In einem Pflegevertrag wird geregelt, welche Leistungen einem pflegebedürftigen Menschen zustehen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Seit
2002 sind schriftliche Verträge gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für Verträge im privaten Bereich sowie auch in der ambulanten Pflege mit einem
Pflegedienst.
Da die Verträge oftmals unverständlich formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar. Da die Pflegebedürftigen
selbst für die Prüfung zuständig sind, treten hier häufig deutliche Mängel auf.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Notwendige Vertragsbestandteile
> Die Pflegeleistungen
> Kosten
> Dokumentation
> Ersatzpflege
> Regelungen für den Haushalt und Haftung
> Beschwerdemöglichkeiten
> Vertragslaufzeit und Kündigung
> Rechnungen und Bezahlung
> Zusatzvereinbarungen
> Verträge prüfen lassen
> Pflegeverträge zwischen Angehörigen
Zuerst sollten natürlich die Vertragspartner genannt werden. Achten Sie darauf, dass die pflegebedürftige Person als Vertragspartner genannt wird und kein Angehöriger, Verwandter oder Betreuer. Der Grund ist, dass der Vertragspartner zahlungspflichtig ist und somit für die Kosten aufkommen muss. Die Unterschrift selbst kann auch eine bevollmächtigte Person oder ein Vertreter geben. Dann empfehlen wir allerdings im Zweifelsfall, mit „in Vertretung“ (iV) zu unterzeichnen.
Viele verschiedene Leistungen werden in der Regel zusammengefasst und mit Überbegriffen beschrieben. Wenn z.B. geschrieben wird eine Pflege gemäß Pflegegrad 1, kann dies diverse Einzelmaßnahmen enthalten. Der Begriff Grundpflege ist ebenfalls ungenau, da die Grundpflege aus mehreren Modulen besteht. Stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen so genau wie möglich beschrieben werden. Wenn Überbegriffe oder Module genannt werden, so ist eine Erläuterung der Begriffe zum Beispiel im Anhang oder der Fußnote empfehlenswert. Je genauer eine Tätigkeit beschrieben wird, desto weniger Spielraum bleibt für eigene Interpretationen.
Wie die Leistungen müssen auch die Kosten möglichst genau aufgeschlüsselt werden. Stellen Sie sicher, dass aufgelistet wird, welche Kosten für die jeweiligen Leistungen anfallen und wer diese Kosten zu tragen hat. Die Kostenträger können z.B. die Pflegekassen, der Pflegebedürftige oder andere Institutionen sein. Extrakosten wie Sonn- und Feiertagszuschläge müssen gesondert aufgelistet werden. Änderungen an den Kosten sollten schriftlich vorangekündigt werden und ggf. einer Zustimmung bedürfen. Das lässt Ihnen etwas Freiraum, eine Erhöhung evtl. mit Ihrer Pflegekasse abzusprechen. Wenn Sie den Punkt Preiserhöhungen im Vertrag nicht extra mit aufführen und die Pflegekasse die Mehrkosten nicht mitträgt, könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Neben den aufgeschlüsselten Kosten müssen die Gesamtkosten ersichtlich sein.
Die Dokumentation der Pflegeleistungen ist wichtig für Sie, damit Sie immer nachvollziehen können, welche Leistung wann vollzogen wurde. Die
Pflegedokumentation muss für Sie immer erreichbar sein und sollte daher in der Nähe des Pflegebedürftigen liegen.
Wichtig ist, dass Sie anhand dieser Dokumentation prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden. Da dieser Nachweis für die
Rechnungsstellung entscheidend ist, sollten Sie immer eine Kopie anfertigen oder verlangen. Es ist zwar sehr zeitaufwendig, aber es ist wichtig
alles zu kontrollieren, damit Betrügereien im Vorfeld unterbunden werden. Falls zu bestimmten Punkten Fragen auftauchen, dürfen Sie auch keine
Hemmung haben, beim Pflegedienst nachzufragen. Sollte dieser sich weigern, Ihnen bestimmte Nachweise vorzulegen, informieren Sie am besten Ihre
Pflegekasse.
Sollte der Pflegedienst Termine nicht einhalten können oder fachliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht gewährleisten, muss in dem Vertrag geregelt sein, was in diesem Fall passiert. Hier gibt es die Möglichkeit, dass ein anderer Pflegedienst oder Institution einspringt. Eine konkrete Nennung dieser Ersatzdienste ist empfehlenswert. Zudem sollte geregelt sein, bis wann ein Termin abgesagt werden kann (z.B. bis eine Stunde vorher) und wer die Kosten dann übernimmt.
Klären Sie einwandfrei, was der Pfleger im Haus machen darf und was nicht. Schreiben Sie im Zweifelsfall auf, welche Räume betreten werden dürfen, welche Wohnungseinrichtungen benutzt werden dürfen (z.B. Toilette, Tisch, Waschgelegenheiten, Küche o.ä.). Klären Sie in dem Vertrag auch, wer einen Wohnungs- oder Haustürschlüssel bekommt und das dieser nicht weitergegeben werden darf. Zusätzlich muss geregelt sein, wer die Haftung für einen Schaden übernimmt, falls etwas kaputt geht. Informieren Sie sich beim Pflegedienst, ob dieser für solche Schäden versichert ist.
Klären Sie in dem Vertrag, welche Ansprechpartner es gibt und an wen Sie sich bei Problemen wenden können, bzw. ob es jemanden gibt, der im Streitfall vermitteln kann.
Definieren Sie eine genaue Vertragslaufzeit inkl. einer Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist sollte mehrere Wochen betragen, damit Sie im Notfall nicht ohne Pflegemöglichkeit dastehen. Denn auch ein Pflegedienst kann den Vertrag kündigen. Wenn der Pflegebedürftige stirbt, sollte der Vertrag mit dem Todesdatum enden. Falls der Pflegebedürftige zeitweise in eine Einrichtung (z.B. Reha oder Krankenhaus) muss, ruht die Pflegetätigkeit, bis er wieder Pflege nötig hat. Achten Sie darauf, dass der Pflegebedürftige selbst keine Kündigungsfrist einzuhalten hat (fristlos kündigen kann).
Legen Sie fest, in welcher Form die Bezahlung erfolgen soll. Am einfachsten ist für Sie der Bankeinzug. Allerdings ist es dann immer schwer, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Für solche Fälle eignet sich die Überweisung nach Stellung einer Rechnung. Dann können Sie alle Punkte in Ruhe prüfen und den Betrag später überweisen.
Dinge, die noch nicht vertraglich geregelt sind, können Sie in einem gesonderten Punkt klären. Hierzu können individuelle Pflegepakte oder Sonderleistungen gehören.
Sie können bei verschiedenen Einrichtungen nachfragen, ob diese eine Prüfung anbieten. Dazu gehören Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder unabhängige Gutachter. Wobei die Prüfung nicht immer kostenlos sein muss. Speziell bei Gutachtern werden Sie Geld bezahlen müssen.
Ein Pflegevertrag hat den Hintergrund, dass beide Parteien (sowohl Pfleger als auch Pflegebedürftiger) abgesichert sind. Daher sind die oben genannten Punkte auch bei Verträgen zwischen Angehörigen oder Freunden zu empfehlen. Sollten gewisse Themen nicht geregelt sein, so kann es zu unnötigen Konflikten kommen und für Streit in der Familie oder unter Freunden sorgen. Es geht hier schließlich auch um finanzielle Interessen. Pflegeverträge im privaten Bereich sollten genauso üblich sein, wie bei einer Geschäftsbeziehung mit einem ambulanten Pflegedienst.
In Kürze werden wir Ihnen auf dieser Seite ein kostenloses Musterexemplar zum Download zur Verfügung stellen. Das Muster dient lediglich dazu, Denkanstöße und Anregungen zu geben. Die enthaltenen Textbausteine können Sie frei nach Ihren Bedürfnissen anpassen. Alternativ können Sie einen Mustervertrag bei Ihrer verantwortlichen Pflegekasse anfordern.
Zusätzlich können Sie sich hier die Vorlage eines Kündigungsschreibens für Ihren Pflegedienst herunterladen und frei nach Ihren Bedürfnissen anpassen. Weitere Tipps für einen Wechsel des Pflegedienstes finden Sie hier.