Arbeiten in der Pflege ist hart und für die ausübenden Menschen in den vielfältigen Tätigkeiten mehr als nur ein Beruf. Die Menschlichkeit, die
solch ein Job erfordert, der sich zumeist tief in die persönlichen Lebensbereiche der zu pflegenden Personen erstreckt, ist kaum von der eher kalten
medizinischen Versorgung zu trennen.
Wie wichtig die Krankenpflegehilfe eigentlich ist, machte eine Katastrophensituation wie die 2020 aufgetretene Pandemielage vielen erst wirklich
klar, als die Nähe und Fürsorge für viele Schwächere ausbleiben musste. Es hat auch gezeigt, dass jede helfende Hand gebraucht wird, es jedoch viel
zu wenige gibt.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Rahmenbedingungen und Inhalte in der Ausbildung
> Qualifikationen und Berufsbild
> Fort-/Weiterbildung und Verdienst
Wer sich also berufen fühlt, den Weg in die Pflege trotz vieler Stolpersteine zu gehen, kann dank weniger fachlicher Voraussetzungen nahezu jederzeit
eine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer antreten.
Schulisch ist ausschließlich ein Hauptschulabschluss erforderlich. Die relevanten Themen für den Beruf werden vollends in der zweijährigen Ausbildung
(Verkürzung möglich) beigebracht und erfordern nahezu keine Vorkenntnisse.
Wie in den meisten deutschen Ausbildungen werden der Theorie- und der Praxisteil in einer dualen Ausbildung verbunden. Während man also das theoretische
Wissen in einer Berufsfachschule erlernt, findet der praktische Teil der Ausbildung in einer geeigneten Pflegeeinrichtung statt.
Der Unterricht teilt sich noch einmal auf in berufsspezifische Kenntnisse, die die künftigen Krankenpflegehelfer darauf vorbereitet, eigenverantwortlich
schwere Entscheidungen zum Beispiel in akuten Notfällen zu treffen. Hierzu gehört neben dem Wissen, auf bestimmte individuelle Situationen adäquat
humanitär zu reagieren und diese zu planen auch ein umfassendes wirtschaftliches und natürlich rechtliches Wissen.
Ein kleinerer Teil beschäftigt sich mit allgemeinem Wissen. Hierzu gehört wie bei vielen anderen Ausbildungen auch Unterricht in den Fächern
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Gemeinschaftskunde, Religion/Ethik und Sport. Dieses Grundwissen ist essenziell und sorgt für mögliche Hemmschwellen
in den genannten Bereichen, die einem gezielten Arbeiten später möglicherweise im Wege stehen könnten.
Das Ende der Ausbildung ist eine staatliche Prüfung in Theorie und Praxis. Besteht man diese, kann man sich folglich als staatlich geprüfte
Krankenpflegehilfskraft bezeichnen.
Mit diesem Abschluss in der Tasche steht einem dann ein großes Einsatzgebiet offen, jedoch natürlich kein unendlich großes, da man als
Krankenpflegehilfe nur ein – wenn auch sehr wichtiges – Zahnrad im Pflegesektor einnimmt.
Einsatzorte sind:
• stationäre Pflegeeinrichtungen
• ambulanter Pflegedienst
• teilstationäre Pflege
• Kurzzeitpflege
• Tagespflege
Doch ist man ebenso qualifiziert, eine beratende wie auch lehrende Pflegetätigkeit anzunehmen, die ältere Menschen zum Beispiel in ihren Lebenslagen
berät, Mitarbeiter medizinischer Dienste in ihrer jeweiligen Tätigkeit anleitend zur Seite steht oder aber ein größeres Gesamtbild vermittelt, dass in
ihrer jeweiligen Ausbildung möglicherweise zu kurz kommen kann.
Menschlich ist man nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung befähigt, mit Menschen aller Altersklassen und auch Pflegestufen zu arbeiten. Arbeitet
man also lieber in der Alten- oder Behindertenpflege, kann man sich jederzeit selbstständig auf diese Gebiete spezialisieren.
Doch auch wenn Krankenpflegehilfskräfte ein mannigfaltiges Repertoire an Fähigkeiten erlernen und besitzen, dürfen sie im Gegensatz zu Pflegefachpersonal
manche Dinge (vor allem seit der Einführung des Pflegeberufegesetzes Anfang des Jahres 2020) nicht mehr ausführen.
Dazu gehören vor allem Tätigkeiten, die ein hohes Maß an rechtlicher Verantwortung bedeuten:
• Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs:
Die Krankenpflegehilfskraft ist an die von Fachkräften vorgegebenen Hilfestellungen gebunden und darf nicht selbst entscheiden, ob eine pflegebedürftige
Person mehr oder weniger Aufwand benötigt. Ebenso darf eine Erstfeststellung nicht von diesen durchgeführt werden.
• Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses:
Die Krankenpflegehilfskraft darf darüber hinaus den Pflegeprozess nur ausführen. Ihr sind die Hände bei einer Neugestaltung dessen (bei zum Beispiel
geändertem Pflegebedarf) rechtlich gebunden. Der Prozess muss, bevor die Pflegehilfe sich an den Bedarf praktisch anpassen darf, von einer Pflegefachkraft
abgesegnet werden.
• Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege:
Letzter Punkt untermauert nur das Arbeitsgebiet der Pflegehelfer als ausführende Hand, die keinerlei Verantwortung tragen darf, es aber dementsprechend
auch nicht muss. Es bleibt wohl auch nach dieser gesetzlichen Regelung im Rahmen, den direkt vorgesetzten Pflegefachkräften Empfehlungen bezüglich der
Pflegequalität mitzugeben, jedoch darf dies per Gesetz offiziell vom Arbeitgeber nicht mehr geduldet werden.
Hier mögen die Meinungen auseinandergehen, ob die Einordnung der Krankenpflegehelfer als reiner ausführender Arm im Pflegeapparat so gefällt, doch
bietet es natürlich nicht nur Nachteile, rechtlich nicht in der Verantwortung für Pläne und Organisation zu stehen, da dies einen gewaltigen zusätzlichen
Ballast bedeuten kann. Jedoch kann sich diese Frage nur jeder selbst beantworten. Ist man unzufrieden, stehen einem zum Glück einige
Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Dass die Arbeit als Krankenpflegehilfe mehr Berufung als Beruf ist, schlägt sich leider im Gehalt nieder. Gerade zu Zeiten der Viruspandemie wird
zwar stark über eine Erhöhung des Verdienstes aller im Pflegesektor Arbeitenden diskutiert, doch ist bislang noch keine nennenswerte Entwicklung zu
berichten. Damit kann man sich also nur auf bislang gültige Zahlen stützen, wo das durchschnittliche Bruttogehalt bei circa 2150 Euro liegt.
Doch zum Glück muss es da nicht zwingend enden, denn man kann sich als Krankenpflegehilfe durchaus weiterbilden, um langfristig etwas am eigenen
Verdienst zu ändern. Dies geht mit einem ordentlichen Maß an neuer Verantwortung daher, die ein höhergestellter Beruf mit sich bringt. Einzig die
Arbeitszeiten bleiben in etwa gleich, sprich meistens viel zu hoch. Die Belastung kann man also durch eine Fortbildung nicht zwingend verändern. Ausnahmen
ergänzen aber bekanntlich jede Regel.
Geht man den Weg der Weiterbildung, muss man sich für gewöhnlich für einen von zwei Wegen entscheiden: Möchte man sich zu Pflegefachpersonal weiterbilden
oder eher zu einer Fachwirtin bzw. einem Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Hat man bereits länger als Krankenpflegehilfe gearbeitet, kann man in den meisten Fällen die Weiterbildung um ein Jahr verkürzen.
Egal welche der genannten Wege man zu Ende bringt, ist es danach möglich, ein Studium folgen zu lassen und zum Beispiel einen Bachelor Abschluss in
Pflegemanagement oder der Pflegepädagogik zu erlangen.
Leider muss man jedoch sagen, dass man in Pflegeberufen sogar als studierte Person mit hohem Abschluss eher wenig verdient. Das durchschnittliche
Jahresbrutto ist selten höher als 40.000 Euro.