Für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige ist eine qualifizierte Hilfestellung eine große Hilfe und erleichtert den Alltag. Im alltäglichen Leben sind pflegebedürftige Menschen auf diverse Hilfsmittel angewiesen, die eine Pflegeleistung unterstützen. Hilfsmittel werden von den betroffenen Personen, aber auch von deren Angehörigen genutzt, um die tägliche Pflege zu gewährleisten. Der Haushalt einer zu pflegenden Person sollte immer einen Vorrat von Hilfsmitteln vorweisen, damit keine Engpässe entstehen und die Pflege qualifiziert durchgeführt werden kann. Kann die betroffene Person eine Pflegestufe vorweisen, so stellt eine Pflegebox ein attraktives Angebot dar, da diese Box individuelle Hilfsmittel enthält und jeden Monat neu angeliefert wird.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Die Pflegebox – was ist zu beachten?
> Mit welchen Hilfsmitteln ist zu rechnen?
> Die Kosten – Pflegekassen
Wird bei einer Person die Pflegestufe 1 festgestellt, so entsteht automatisch ein gesetzlicher Anspruch auf benötigte Pflegemittel, die kostenfrei bereitzustellen sind. Die pflegebedürftige Person muss sich bezüglich der Kosten keine Sorgen machen, da die Pflegekasse diese übernimmt. In einer Pflegebox sind Hilfsmittel von 40 Euro im Monat enthalten und dieser Betrag ist monatlich abrufbar. Eine Pflegebox beantragen bedeutet, dass die Box von einem Pflegedienst angeliefert oder direkt ins Haus verbracht wird. Jede zu pflegende Person hat individuelle Ansprüche an die Pflegeleistungen und jede Box kann nach den individuellen Bedürfnissen zusammengestellt werden – die Leistung kann vom Antragsteller jederzeit gekündigt werden. Anbieter der Pflegebox unterstützen betroffene Personen mit einer nutzerfreundlichen Webseite, auf der die individuellen Pflegemittel bestellt werden können. Gleichsam wird auf der Webseite des Anbieters ein Antrag bezüglich der Kostenübernahme gestellt. Die Formalitäten belasten den Antragsteller nicht, da die Bearbeitung von einem zertifizieren Anbieter übernommen werden. Der Antragsteller sollte darauf achten, dass der Anbieter der Pflegebox mit allen relevanten Krankenkassen kommuniziert. Ist der Antrag auf die Pflegebox bestätigt, so kann die individuelle Pflegebox zusammengestellt werden und die benötigten Hilfsmittel werden automatisiert bereitgestellt.
Eine Pflegebox ist nur dann sinnvoll, wenn die individuellen Ansprüche der pflegebedürftigen Person berücksichtigt werden. Die zuständigen Pflegekassen übernehmen die anfallenden Kosten und der Antragsteller wählt unter Hilfsmitteln aus, welche der Kategorie „Pflegemittel zum Verbrauch“ zugeordnet sind. Die ausgewählten Hilfsmittel werden monatlich zugestellt und unterstützen die Pflegeleistungen der involvierten Personen. Auf Antrag übernimmt die Kasse auch Hilfsmittel, welche der Produktkategorie 51 zugeordnet sind – unter dieser Gruppe fallen beispielsweise wiederverwendbare Bettschutzeinlagen. In den Bereich der Produktkategorie „Pflegemittel zum Verbrauch“ fallen folgende Pflegemittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (Nutzung für die Hände und Fläche), Einmallätzchen, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge.
Jeder Antragsteller, der einer Pflegestufe zugeordnet ist, kann einen Antrag auf Hilfsmittel stellen, der von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt wird. Eine Pflegebox kann aber nur dann bestellt werden, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde – wird die Einstufung in einen Pflegegrad abgelehnt, so ist mit keinen Kosten zu rechnen und der Vorgang bleibt risikolos. Soll ein Pflegegrad ermittelt werden, so ist ein Gutachten notwendig – die betroffene Person wird in Pflegestufen von Kategorie 1 bis Kategorie 5 eingruppiert – der Anspruch auf die monatlichen 40 Euro für eine Pflegebox bleibt in allen Pflegestufen identisch. Liegt bereits eine Pflegestufe vor, so hat der Antragsteller einen sofortigen Anspruch auf eine Kostenübernahme der Pflegebox. Liegt noch kein Pflegegrad vor, so ist ein zeitnahes Gutachten anzufordern, um von den Vorteilen der Box zu profitieren.