Damit die Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen reibungslos gewährleistet werden kann, gibt es die Möglichkeit, Essen auf Rädern zu
bestellen. Dabei werden verschiedene Gerichte angeboten, welche zu den vereinbarten Uhrzeiten geliefert werden.
Somit können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sich den Weg in den Supermarkt sparen und müssen keine schweren Tüten oder Kartons tragen. Ein
weiterer Vorteil ist, dass die Anbieter dieses Services mittlerweile eine recht große Vielfalt an Menüs haben, so dass nichts mehr zusätzlich gekocht werden
muss. Die pflegebedürftigen Menschen können sich Ihre Wunschmenüs aus Suppen, Fleischgerichten, vegetarischen Gerichten sowie Nachtisch selber
zusammenstellen. Die Auswahl ist bei jedem Anbieter verschieden.
Zusätzlich gibt es sogenannt Spezialmenüs, welche abhängig von den körperlichen Beschwerden und Mangel an bestimmten Nährstoffen zusammengestellt
werden. Krankheitsbilder wie Schluckstörungen, Diabetes oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten können bei diesen Menüs berücksichtigt werden. Neben festen
Mahlzeiten werden auch Nahrungsmittel in pürierter Form (spezielle Püreemenüs) angeboten.
Alleine die Möglichkeit, Essen auf Rädern zu bestellen hilft pflegebedürftigen Menschen sich ausgewogen zu ernähren und erspart Ihnen den Umzug in ein
Pflegeheim. Allerdings kann sich nicht jeder diesen Service leisten, da die verschiedenen Menüs recht teuer werden können. Eine Lösung dieser Problematik
können finanzielle Zuschüsse für diese Gerichte sein.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Voraussetzung für Zuschüsse
> Zuschuss für Mahlzeitdienste beantragen - Muster/ Vorlage zum herunterladen
> Welche Unterlagen brauche ich für einen Zuschuss?
> Wo kann ich Essen auf Rädern bestellen?
> Sind die Kosten für Essen auf Rädern steuerlich absetzbar?
Eine Bezuschussung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Generell haben Menschen die Möglichkeit auf einen Zuschuss, wenn Sie behindert, krank oder krankheitsgefährdet sind und die Kosten für die Fertigmahlzeiten nicht alleine aufbringen können. Dies ist für Menüdienste im Sozialgesetzbuch § 30 SGB XII geregelt. Eine Bezuschussung kann auch für Menschen gelten, die keine Sozialhilfe empfangen, aber ein sehr niedriges Einkommen (z.B. Rente) haben. Die Höhe der Zuschüsse hängt dann von der Höhe des Einkommens und der körperlichen Konstitution ab.
Um einen Zuschuss für Mahlzeitdienste zu beantragen, wird ein extra Antragsformular des zuständigen/ örtlichen Sozialamts benötigt. Zuerst sollten Sie also herausfinden, welches Amt für Sie zuständig ist. Sie können hier nun direkt ein kostenloses Muster/ Vorlage als Word-Datei herunterladen und es der Behörde zusenden. Inhalt ist die Bitte um Zusendung des passenden Antragsformulars. Ergänzen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten.
Wenn Sie das Antragsformular nun zugesendet bekommen haben, sollten Sie es ausfüllen und zurücksenden oder persönlich abgeben. Falls das Amt noch
keine Angaben/ Nachweise von Ihnen hat benötigen Sie z.B:
- Ihren Personalausweis
- Evtl. eine Meldebestätigung
- Mietvertrag/ Bescheinigung über die Höhe der Miete
- Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Ihre Bankverbindung
- Krankenversicherungsnachweis
Sofern vorhanden:
- Schwerbehindertenausweis
- Einstellungsbescheid SGB II
- Bescheid über Gewährung von Wohngeld
- Sparbücher
- Kfz-Schein
- Versicherungspolicen (z.B. Lebensversicherung etc.)
- Einstufungsbescheid für einen Pflegegrad Ihrer Pflegekasse
Es gibt verschiedene Mahlzeitdienste, bei denen Sie Essen auf Rädern beauftragen können. Hier zeigen wir Ihnen eine Liste mit möglichen
Diensten, alternativ können Sie auch bei einem Pflegestützpunkt nachfragen:
- ASB
- DRK
- Malteser
- Johanniter
- Meyer Menü
- Apetito
- AWO
Mein Tipp: Schauen Sie sich die Menüs genau an und testen Sie die Gerichte zumindest zeitweise. Nicht nur das Gericht ist wichtig, sondern
der auch der Dienstleister und seine Zuverlässigkeit/ Pünktlichkeit.
Spezialnahrung auf Grund von Unverträglichkeit sind nicht steuerlich absetzbar. Außergewöhnlich Belastungen wie z.B. Krankheitskosten hingegen können steuerlich geltend gemacht werden. Essen auf Rädern können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.