Unsere Harnblase hat zwei Funktionen: Sie muss über längere Zeit unseren Urin halten. Dann
soll sie für Erleichterung sorgen und unsere Blase entleeren. In dieser Funktion ist unser
Blasenmuskel gefordert. Damit das ganze System funktioniert, braucht der Muskel
Unterstützung vom Gehirn. Das Gehirnzentrum sendet über unsere Nerven im Rückenmark
Impulse an den Blasenmuskel. Dieser nimmt die Befehle an und setzt sie um. Wenn der
Muskel aber nicht mehr so funktioniert, wie er soll, kann das fatale Auswirkungen haben. Für
die Betroffenen ist das sehr unangenehm. Keiner spricht gerne darüber. Die Ursachen für eine
Harninkontinenz können sehr unterschiedlich sein.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Ursachen von Inkontinenz
> Was hilft gegen Inkontinenz?
> Wer bezahlt die Therapie mit Oxybutynin?
Tritt die Inkontinenz bei Belastung der Bauchmuskeln auf, liegt das oft an einem
geschwächten Bindegewebe des Beckenbodens oder an Nervenverletzungen im Becken. Die
Muskeln arbeiten nicht koordiniert und können den Urin nicht mehr halten. Bei der
Dranginkontinenz speichert die Blase den Urin nicht mehr ausreichend. Es kommt zum
plötzlichen Harndrang oder unfreiwilligem Harnabgang. Die
Dranginkontinenz nimmt im Alter zu.
Die Ursachen der Dranginkontinenz sind oft Nervenschäden, neurologische
Erkrankungen (Parkinson, Multiple Sklerose) oder eine nicht behandelte Diabetes Mellitus.
Ist das Nervensystem geschädigt, kommt es zur neurogenen Detrusorüberaktivität. Betroffene
verspüren keinen Harndrang und verlieren ihren Urin unfreiwillig durch die Kontraktion des
Blasenmuskels (Detrusor). Gefährlich wird die unwillkürliche Kontraktion des Blasenmuskels
bei einem intakten Blasenschließmuskel. Der Urin wird in die Nieren gedrückt und diese
werden dauerhaft geschädigt. Als wirksames Medikament hat sich
Oxybutynin Hydrochlorid-Lösung im Fertigspritzenset erwiesen. Die Instillations-Lösung wird direkt über einen
Katheter in die Harnblase eingespült und hat weniger Nebenwirkungen als Tabletten. Die
Spritzen sind zudem einzelverpackt mit einem abnehmbaren Adapter und dadurch steril. Das
senkt die Infektionsrisiken und erhöht den Anwendungskomfort.
Das Oxybutynin Spritzenset muss der Arzt verschreiben. Die Darreichungsform in Spritzen ist
vom Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch nicht
zugelassen. Daher ist für die Herstellung der Fertigspritzen ein Rezept notwendig. Damit
Betroffene auf der sicheren Seite sind, sollten sie die Kostenübernahme mit ihrer
Krankenkasse im Voraus abklären. Dann gibt es im Nachhinein keine Diskussionen, welchen
Anteil die Kasse trägt. Einer Apothekerin wollte eine Kasse die vom Arzt verordneten
Instillationssets nicht erstatten. Sie hatte erfolgreich dagegen geklagt. Das Sozialgericht gab
ihr Recht, da die
Oxybutynin-Fertigspritzen ein Rezepturarzneimittel
waren. Wenn Neuro-
Urologen von den Fertigspritzen überzeugt sind, darf eine Krankenkasse die Therapie nicht in
Frage stellen. Sie muss die dafür notwendige Medikation nach ihrem GKV-Katalog erstatten.