
> Welche Vorteile bringt eine generalistische Ausbildung mit sich?
Eine generalistische oder auch generalisierte Ausbildung führt mehrere Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild zusammen. Hierbei handelt es sich um
Berufe, die in ihrer Art der Ausbildung verwandt sind, aber jeweils einem eigenen Fachberuf entstammen.
Es handelt sich hierbei um eine Berufsausbildung, die auch im Rahmen einer Umschulung durchgeführt werden kann. Seit Januar 2020 findet diese Art der
Ausbildung im Pflegeberuf Anwendung.
Nach zwei Dritteln der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Bei dieser soll der Ausbildungsstand ermittelt werden. Zwar ist ein Bestehen der
Prüfung nicht erforderlich um die Ausbildung fortzuführen. Allerdings kann sich das erfolgreiche Ablegen der Prüfung durchaus lohnen. Schließlich können
die in der Zwischenprüfung festgestellten Kompetenzen im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder Pflegehelferausbildung anerkannt werden.
Es gibt auch einige Regelungen, die sich durch die Pflegereform nicht verändert haben. Auszubildende sollen weiterhin die Möglichkeit haben, nicht nur
umfangreiches theoretisches Wissen zu erwerben. Durch die gezielte praktische Anleitung wird jeder optimal auf den Pflegealltag vorbereitet. Die Aufteilung
in 2.100 Stunden für den theoretischen und 2.500 Stunden für den praktischen Unterricht soll erhalten bleiben.
Sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung soll geprüft werden, ob der generalistische Abschluss unter den Auszubildenden auf Zustimmung
stößt. Je nachdem, wie viele Auszubildende bis 2026 den generalistischen Abschluss gewählt haben, entscheidet der Bundestag darüber, ob die Abschlüsse
Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bestehen bleiben oder nicht.
Der Pflegefachmann ist ein neuer Ausbildungsberuf, der seit Januar 2020 die Ausbildungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Altenpfleger und
zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger vereint.
Die einzelnen Ausbildungsberufe kann man nun nicht mehr erlernen. Die neue Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet, dies bedeutet dass die Auszubildenden
in den ersten beiden Ausbildungsjahren alle Pflegebereiche kennenlernen.
Im letzten Jahr besteht eine Wahlmöglichkeit. Jeder kann entscheiden, ob er weiter den generalistischen Abschluss anstreben und
Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden oder einen anderen Berufsabschluss erwerben möchte.
Zur Wahl stehen die Berufsabschlüsse Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Wer sich für
den generalistischen Abschluss entscheidet, kann später in allen Pflegebereichen arbeiten.
Für den Erwerb der Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/Pflegefachfrau" werden insgesamt drei Jahre in Schulen und verschiedenen Einrichtungen gelehrt.
Um "Pflegefachmann" oder "Pflegefachfrau" werden zu können, müssen folgende formale Voraussetzungen erfüllt werden:
- ein mittlerer Schulabschluss oder
- eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung oder
- ein Hauptschulabschluss mit erfolgreich abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder eine Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer sowie
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Da die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau eine gebündelte Pflegeausbildung ist, können Pflegefachkräfte später in verschiedenen Pflegeberufen eingesetzt werden, weshalb die späteren Tätigkeiten von Arbeitsplatz
zu Arbeitsplatz variieren können.
• Tätigkeit in der Altenpflege: Entscheiden sich Pflegefachkräfte für einen Job in der Altenpflege, arbeiten sie in Seniorenheimen oder Wohnanlagen für
betreutes Wohnen, in denen sie Senioren bei der Bewältigung ihres Alltags begleiten. Sie unterstützen sie bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme sowie
der Einnahme von Medikamenten, motivieren sie zu sinnvollen und fördernden Aktivitäten für Körper und Geist und helfen ihnen bei persönlichen
Angelegenheiten, wie zum Beispiel Terminen bei Ärzten oder Ämtern.
• Tätigkeit in der (Kinder-)Krankenpflege: Im Bereich der Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege arbeiten Pflegefachmänner in der stationären
oder ambulanten Pflege in Kliniken oder Krankenhäusern. Dort sind die für die Betreuung und Pflege von Patienten zuständig und führen einfache medizinische
Behandlungen durch – sie wechseln zum Beispiel Verbände oder verabreichen Infusionen auf ärztliche Anordnung. Außerdem bereiten sie operative Eingriffe
vor, assistieren bei Behandlungen und sind für die Verwaltung der Patientenakten zuständig.
• Tätigkeit in der Heilerziehungspflege: Als Pflegefachmann in der Heilerziehungspflege dreht sich in deinem Arbeitsalltag alles um Menschen mit einer
Behinderung. Neben der Pflegetätigkeit geht es vor allem darum, Menschen mit einem Handicap zu fördern, damit sie ihre Selbstständigkeit bewahren
können. Dafür planen Pflegefachmänner Ausflüge und Freizeitaktivitäten. Beschäftigung finden Heilerziehungspfleger in sozialen Einrichtungen, in Pflegeheimen
oder bei ambulanten Diensten.
• Dokumentation der Maßnahmen und verwaltende Tätigkeiten: Diese Tätigkeit übernehmen Pflegefachmänner in jedem Berufsbild, denn es ist wichtig Rück- und
Fortschritte der Patienten zu überwachen und zu dokumentieren. Dafür pflegen sie die Patientenakten sorgfältig. Zu den verwaltenden Tätigkeiten gehören die
Abrechnungen von Pflegedienstleistungen oder das Nachbestellen von Materialien oder Arzneimitteln.
Die generalistische Ausbildung garantiert bundesweit eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung. Darüber hinaus haben Auszubildende nun
einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Indem das Schulgeld wegfällt und eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, soll jedem, unabhängig von den Finanzen, ein barrierefreier Zugang zur
Pflegeausbildung ermöglicht werden. Das Ziel ist eine generelle Erhöhung der Ausbildungszahlen im Pflegeberuf.
Durch die Einführung des Pflegestudiums kann ab sofort nicht mehr nur eine Ausbildung an einer Pflegeschule absolviert werden, sondern auch eine
berufliche Weiterqualifizierung stattfinden. Hierfür wurde an Hochschulen ein berufsqualifizierendes Pflegestudium eingeführt. Dieses schließt nach
mindestens drei Jahren mit dem akademischen Bachelor-Grad ab.
Die Einführung des Pflegestudiums soll den Transfer von pflegewissenschaftlichem Wissen in die Pflegepraxis unterstützen. So wird die Pflege auf den
neuesten Stand von Wissenschaft und Technik gebracht. Darüber hinaus wird eine weitere Zielgruppe angesprochen und Pflegefachkräfte können in Zukunft
interessante Aufstiegsmöglichkeiten nutzen.
Durch die generalisierte Pflegeausbildung wird man zu einer Fachkraft im Pflegeberuf. Dadurch eröffnen sich beruflich völlig neue Wege und
man wird für die Jobsuche flexibler.
Zudem ist diese Ausbildung, im Gegensatz zu den früheren Ausbildungen, ab dem ersten Ausbildungsjahr bezahlt. Bisher mussten die Auszubildenden
immer selbst für die Kosten ihrer Ausbildungen aufkommen. Die Pflegeausbildung ist dann kostenlos und wird über gemeinsame Ausbildungsfonds der
Länder finanziert.
Weil die generalistische Pflegeausbildung in den EU-Mitgliedsstaaten automatisch anerkannt wird, haben Pflegefachkräfte fortan die Möglichkeit, ihren
Job auch im benachbarten EU-Ausland auszuüben. Für die Berufsabschlüsse in der Altenpflege und Kinderkrankenpflege findet keine automatische
Anerkennung statt. Allerdings kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung eine Anerkennung stattfinden.