Pflegende Angehörige kümmern sich oftmals das ganze Jahr um eine pflegebedürftige Person. Dennoch besteht vielfach der Wunsch, gemeinsam Urlaub zu machen.
An diesem Punkt beginnen die Schwierigkeiten, denn es wollen sich ja beide Parteien in den Ferien erholen. Das bedeutet, dass die Pflege geregelt und ein
geeigneter (barrierefreier) Ort gefunden werden muss. Zusätzlich müssen sich die Kosten natürlich im Rahmen halten.
Die Tourismusindustrie hat erkannt, dass solche Reiseangebote in Zukunft stärker nachgefragt werden und sich mit entsprechenden Angeboten bereits jetzt gut aufgestellt.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Pflegehotels
> Seniorengerechte Hotels / Barrierefreie Hotels
> Seniorenwohnanlagen
> Barrierefreie Kreuzfahrten
> Das sollte Ihre Unterkunft bieten
> Zuschuss für den Pflegeurlaub
> Versicherungsschutz
Die Form der Pflegehotels ist eine sehr beliebte Variante, da hier pflegebedürftige Menschen und ihre Begleitung zusammen unterkommen können. In der Regel stehen hier Pflegekräfte rund um die Uhr zur Verfügung, um die Angehörigen von ihrer Pflegetätigkeit zu entlasten. Ansonsten können Sie den Urlaub in vollem Umfang genießen und Ausflüge machen, sich am Pool erholen oder einfach machen, worauf Sie Lust haben.
Seniorengerechte Hotels sind hingegen „normale“ Hotels, die besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Dazu gehört ein besserer Service, Barrierefreiheit
an gewissen Punkten und besondere Angebote (z.B. bei Ausflügen).
Vorsicht: Seien Sie bei diesen Angeboten skeptisch. Wie immer gibt es auch schwarze Schafe unter den Anbietern. Namen wie „Seniorengerecht“ sind sehr allgemein und
nicht zwangsweise mit besonderem Service verbunden. Lassen Sie sich die Vorteile erklären und fragen Sie nach, worin z.B. eine Barrierefreiheit besteht.
Diese Form der Unterbringung ist vielfach eine Mischung aus einem Pflegehotel und einer seniorengerechten Unterbringung. Zum einen hat man einen eigenen Wohnbereich, in dem man eigenständig agieren kann, zum anderen kann man die Annehmlichkeiten eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Den genauen Leistungsumfang sollten Sie sich erklären lassen.
Die Kreuzfahrtindustrie hat momentan nur bedingt Angebote für pflegebedürftige Personen. Barrierefreie Kreuzfahrten werden zwar auch jetzt schon angeboten. Den
Einsatz von Pflegekräften konnten wir bisher noch nirgends finden. Aber dies wird sich sicherlich auch noch ändern.
Wenn Sie eine barrierefreie Kreuzfahrt buchen und an Landgängen teilnehmen möchten, achten Sie darauf, dass die Ausflugsziele ebenfalls barrierefrei
gestaltet sind. Ansonsten kann es sein, dass Sie viele Orte nicht besuchen können.
Da die Begriffe wie seniorengerecht oder Barrierefreiheit nicht fest definiert sind, geben wir Ihnen Hinweise, was Ihre Unterbringung bieten sollte. Das
ist natürlich auch immer abhängig, von Ihren Bedürfnissen.
Barrierefreie Unterbringung
Türen sollten sich automatisch öffnen, die Rezeption ist im Idealfall abgesenkt, es sind ausreichend Fahrstühle vorhanden, Betten lassen sich absenken,
im Wohnbereich sind Stützmöglichkeiten verteilt und eine befahrbare Dusche sollte vorhanden sein. Kleiderstangen müssen erreichbar gemacht werden und die
Tische müssen unterfahrbar gestaltet sein.
Zusätzlich sollten gewisse Wünsche erfüllt werden können: Benutzung von Duschrollstühlen, Badewannenlifter, Normalen Rollstühle oder Rollatoren und weiteren Hilfsmitteln.
Pflege in Ihrer Unterbringung
Es sollte rund um die Uhr fachlich geeignetes Pflegepersonal zur Verfügung stehen. Medizinisches Personal (z.B. ein Arzt) sollte für den Notfall
schnell erreichbar sein. Die Durchführung der Pflege muss möglichst einfach gehandhabt werden (z.B. durch Pflegehilfsmittel).
Es ist möglich, dass die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernimmt, wenn das Instrument der Verhinderungspflege greift. Das ist der Fall, wenn z.B. die eingetragene Pflegeperson verhindert ist. Zusätzlich muss eine Pflegestufe mindestens ein halbes Jahr vorliegen. Die Hotelkosten werden in der Regel selbst übernommen. Lediglich die Pflege wird finanziell unterstützt. Die Unterstützung kann bis zu 1550.- Euro betragen.
Klären Sie mit allen notwendigen Versicherungen (z.B. Krankenversicherung) ab, ob Ihr Versicherungsschutz für den geplanten Urlaub ausreicht. Besonders
bei einem Aufenthalt im Ausland sollten Sie dies genau prüfen.
Dies gilt auch für die Situation, wenn z.B. Pflegehilfsmittel verschwinden, kaputt gehen oder gestohlen werden. Im schlimmsten Fall müssen Sie dadurch
den Urlaub abbrechen, wenn kein gleichwertiger Ersatz vorhanden ist. Regeln Sie daher rechtzeitig, wie ein solcher Fall gelöst werden kann bzw. wer für
den Schaden aufkommt. Stocken Sie Ihre Versicherung notfalls besser auf.