Die bisherige Bewertung von Pflegeheimen und Altenheimen war bisher nutzlos, da alle Einrichtungen unabhängig von tatsächlicher
Qualität und Leistung meistens gute bis sehr gute Noten erhalten haben. Der Qualitätsausschuss Pflege hatte entschieden, dass dieses
alte System überarbeitet und neu gestaltet werden sollte. Ziel ist es, die Pflegequalität zu erhöhen und die Orientierung zu erleichtern. Die
Auswahl einer Pflegeeinrichtung soll für Angehörige und pflegebedürftige Menschen wieder Sinn machen.
Das neue Pflegetransparenzsystem tritt am 1. November 2019. Es sollen qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bis
zum 31. Dezember 2020 werden sukzessive alle stationären Pflegeeinrichtungen durch eine externe Prüfinstitution wie den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) oder Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) nach den neuen Maßstäben bewertet. Die alten Pflegenoten
sind bis zu der Neubewertung gültig.
Die neuen Informationen setzen sich aus 3 Säulen zusammen:
1. Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen
2. Qualitätsindikatoren
3. Einrichtungsinformationen
Das Leistungsangebot wird am individuellen Bedarf ausgerichtet. Durch die Informationen wird gute Qualität wieder erkennbar.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Systematik und Punktevergabe zur Bewertung bei stationären Einrichtungen
> Veröffentlichung der Ergebnisse
> Systematik und Punktevergabe zur Bewertung in der ambulanten Pflege
> Wo findet man die neuen Qualitätsinformationen?
Externe Prüfer von MDK und PKV Prüfdienst führen eine Prüfung durch. Die neue Qualitätsprüfung ist auf 3 Säulen aufgebaut:
1. Ergebnisse durch externe Prüfung: Beispielsweise bei Unterstützung von Körperpflege, Ernährung, Wundversorgung etc.
2. Qualitätsindikatoren durch internes Qualitätsmanagement: Z.B. Vermeidung von Dekubitus, Mobilitätserhaltung, Anwendung von Gurtfixierung bzw. Bettgittern etc.
3. Einrichtungsinformationen: Können Haustiere mitgebracht werden? Wie gut ist die Pflegeeinrichtung zu erreichen? Kann man Probewohnen? Wie ist die Personalausstattung? etc.
Beim internen Qualitätsmanagement mittels Indikatoren spielen 15 Indikatoren eine Rolle. Diese Indikatoren werden alle 6 Monate von den Einrichtungen geprüft und Daten erhoben. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt in 5 Stufen (jeweils ausgerichtet am Durchschnitt aller Pflegeheime). Die Benennung der Stufen lautet:
Weit unterdurchschnittlich / Leicht unterdurchschnittlich / Durchschnittlich / Leicht überdurchschnittlich / Weit überdurchschnittlich
Im Rahmen der externen Qualitätsprüfung werden die Indikatorendaten geprüft und einer Plausibilitätskontrolle unterzogen.
Die Indikatoren sind:
1. Integrationsgespräch nach Umzug
2. Erhalt der Selbständigkeit im Alltag
3. Anwendung von Gurten bei Bewohnern mit kognitiven Beeinträchtigungen
4. Aktualität der Schmerzeinschätzung
5. Anwendung von Bettgittern oder Bettseitenteilen bei Bewohnern mit kognitiven Beeinträchtigungen
6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust eines Pflegebedürftigen
7. Stürze mit schwerwiegenden Folgen
8. Entstehung von Wundgeschwüren
9. Erhalt der Mobilität
10. Erhaltene Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Punkte 6 – 10 werden jeweils in 2 Risikogruppen aufgeteilt. Daher kommt man auf 15 Indikatoren.
Die externe Qualitätsprüfung durch den MDK ist bewohnerbezogen und wird 1 Tag vor Prüfung angekündigt. Dabei werden Prüfkriterien beispielsweise im Bereich Mobilität oder Schmerzmanagement geprüft. Die Bewertungssystematik ergibt folgende mögliche Bewertungen:
- keine/geringe Qualitätsdefizite
- moderate Qualitätsdefizite
- erhebliche Qualitätsdefizite
- schwerwiegende Qualitätsdefizite
Die Ergebnisse der Prüfungen werden durch die Landesverbände der Pflegekassen gemäß § 115 Abs. 1 a SGB XI veröffentlicht. Folgende Ergebnisse werden veröffentlicht:
Unterstützung bei Selbstversorgung und Mobilität
- Unterstützung bei Kontinenzverlust, Kontinenzförderung
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Unterstützung im Bereich der Mobilität
- Unterstützung bei der Körperpflege
Unterstützung bei der Bewältigung von therapie- und krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- Schmerzmanagement
- Unterstützung bei besonderemmedizinisch‐pflegerischemBedarf
- Wundversorgung
Hilfe bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
- Unterstützung bei Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung
- Nächtliche Versorgung
- Unterstützung bei der Strukturierung des Tages, Beschäftigung und Kommunikation
Unterstützung in besonderen Versorgungssituationen
- Unterstützung in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug
- Überleitung bei Krankenhausaufenthalt
- Unterstützung von verhaltensauffälligen Bewohnern bzw. Bewohnerinnen
- Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen (z.B. Fixierungsgurte)
Begleitung sterbender Heimbewohnerinnen und Heimbewohnerund ihrer Angehörigen
- Ist ein schriftliches Konzept für die Begleitung sterbender Bewohner bzw. Bewohnerinnen und deren Angehörigen vorhanden?
- Existiert eine Regelung für die Zusammenarbeit mit Palliativdienste, Hospizinitiativen und gibt es namentlich bekannte Ansprechpartner in der Einrichtung?
- Werden Wünsche der Angehörigen und der sterbenden Person erfasst und umgesetzt?
- Sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bekannt und verfügbar?
- Ist der Kontakt im Sterbefall hinterlegt?
Bei der ambulanten Pflege sind die Landesverbände der Pflegekassen dafür zuständig, dass die erbrachten Leistungen der Pflegedienste
hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität erbracht werden. Übersichtlich und im Internet vergleichbar. Überprüft werden Strukturen und
Prozesse der Qualität der Leistungen von Pflegediensten.
Bei ambulanten Pflegediensten werden folgende Kriterien veröffentlicht:
- Pflegerische Leistungen
- Ärztliche verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
- Befragung der Pflegebedürftigen
Die Prüfung erfolgt durch den MDK. Dabei werden je ambulantem Pflegedienst zufällig ausgewählte pflegebedürftige Menschen einer Prüfung unterzogen, die Sachleistungen nach SGB XI beziehen.
Für Pflegegrad 2 und 3 werden jeweils 3 Personen geprüft und für den Pflegegrad 4 und 5 werden jeweils 2 Personen geprüft.
Es werden personenbezogene Kriterien bewertet. Die Beurteilung des ambulanten Pflegedienstes wird mit „sehr gut“ bis „mangelhaft“ benotet.
Die Bewertungen werden über bundesweite Portale der gesetzlichen / privaten Krankenkassen und Pflegekassen veröffentlicht. Zusätzlich müssen die Ergebnisse
direkt in den Einrichtungen gut sichtbar ausgehängt werden.