Die Pflege eines Angehörigen ist psychisch und körperlich sehr anstrengend. Auch wenn die Krankenkassen mittlerweile
viele Angebote zur Unterstützung der pflegenden bereitstellen, bleibt die Arbeit sehr aufwendig. Um den pflegenden Angehörigen
Erleichterung zu verschaffen, können diese von Zeit zu Zeit eine Kur oder Rehabilitation (Reha) bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die
Krankenkassen gewähren bei einer Genehmigung Zuschüsse zu der jeweiligen Maßnahme oder dem Erholungsurlaub.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Voraussetzungen für eine Kur oder Reha und diese beantragen
> Selbstbeteiligung und Eigenanteil für Kuren und Rehas
> Kuren und Erholung im Jahr 2020, 2021, 2022 und darüber hinaus
> Spezielle Rehas / Kuren für pflegende Angehörige von der Pflegekasse
Eine Kur dient dazu, medizinischen Problemen vorzubeugen. Diese kann ambulant oder kompakt durchgeführt werden. Eine Reha
hingegen wird genutzt, um sich von medizinischen Problemen zu erholen. Diese Erholung kann ambulant oder stationär erfolgen. Wer eine medizinische
Rehabilitation oder eine Kur beantragen möchte, muss folgende Dinge beachten:
- Die Grundvoraussetzung ist das Bedürfnis für eine Kur und die medizinische Notwendigkeit. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und klären Sie ab, ob eine
Erholungsmaßnahme in Frage kommt. Da Angehörige häufig unter Depressionen, Schlafstörungen oder anderen körperlichen Beschwerden leiden, wird Ihr Arzt
Sie aufklären.
- Das Antragsformular sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen und bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
- Der Antrag wird dann von einem Arzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft und im optimalen Fall bewilligt bzw. der Zuschuss gewährt.
- Wichtig ist, dass alle örtlichen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind und dass Ihre letzte Kur mehr als 3 Jahre zurück liegt. (Stationäre Kur sogar 4 Jahre)
- Wenn der Antrag abgelehnt wurde, können Sie bzw. Ihr Arzt Widerspruch einlegen.
Die Höhe einer Reha bzw. Kur hängt von der Art der Maßnahme ab. Der Eigenanteil bei stationären Kuren und ambulanten Rehas beträgt 10.- Euro am Tag. Bei
ambulanten Kuren beträgt der Anteil 10% der Kurmittelkosten. Die Kurorte sind in der Regel fest vorgeschrieben. Die Unterkunft und die Verpflegung
sind frei.
Pflegende Angehörige sollen im Rahmen der Pflegeversicherung in Zukunft weiter unterstützt werden. So soll es möglich sein, dass ein
Angehöriger, der eine Kur oder eine Reha plant, die Möglichkeit bekommt, dass der pflegebedürftige Angehörige in der gleichen Einrichtung betreut
werden kann.
Auch die Koordination der Pflege eines Angehörigen mit Pflegebedürftigkeit während einer Kur soll von der Pflegekasse übernommen werden, falls der
pflegende dies nicht alleine regeln kann.
Zusätzlich soll es möglich sein, eine stationäre Reha in Anspruch zu nehmen, selbst wenn aus medizinischer Sicht eine ambulante Maßnahme ausreichen
würde. Diese Reha kann beispielsweise in einem Krankenhaus vollzogen werden.
Die Krankenkassen bieten momentan noch wenige Angebote für pflegende Angehörige. Hier finden Sie die speziellen Angebote Ihrer Krankenkasse:
Kuren / Rehas der Techiker Krankenkasse
Kuren / Rehas der Barmer / GEK
Kuren / Rehas der AOK
Kuren / Rehas der DAK
Kuren / Rehas der IKK