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Darum setzt das 3G-Modell straffe Workflows in Unternehmen voraus

3g Test

Aufgrund der steigenden Inzidenzen haben der Bundesrat und Bundestag am 24. November 2021 ein geändertes Infektionsschutzgesetz erwirkt. Nun gilt seit November 2021 die 3G-Regelung auch am Arbeitsplatz, sodass Unternehmen zu der strikten Kontrolle der G-Nachweise verpflichtet sind.

Wir beleuchten in unserem heutigen Artikel das 3G-Modell und verraten, welche digitalen Hilfsmittel sich Betriebe bei der Umsetzung zunutze machen können.






Den Beschäftigten muss hochwertige Covid-Schutzausrüstung gestellt werden

In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens müssen auch Unternehmen die richtigen Präventionsmaßnahmen ergreifen. Dies dient nicht nur der Eindämmung der Pandemie, sondern zielt vor allem auch auf den Schutz der eigenen Mitarbeiter ab. Demnach muss den Beschäftigten die richtige Covid-Ausrüstung bereitgestellt werden. Hierzu gehören beispielsweise Atemschutzmasken, sowie auch Einweghandschuhe. Doch auch Covid-Tests sind unverzichtbar, um mögliche Infektionen bei den Mitarbeitern nachweisen zu können. Besonders einfach in der Anwendung sind sogenannte Selbsttests, mit denen die Testung komplett eigenständig vorgenommen werden kann.



Die vorgeschriebene Anwendung der Covid-Tests muss eingehalten werden

Beim Kauf hochwertiger Covid-Schutzausrüstung sollten Unternehmen einige Aspekte beachten. Zunächst kann die vorgeschriebene Anwendung der Covid-19 Antigentests variieren. Hier wird beispielsweise zwischen Speicheltests sowie Tests mit Rachen- und Nasenabstrich unterschieden. Während Selbsttests für die Eigenanwendung gemacht sind, müssen andere Covid-Tests von geschultem Personal vorgenommen werden. Auch bei der Händlerwahl lohnt sich ein kritischer Vergleich. Zu den wichtigsten Merkmalen seriöser Anbieter gehören ein gut erreichbarer Support, die Möglichkeit eines Rechnungskaufs sowie umfassende Informationen zu den einzelnen Produkten.


Covid-Schnelltest


Das 3G-Modell ist seit November 2021 wirksam

Am 24. November 2021 trat mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Paragraph 28b Absatz 1 eine der wichtigsten Regelungen in Kraft. So darf der Zutritt zum Betriebsgelände nur dann gewährt werden, wenn der jeweilige Mitarbeiter genesen, geimpft oder getestet ist. Für die Erfüllung der 3G-Regelung ist ein entsprechender Nachweis über den G-Status notwendig. Dies kann beispielsweise ein Genesenen- oder Impf-Zertifikat sein. Alternativ muss ein gültiger Corona-Test vorgelegt werden. Hier können Beschäftigte sowohl die kostenfreien Bürgertests als auch das Testangebot des Betriebs wahrnehmen. Sofern die Testung in dem Unternehmen erfolgt, muss stets eine weitere Aufsichtsperson anwesend sein.



Für Arbeitgeber gilt das Auskunftsrecht

Grundsätzlich sind Arbeitgeber in der Pflicht, den Nachweis über den 3G-Status täglich zu verlangen. Einzelne Stichproben sind derweil nicht ausreichend. Aufgrund der sehr raschen Gesetzesänderung erweist sich die tägliche Kontrolle für viele Unternehmen als große Herausforderung. Schließlich ändert sich die Arbeit durch die Corona-Pandemie. In vielen Betrieben wurde der Genesenen- und Impf-Status beispielsweise auf den elektronischen Unternehmensausweisen übernommen. Demnach müssen nur noch die Tests der ungeimpften Personen geprüft werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass Schnelltests nur eine 24-stündige sowie PCR-Tests eine 48-stündige Gültigkeit besitzen.



Eine saubere Dokumentation der G-Nachweise ist wichtig

Im Zuge des 3G-Modells spielt natürlich auch die Dokumentation der G-Nachweise eine wichtige Rolle. Insbesondere in großen Unternehmen ist dieser Prozess mit sehr viel Aufwand verbunden. Schließlich müssen die Daten sauber erfasst und stets einsehbar sein. Viele Betriebe haben diesen Prozess vereinfacht, indem sie den Genesenen- und Impfstatus in den Stammdaten des Mitarbeiters hinterlegt haben. Somit lässt sich auch der Zeitpunkt der vorherigen Kontrolle sicher nachvollziehen. Sofern der vorliegende Nachweis bei der 3G-Kontrolle noch gültig ist, erhalten die Mitarbeiter problemlos Zutritt zur Betriebsstätte.



Fazit: Unternehmen sollten die digitalen Möglichkeiten nutzen

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes müssen Unternehmen auch ihren Workflow entsprechend straffen. Dank der digitalen Möglichkeiten lassen sich alle notwendigen Nachweise sicher verwahren und jederzeit problemlos abrufen. Zudem kann auch die Einführung von Homeoffice hier durchaus unterstützend wirken. Schließlich sollten Unternehmen alle Maßnahmen ergreifen, die den Schutz der Mitarbeiter gewährleisten.