Etwa 19 Millionen Menschen wurden in den vergangenen Jahren stationär im Krankenhaus behandelt. Fast jeder Vierte verbringt dort mehrere Tage pro
Jahr. Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts.
Wer aufgrund eines akuten Notfalls eingeliefert wird, kann
diesen Umstand weder vorhersehen noch planen. Ist die Behandlung jedoch absehbar, lohnen sich die folgenden Überlegungen.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Welches Krankenhaus ist geeignet?
> Umfang der Krankenversicherung prüfen
> Die Rehabilitation planen
> Die Patientenverfügung
In Deutschland dürfen Patienten selbst darüber entscheiden, in welches Krankenhaus sie für die stationäre Behandlung gehen möchten. Verschiedene
Informationen können Aufschluss über die Qualität der Behandlung geben. Dazu zählt die Anzahl der durchgeführten Operationen in bestimmten Bereichen. Darüber
hinaus kann eine Empfehlung durch den Hausarzt der Schlüssel für die Wahl der Klinik sein.
Umfassende Checks sind zum Beispiel bei den Patientenverbänden zu finden. In großen Testberichten werden die Krankenhäuser nach unterschiedlichen Kriterien
unter die Lupe genommen. Ein gutes Abschneiden spricht dafür, dass dort die richtigen Bedingungen für die Behandlung vorhanden sind.
Auch bürokratische Aspekte spielen eine Rolle. Patienten, die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sollten den Umfang der Absicherung im
Vorfeld abklären. Wer sich zum Beispiel explizit eine Behandlung durch den Chefarzt wünscht, kann bei Bedarf über den Abschluss einer
Krankenhauszusatzversicherung nachdenken. Sie ermöglicht nicht nur eine freie Auswahl des behandelnden Arztes. Darüber hinaus kann auf diese Weise der
Grundstein für ein ruhiges Ein- oder Zweibettzimmer gelegt werden.
Wichtig ist vor dem Abschluss der Police ein Vergleich der verfügbaren Tarife. Meist lassen sich die gewünschten Leistungen in unterschiedlichen Stufen
auswählen, um ein besonders gutes Verhältnis von Preis und Leistung zu erzielen. Besonders gefragt ist dieser Tage die Krankenhauszusatzversicherung von
Deutsche Familienversicherung, zu welcher hier viele weitere Infos zu finden sind.
Rein logistisch ist es nicht möglich, die gesamte Phase der Genesung in den Krankenhausaufenthalt zu packen. Stattdessen wird es zumeist kurz nach der
Entlassung noch nicht möglich sein, in den gewohnten Alltag zurückzukehren. Auch für dieses Stadium sind aus diesem Grund vorausschauende Planungen
wichtig. Empfiehlt der Arzt zum Beispiel eine stationäre Reha, um sich weiter zu erholen? Oder ist ein solcher Aufenthalt gar zwingend notwendig, um die
Nachbehandlung abschließen zu können?
Für ambulante wie für stationäre Reha-Maßnahmen ist es wichtig, sich über die Angebote der Krankenkasse in Kenntnis zu setzen. Verschiedene Kassen pflegen
unterschiedliche Kooperationen. Zugleich unterscheidet sich der Umfang der Leistungen, die von der Kasse getragen werden. Eine frühzeitige Planung macht
einen nahtlosen Übergang vom Aufenthalt im Krankenhaus hin zur Reha möglich. Dem Weg der Genesung kann dies letztlich nur zuträglich sein.
Niemand beschäftigt sich gerne mit einem so ernsten Thema wie der Patientenverfügung. Letztlich ist der anstehende Aufenthalt in der Klinik jedoch ein guter Anlass, um auch diese Planungen voranzubringen. Mit jeder Operation sind bestimmte Risiken verbunden. Aus dem Grund kann es beruhigend sein zu wissen, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Fälle angewendet werden. Wichtig ist in diesem Fall die korrekte Formulierung, um die Verfügung rechtlich bindend zu gestalten. Eine wertvolle Quelle sind die Seiten der Bundesärztekamme, die detailliert über dieses und viele weitere Themen aufklärt.