Die Mundhygiene ist in allen Lebensabschnitten ein wichtiger Faktor. Wenn die Zähne schmerzen oder Schleimhäute sich
entzünden leidet die Lebensqualität darunter. Im schlimmsten Fall kann die Nahrungsaufnahme nicht mehr richtig funktionieren
und der ganze Körper leidet darunter. Grundlage der Zahnpflege ist das Putzen der Zähne. Damit sollen Karies, Paradontitis oder
anderen schmerzhaften Krankheiten vorgebeugt werden. Da pflegebedürftige Menschen die Zahnpflege häufig nicht alleine durchführen
können, sind die pflegenden Personen dafür zuständig. Dabei gibt es einiges zu beachten:
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Mundschleimhäute pflegen
> Zähne putzen
> Zähne putzen bei Prothesen
> Mundsoor erkennen und behandeln
> Mundpflege bei bettlägerigen Menschen
Einmal täglich sollten die Schleimhäute im Mundbereich auf Wunden kontrolliert werden. Wunden können durch Bakterien oder Druckstellen
von Prothesen entstehen. Mundspülungen mit antibakteriellem Inhalt oder Kamillentee können bei der Linderung von schmerzhaften Stellen
helfen. Im Zweifelsfall oder starken Schmerzen ist der Besuch eines Zahnarztes ratsam.
Die Zähne sollten auch bei Pflegebedürftigen mindestens 2 x täglich geputzt werden. Weiche Bürsten sind für empfindliche und ältere Menschen
oftmals angenehmer und daher besser geeignet. Die Zahnpasta sollte Fluorid enthalten, da Sie vor Karies schützt und den Zahnschmelz abhärtet.
Um dem Abknicken der Zahnbürste vorzubeugen ist es ratsam, eine Bürste mit einem starkem Griff zu nehmen. Sowohl Kauflächen als auch Innen- und
Außenseiten der Zähne müssen gut geputzt werden. Wir empfehlen eine elektrische Zahnbürste für pflegebedürftige, da weniger Kraft aufgewendet
und koordinierte Bewegungen durchgeführt werden müssen.
Nach dem Putzvorgang sollten die Zähne kurz inspiziert werden, um sicher zu stellen, dass alle Beläge und Speisereste entfernt wurden.
Wenn der Zahnersatz herausgenommen werden kann, sollte man dies tun. Anschließend kann man die Zahnprothese ausgiebig putzen
oder in eine Reinigungslösung legen. Für solche Zwecke gibt es extra Prothesen-Bürsten. Eine Kombination von beidem ist die optimale
Lösung, damit alle Reste und Keime entfernt werden. Wenn eine Haftcreme benutz wird, entfernen Sie diese sorgfältig aus dem Mundinnenraum. Speiseöl
kann zum entfernen benutzt werden, indem Sie das Öl auf einen Lappen träufeln und die betroffenen Stellen abtufpen bzw. leicht massieren.
Soor ist eine Pilzerkrankung (Hefepilze), die im gesamten Schleimhautbereich vorkommen kann. Im Mund, der Speiseröhre oder auch im Magen. Soor
erkennt man durch den weißlichen Pilzbelag auf den betroffenen Schleimhäuten. Die Schleimhäute darunter sind in der Regel rötlich. Diese Krankheit
deutet auf ein schwaches Immunsystem hin und muss behandelt werden. Die Behandlung mit sogenannten Antimyotika kann durch ein spezielles Gel, Tabletten
oder wässrigen Lösungen erfolgen. Suchen Sie dazu einen Arzt auf. Vorbeugen kann man dieser Erkrankung durch gezielte Mundhygiene und der Stärkung
des Immunsystems.
Da der Speichel auch vor Keimen schützt, sollte der Speichelfluss bei trockenem Mund angeregt werden. Im Alter ist ein abnehmender Speichelfluss
normal. Mundtrockenheit ist in der Altenpflege daher ein häufiges Phänomen. Das kann viele Probleme mit sich bringen und den Zähnen schädigen. Essen
und Trinken regt den Speichelfluss an, daher muss man bei älteren Menschen darauf achten, dass Sie ausreichend trinken oder etwas zum lutschen
haben. (Z.B. Bonbons)
In der Altenpflege steht man häufig vor der Herausforderung bettlägerige Menschen zu waschen oder pflegen. Bei der Zahnhygiene
ist es nicht anders. Versuchen die den Pflegebedürftigen im Bett aufzurichten und die Kleidung um den Hals herum mit Handtüchern abzudecken. Stellen
Sie ein Glas lauwarmes Wasser zum nachspülen bereit. Putzen Sie die Zähne sorgfältig und geben Sie dem Pflegenden das Wasser zum nachspülen oder
befeuchten Sie ein Tuch und wischen anschließend Reste der Zahnpasta weg. Wenn der Pflegebedürftige selber ausspucken kann, stellen Sie eine kleine
Wanne bereit.
Denken Sie daran, dass seit dem 01.07.2018 ein Rechtsanspruch auf eine vorsorgende zahnärtzliche Behandlung bei behinderten und
pflegebedürftigen Menschen besteht. Nehmen Sie diese in Anspruch.