Sogenannte Pflege-WGs sind Wohngruppen von pflegebedürftigen Personen, bei denen immer eine Pflegekraft vor Ort ist. Je nach Bedürftigkeit
der Pflegebedürftigen Personen können es Pflegehilfskräfte oder examinierte Altenpflegekräfte sein. Der Vorteil gegenüber einer klassischen
Pflegeeinrichtung ist die soziale Dynamik. Während sich die Pflegebedürftigen in einem Heim oftmals nur zum Essen oder bei Gruppenveranstaltungen
begegnen, ist die soziale Komponente in der Wohngemeinschaft deutlich höher. Dennoch hat jeder einen abgeschlossenen Bereich, in den er sich zurückziehen kann.
Dennoch sollte jeder sich gut überlegen, ob er für diese WG Form geeignet ist. Wer gerne unter Menschen ist, viel unternimmt und immer Beschäftigung
sucht ist hier wahrscheinlich gut aufgehoben. Menschen, die allerdings auch gerne mal ihre Ruhe haben und viel Zeit für sich alleine haben möchten, sollten diese Wohnform lieber nicht wählen. Besonders geeignet sind die WGs für Demenzkranke Personen. Durch die sozialen Interaktionen werden diese immer mit eingebunden und sie haben viel Beschäftigung.
Wer sich nicht ganz sicher ist kann erstmal einen Probetag mitmachen, um zu sehen ob diese Art des Wohnens für ihn geeignet ist. Zudem kann man sich
die anderen Mitbewohner anschauen und überlegen, ob man mit diesen gut auskommen wird. Zusätzlich kann man hier sehen, wie das Pflegekonzept
funktioniert, falls eins vorliegt.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Woran erkennt man eine gute Pflege-WG?
> Kosten und Zuschüsse in einer Pflege-WG
> Wo kann man sich informieren?
> Kritik an Pflege-WGs
Generell steht natürlich die Pflege im Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Liegt ein Pflegekonzept vor?
- Sind ausreichend Pflegekräfte vor Ort?
- Ist die Qualifikation der Pflegekräfte ausreichend?
- Gibt es eine Zertifizierung der WG bzw. des Pflegekonzepts?
- Wie sind die Hausregeln (Essenszeiten, Bettzeiten etc.)?
- Wie ist der Umgang der Pflegekräfte mit den Bewohnern?
- Wie motiviert sind die Pflegekräfte?
- Wie ist die Zusammensetzung der Bewohner? Ist es gut durchmischt?
- Wie sind die Besuchszeiten? Können Angehörige regelmäßig zu Besuch kommen?
- Welche Verpflichtungen geht man ein (Verträge etc.)?
- Wie hoch sind die Kosten?
In der Regel sind die Kosten geringer als in einem klassischen Altenheim. Wer eine neue Pflege-WG gründet kann einen
Gründungszuschlag beantragen. Jedes Gründungsmitglied kann einmalig bis zu 2500.- Euro Zuschuss bekommen, um die Wohnung barrierefrei und
altengerecht umzugestalten. Der maximale Betrag liegt allerdings bei 10000.- Euro pro Wohngruppe. Als Wohngruppenzuschlag gibt es anschließend
bis zu 214.- Euro pro Person monatlich. Um diese Gelder zu bekommen, müssen die WGs von den Pflegeversicherungen anerkannt werden. Die Zuschüsse
gibt es ab dem Pflegegrad 1.
Kosten fallen für die üblichen Dinge an: Telefon, Miete, Strom, Lebensmittel, Pflege etc.
Jedes Bundesland/ jede Stadt regelt dies anders. Es gibt verschiedene Koordinationsstellen, welche sie über freie Plätze, Träger der WG oder die
Pflegesituation informieren können.
Hier listen wir Ihnen verschiedene Informationsseiten auf:
Koordinationsstelle für Wohn- und Pflegegemeinschaften in Hamburg
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.V. - Berlin
Ambulant Betreute Wohngemeinschaften - München
Adressen Ambulant betreute Wohngemeinschaften – NRW (Aachen, Düsseldorf, Köln und viele andere)
Leider steht in den letzten Jahren der finanzielle Vorteil so stark im Fokus, dass auch der Pflegebereich immer stärker von Kürzungen betroffen
ist. Bei den Wohngemeinschaften sollte man gut vergleichen und sich bei verschiedenen Stellen informieren. Wir haben oben schon erwähnt, worauf Sie
achten sollten. Fragen Sie die WG-Leitung auch unangenehme Fragen. Besonders falls etwas unklar oder intransparent erscheint. Vor allem in Bezug auf
persönliche Freiräume, das gesellschaftliche Miteinander oder den Bewegungsraum.
Diese WGs sind zu einem Markt geworden, wo die Pflegekräfte teilweise sehr schlecht bezahlt werden und völlig überfordert sind. Fragen Sie daher auch
nach der Qualifikation der Pfleger und Pflegerinnen.