Neben der fachlichen Pflege eines Pflegedienstes sind auch Sympathie und Vertrauen gegenüber dem Pfleger entscheidend. Dieser kommt
schließlich in die eigene Wohnung/ das eigene Haus. Wenn Sie sich entscheiden, dass der Pflegedienst gewechselt werden soll, gibt es einige
Dinge zu beachten.
Prinzipiell gilt, dass der Pflegevertrag (unabhängig von der Kündigungsfrist) kurzfristig gekündigt werden kann, da es sich bei der Tätigkeit um
vertrauensvolle Dienste im Bereich Körperhygiene, Ernährung und Mobilität geht. Der Pflegedienst hingegen muss die vereinbarte Kündigungsfrist
einhalten, da die Pflege für den Übergangszeitraum gewährleistet sein muss. Daher sollten Sie darauf achten, dass dies im Pflegevertrag geregelt
ist, damit einem im Zweifelsfall der Gang zum Gericht erspart bleibt.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Einen neuen Pflegedienst suchen
> Pflegedienst kündigen
> Pflegekasse informieren
Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, den Pflegedienst zu wechseln, sollten Sie noch vor der Kündigung einen anderen Pflegedienst suchen, damit
die Pflegetätigkeit nahtlos ineinander übergeht. Stellen Sie sicher, dass der neue Vertrag erst dann beginnt, wenn der alte (gekündigte) Vertrag
erloschen ist.
In manchen Fällen macht es Sinn, die Pflegekasse zu kontaktieren und nachzufragen, ob Sie den Wechsel problemlos machen dürfen. Je nachdem welche
Leistungen die Pflegekasse für Sie bezahlt, können Sie evtl. auftretende Probleme im Vorfeld vermeiden.
Sobald die Folgepflege gewährleistet ist können Sie den Pflegedienst kündigen. Dies machen Sie am besten schriftlich. Je nachdem, welche
Kündigungsfrist in Ihrem Pflegevertrag steht sollten Sie fristgerecht kündigen. Wenn tatsächlich gute Gründe für eine sofortige Beendigung des
Vertragsverhältnisses vorliegen, kann der Vertrag auch fristlos gekündigt werden. (So wurde es in mehreren Fällen vom Bundesgerichtshof in letzter
Instanz entschieden)
In unserem Artikel über Pflegeverträge bieten wir Ihnen ein kostenloses Muster für ein Kündigungsschreiben zum Download an. Dort können Sie
sich zusätzlich darüber informieren, was Sie bei Pflegeverträgen beachten sollten.
Wenn Ihr alter Pflegedienst die Kündigung bestätigt hat, sollten Sie Ihre Pflegekasse kurz über den Wechsel informieren. Eine kurze telefonische Kontaktaufnahme reicht hier in der Regel aus, sofern Sie mit Ihrer Pflegekasse nichts anderes vereinbart haben.