In Deutschland besteht seit Januar 2009 ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Dieser Anspruch gilt für alle Versicherten, die
Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen oder einen Antrag auf Leistungen gestellt haben. Geltend machen kann man diesen Anspruch bei
den Pflegekassen oder Versicherungsunternehmen, welche die private Pflegepflichtversicherung durchführt.
Durchgeführt werden diese Beratungen von fachlich qualifizierten Pflegeberatern, die meistens von den Pflegekassen kommen. Spätestens bei
der Antragstellung werden in der Regel Kontaktpersonen oder Termine genannt, welche die Antragsteller wahrnehmen können. Alternativ können
auch Beratungsgutscheine ausgestellt werden, bei denen neutrale Beratungsstellen besucht werden können. Auf Wunsch kann die Beratung auch zu
Hause durchgeführt werden. Wenn Sie vorab schon Beratungsbedarf haben, können Sie sich an einen der Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe wenden (siehe unten).
Ziel der Beratung ist die optimale Gestaltung der Pflege und eine gute Zusammenarbeit aller daran beteiligten Parteien. Eine stationäre
Pflege soll möglichst verhindert und eine ambulante Pflege aufgebaut oder verbessert werden.
VORSICHT: Mittlerweile haben auch sogenannte private Pflegeberater den Markt für sich entdeckt und bieten eine Beratung kostenpflichtig an. Auch im
Internet gibt es Webseiten, die eine bezahlte Pflegeberatung anbieten. Seien Sie hier vorsichtig. Wenn Sie eine private Beratung bevorzugen, lassen Sie sich
Qualifikationsnachweise und Referenzen von dem Berater zeigen. Lassen Sie sich nicht von bunten Bildern oder Siegeln blenden.
Bei den Pflegestützpunkten handelt es sich um regionale Beratungsstellen, die von den Bundesländern eingerichtet wurden. Hier kann man
Antragsformulare, Informationen und weitere Beratung bekommen.
Die Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe können Sie auf der Internetseite der BKK-Nordwest in Erfahrung bringen.