Inkontinenz schleicht sich häufig langsam in das alltägliche Leben eines Menschen. Daher wird erst spät an das passende Inkontinenzmaterial
gedacht. Der wesentliche Bestandteil gegen die Gesundheitsstörung sind Windeln für Erwachsene Männer und Frauen. Je nach Schwere der Blasenschwäche
kann die Angelegenheit teuer werden. Bei mittlerer und schwerer Inkontinenz können diese Hilfsmittel jedoch als Kassenleistung abgerechnet werden. Die
Leistungen beziehen sich auf folgende Pflege-Hilfsmittel: Vorlagen, Pants und Einmalwindeln, Höschenwindeln, Inkontinenzwindeln, Windelhosen und
Windelslips. Voraussetzung ist, dass eine mittelgradige oder schwergradige Harninkontinenz oder Stuhlinkontinenz vorliegt. Dies gilt auch bei Demenz.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> So bekommen Sie Windeln auf Rezept
> Mittelgradige und schwergradige Inkontinenz (Harninkontinenz)
> Wieviele Windeln stehen einem täglich zu?
> Antrag auf Windeln für Erwachsene
> Linderung von Harninkontinenz
> Zusammenfassung
1. Lassen Sie den Bedarf an Windeln durch einen Arzt prüfen (Mindestens mittlerer Schweregrad)
2. Lassen Sie sich möglichst ein Rezept (Dauerrezept) ausfüllen.
3. Laden Sie sich unser formloses Musteranschreiben herunter und beantragen Sie die Hilfsmittel (Windeln) bei Ihrer Krankenkasse.
4. Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten und lassen Sie sich die Hilfsmittel aushändigen. (Achtung: Mindestzuzahlung von 10% bzw.
mindestens 10.- Euro pro Monat)
Die Schweregrade einer Inkontinenz werden an dem durchschnittlichen Harnabgang innerhalb von 4 Stunden gemessen. Dabei kommen folgende Schweregrade
zustande:
Leichte Inkontinenz: Harnabgang bis 100 ml (Schweregrad 1)
Mittlere Inkontinenz: Harnabgang bis 200 ml (Schweregrad 2)
Schwere Inkontinenz: Harnabgang bis 300 ml (Schweregrad 3)
Sehr schwere Inkontinenz: Harnabgang ab 300 ml (Schweregrad 4)
Damit ein möglichst genauer Schweregrad ermittelt werden kann, ist das Führen eines Miktionsprotokolls / Miktionstagebuchs ratsam. Ab einem Harnabgang
von über 100 ml bekommt man das Inkontinenzmaterial von der Krankenkasse bezahlt. Hier ist zu beachten, dass es eine Mindestzuzahlung von 10% bzw.
mindestens 10.- Euro pro Monat gibt. Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad haben einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.
Die grundsätzliche Bedarf bezieht sich auf eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Dieser Empfiehlt 4 bis 5 Windeln am
Tag. Dennoch stehen jedem Patienten gesetzlich so viele Windeln zu, wie er benötigt. Falls die Krankenkasse einen Mehrbedarf ablehnt, sollten Sie
sich eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt oder vom Pflegedienst ausfüllen lassen. Kontaktieren Sie anschließend nochmals Ihre Krankenkasse. Ihr
gesetzlicher Anspruch ist im § 33 SGB 5 geregelt.
In der Regel können die Windeln und Inkontinenzmittel von Sanitätshäusern oder Apotheken bezogen werden. Je nach Krankenkasse sind aber auch andere
Lieferanten und Bezugsquellen möglich. Die Windeln, welche von den Kassen bezahlt werden, sind von ausreichender Qualität, so dass Sie ihren Zweck
ausreichend erfüllen. Nähere Informationen über die Marken und Produkte können Sie
im Hilfsmittelverzeichnis nachlesen.
Wir haben an anderer Stelle bereits beschrieben, wie Sie Hilfsmittel ohne Probleme beantragen können. Hier finden Sie den Artikel inklusive
eines formlosen Antragsformulars, welches Sie an Ihre Krankenkasse senden können. Da Windeln in der Regel dauerhaft benötigt werden, sollten Sie
sich ein Dauerrezept von Ihrem Arzt ausstellen lassen. Damit verhindern Sie, dass Sie jedes Mal wieder zum Arzt laufen müssen.
Wenn Ihre Krankenkasse die Hilfsmittel ablehnt, können Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Bei der Begründung des Widerspruchs
sollten Sie Ihren Arzt zu Rate ziehen.
In manchen Fällen kann eine Inkontinenz gelindert werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Behandlung mit Oxybutynin. In
diesem Artikel erfahren Sie mehr über diese Möglichkeit.
- Zuschüsse für Pflege-Hilfsmittel sind im Sozialgesetzbuch geregelt
- Zum beantragen eines Zuschusses für Windeln wird ein Rezept vom Arzt benötigt
- Auch nicht gelistete Hilfsmittel können vom Arzt verschrieben werden
- Die persönliche Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt mindestens 10.- Euro im Monat, bei einer anerkannten Harninkontinenz
- Die benötigte Anzahl an Inkontinenzwindeln spielt keine Rolle
- Personen, die häuslich gepflegt werden, erhalten zusätzlich 40.- Euro im Monat für Inkontinenzhilfsmittel von der Pflegekasse