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Hilfsmittelverzeichnis - Hilfsmittelkatalog gemäß GKV - inkl. Download als PDF

GKV Hilfsmittelverzeichnis

Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, haben den Anspruch auf eine angemessene Hilfsmittelversorgung. Die Krankenkassen sind gemäß § 33 SGB V dazu verpflichtet, den Versorgungsanspruch zu realisieren. Die Qualität der Versorgung und der Hilfsmittel muss dabei gesichert sein.

Der GKV-Spitzenverband ist laut §139 SGB V beauftragt, ein umfassendes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen und zu veröffentlichen. Teil des Hilfsmittelverzeichnisses ist das Pflegehilfsmittelverzeichnis, welches Leistungen der Pflegeversicherung beinhaltet. Beide Verzeichnisse müssen dauerhaft aktualisiert und ergänzt werden.

Dieser Hilfsmittelkatalog dient der Markttransparenz und bietet Informationen für alle an einer Versorgung beteiligten Personen. Hersteller können die Aufnahme ihrer Produkte in den Katalog beantragen, wenn die ausreichende Qualität nachgewiesen werden kann.

Das Hilfsmittelverzeichnis enthält verschiedene Produktgruppen, welche nach Indikationen gruppiert sind. Es enthält folgende Produktdaten: Positionsnummer, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Hersteller, Aufnahmedatum und ggf. ein Änderungsdatum. Die REHADAT ist ein unabhängiges Informationsportal, welches zu dem GKV-Verzeichnis weiter Informationen für Menschen mit einer Behinderung hat.

Auch die privaten Krankenkassen haben einen Hilfsmittelkatalog. Dieser ist deutlich umfangreicher. Je nach Tarif hat man hier Zugang zu einem offenen und geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Eine private KV mit einem offenen Hilfmittelverzeichnis ist teurer, als mit einem geschlossenen Verzeichnis. Generell gilt, dass jedes Produkt aus diesen Katalogen von einem Arzt mit Hilfe der Produktnummer verschrieben werden kann.





Unterschied Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel ist ein Oberbegriff für alle nicht technischen und technischen Produkte, welche die Lebensqualität von kranken, eingeschränkten und behinderten Menschen verbessern. Im Gegensatz zu Pflegehilfsmitteln ist der Begriff also sehr allgemein gefasst. Je nach Art der Produkte können Zuzahlungen notwenig sein. Von dieser Zuzahlungspflicht kann man sich aber auch mit entsprechenden Nachweisen befreien lassen. Hilfsmittel müssen von der Krankenversicherung verschrieben werden, um einen Zuschuss zu erhalten.

Pflegehilfsmittel sind hingegen ihrem Einsatzzweck zugeordnet. Sie unterstützen die tägliche pflegerische Versorgung von geistig und körperlich eingeschränkten Menschen. Die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen soll verbessert und das Pflegepersonal entlastet werden. Badewannenlifter helfen den Pflegern beispielsweise beim Umgang mit den Patienten. Diese müssen nicht mehr zeit- und kraftaufwändig in die Badewanne gesetzt werden. Gehhilfen halten ältere Menschen mobil und stärken die Muskeln. Pflegehilfsmittel müssen nicht ärztlich verschrieben werden, um einen Zuschuss zu erhalten. Die Kostenübernahme kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies geschieht oft über einen Pflegedienst.



Hilfsmittel beantragen

Hilfsmittel müssen von einem Arzt begründet verschrieben werden. Dazu sollten Sie Ihren Arzt kontaktieren und die Lage besprechen. Anschließend muss ein Rezept für das entsprechende Produkt ausgestellt werden.

Das Rezept können Sie nun bei der Krankenkasse einreichen. Einen formloses Antragsschreiben für Ihr Hilfsmittel können Sie bei uns herunterladen. Sobald der Antrag genehmigt wurde, können Sie sich an ein Sanitätshaus wenden. In der Regel wird Ihre Kasse eine Empfehlung für ein Sanitätshaus machen. Die Wahl ist allerdings frei. Wenn das Produkt auf Lager ist, können Sie dies schnell bekommen. Ansonsten muss es erst produziert bzw. erstellt werden. Die Bewilligung bzw. Ablehnung muss gemäß dem Patientenrechtegesetz innerhalb von 3 Wochen geschehen, falls kein Gutachten durch den MDK notwendig wird. Sollte keine Reaktion nach dieser Zeit folgen, gilt das Hilfsmittel als genehmigt und man kann sich die Kosten erstatten lassen.

Die Belege sollten Sie gut aufbewahren, da das Sanitätshaus auch für die Reparatur zuständig ist. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro bezahlen (falls keine Befreiung vorliegt). Wenn eine Schulung für das Gerät notwendig ist, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Kasse. Achten Sie darauf , dass die Kosten nur von Vertragspartnern (Hilflsmittellieferant) übernommen werden. Darüber hinaus gehende Kosten müssen selbst getragen werden.



Instandhaltung und Finanzierung von Hilfsmitteln

Sollte Ihr Hilfsmittel kaputt gehen, können Sie sich an Ihre Krankenkase wenden. Eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wird von Ihrer Kasse unterstützt. Bei elektrischen Geräten muss eine regelmäßige technische Prüfung erfolgen. Diese Prüfung wird von Ihrer Krankenkasse geregelt. Auch die Betriebskosten (Haftpflichtverischerung und Strom) werden für einige Produkte übernommen. Dies gilt z.B. für Elektrorollstühle.



Absauggeräte

Unter die Produktgruppe der Absauggeräte finden sich Sekret-Absauggeräte und Milchpumpen.

Sekret-Absauggeräte
Diese Produkte enthalten ein Schlauchleitungssystem, ein Sekretbehälter und eine wartungsfreie Absaugpumpe. Durch einen Elektromotor erzeugt die Pumpe einen Unterdruck. Über das Schlauchleitungssystem wird das Sekret der Bronchien in den Sekretbehälter geleitet. Der Unterdruck kann an dem Manometer abgelesen werden. Die Stärke des Drucks kann eingestellt werden. Katheter und Kanülen gehören zum Sauginstrument.

Milchpumpen
Die Milchpumpe dient zum Absaugen der Muttermilch. Mit der Milch wird dann anschließend der Säugling ernährt. Mit Hilfe der Pumpe wird der natürliche Saugrhythmus nachgestellt – Saugphase, Entspannungsphase und Schluckphase).


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Adaptionshilfen

Adaptionshilfen sind für den Behinderungsausgleich gedacht, wenn andere Geräte nicht mehr richtig benutzt werden können. Diese Adaptionshilfen sollen die täglichen Grundbedürfnisse unterstützen. Zu ihnen gehören Lesehilfen, Rutschfeste Unterlagen, Anziehhilfen, Greifhilfen, Esshilfen, Armunterstützungssysteme, Schreibhilfen etc.

Auch für Kompressionsstrümpfe gibt es Anziehhilfen, die einen leichteren Einstieg ermöglichen. Zusätzlich sind Gleithilfen und gleitfähige Textilien als Anziehhilfe möglich. Vorab sollte geprüft werden, ob funktionelle Kleidung gibt, welche das Leben erleichtert.

Zu den Esshilfen und Trinkhilfen gehören Besteckhalter, Handspangen oder Tellerranderhöhungen.

Fönhalterungen und Zahnbürstenhalterungen sowie Toilettenpapiergreifhilfen unterstützen die Körperhygiene.

Adaptionshilfen sollen die Fremdhilfe reduzieren und die Eigenständigkeit fördern. Ziel ist es, ein möglichst langes Leben im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen. Die Notwendigkeit ist immer im Einzelfall zu betrachten. Die Geräte müssen bedient werden können, so dass die pflegebedürftige Person davon profitiert. Normale PCs oder Tablets sind von der Genehmigung ausgeschlossen. Dafür werden immer mehr Smart Home Geräte eingesetzt, die den Menschen helfen ihre Umgebung besser zu kontrollieren.


Download: Hilfsmittelverzeichnis / Hilfsmittelkatalog Adaptionshilfen


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Applikationshilfen

Unter diese Produktgruppe fallen Insulinpumpen, Pens, Spritzen Spülsysteme, transnasale Ernährungssonden und Ernährungspumpen. Die Produkte sind überwiegend dazu gedacht, Arzneimittel zu verabreichen oder eine parenterale Ernährung zu ermöglichen. Aber auch Hilfen zur Einführung von Spülflüssigkeiten z.B. für den Darm sind hier mit drin.

Spritzen dienen überwiegend zur Applikation von flüssigen Medikamenten.Sie helfen zusätzlich beim Spülen oder bei der Ernährung. Es gibt Kunststoffspritzen und Insulin-Kunststoffspritzen sowie Spritzen für Spritzenpumpen.

Die Pens sind hingegen zur subkutanen Injektion nützlich. Die befüllten Ampullen können so optimal injiziert werden. Pen Kanülen sind Einmalprodukte, die nach einmaligem Einsatz entsorgt werden müssen.

Pumpen zur Infusionstherapie / Arzneimitteltherapie regulieren die Flussrate einer anhaltenden Applikation. Sie werden hydraulisch, mechanisch oder motorisch angetrieben. In einigen Fällen auch chemisch oder pneumatisch. Je nach Mobilität des Patienten sind diese tragbar oder stationär.

Aus dünnen Kunststoffschläuchen bestehen die Ernährungssonden, mit denen man Sondennahrung verabreicht. Ernährungspumpen regulieren dabei die Abgabemenge der Nahrung.

Produkte des allgemeinen täglichen Lebens gehören nicht zu den Hilfsmitteln. Dazu gehören Tablettenspender, Tablettenzerteiler oder Kühlbehälter für Medikamente.


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Badehilfen und Duschhilfen

Die Eigenständigkeit von Menschen beginnt bei der Körperhygiene. Duschen und baden sind wichtige Bestandteiledazu. Wenn der Pflegebedarf einsetzt, sind diese scheinbar einfachen Tätigkeiten in vielen Fällen schwer zu bewältigen. Daher gibt es Duschhilfen und Badehilfen zur Erleichterung der Vorgänge. Zu den Produkten gehören Badewannensitze, Sicherheitsgriffe, Aufrichthilfen, Duschhilfen, Badewanneneinsätze sowie Badewannenlifter.

Duschhilfen ist ein Überbegriff für Artikel, die bei den Duschvorgängen helfen sollen. Das sind beispielsweise Duschsitze, Duschliegen, Armlehnen, Duschhocker und Stühle.

Der Badewannenlifter ermöglicht den Ein und Ausstieg in die Badewanne. Mit dieser Hilfe können selbst wenig mobile Menschen baden bzw. gebadet werden. Badewannensitze helfen dann die aufrechte Sitzposition beim tatsächlichen Badevorgang beizubehalten.

Aufrichthilfen und Sicherheitsgriffe helfen Menschen, die sich zwar noch eigenständig bewegen können, allerdings Schwierigkeiten bei Aussteigen und Einsteigen in die Badewanne haben. Somit können Unfälle im häuslichen Umfeld vermieden werden.

Ausgenommen von der Leistungspflicht sind Seifenschalen, Handtuchhalter, Duschmatten, Spritzschutzvorrictungen, Duschköpfe etc., da diese allgemeine Gebrauchsgegenstände des normalen Lebens sind.


Badehilfen und Duschhilfen


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Bandagen

Zu den Bandagen zählen die Hilfsmittel, welche Körperteile umschließen oder anliegen. Sie sichern verschiedene Funktionen und bestehen aus flexiblen Materialien. In vielen Fällen sind sie mit textilen Komponenten ausgestattet.

Sofern die Bandagen einer Behinderung vorbeugen oder diese ausgleichen bzw. die Krankenbehandlung sichern besteht ein Anspruch auf Versorgung mit diesen Hilfen. Wichtig ist, dass sie keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind. Kompressionsstücke für Knie oder Knöchel sowie Oberschenkel und Waden sind von der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ausgeschlossen.

Wenn die Notwendigkeit für maßgefertigte Bandagen besteht, werden diese auch genehmigt. Allerdings müssen hierzu Nachweise erbracht werden. Bandagen zum Schutz vor Verletzungen (wie z.B. beim Sport) werden nicht von der Kasse bezahlt.



Bestrahlungsgeräte

Bestrahlungsgeräte sind zur UV-Therapie im häuslichen Umfeld geeignet. Mittels einer Lichtstrahlung wird diese Phototherapie durchgeführt. Sie werden als Selbstanwendung genutzt, welche nach Anleitung des behandelnden Arztes ausgeführt wird.

Eine optische Strahlung beinhaltet den Wellenbereich von 200 nm bis 1 mm.Darin sind Infrarotstrahlung, Ultraviolettstrahlung und das sichtbare Licht enthalten.

Die UV-Therapie unterteilt sich in UV-A, UV-B und UV-C Strahlung. JE nach Art wird ein anderes Lichtspektrum genutzt. Die UV-C Strahlung ist für einen Einsatz im Bereich der Hilfsmittel nicht notwendig. Eine Photobiologische Wirkung wird hauptsächlich durch die Ultraviolettstrahlung verursacht. Bei einer Überdosierung kann es zu Schädigungen an der Haut und an den Augen führen. Daher müssen die ärztlichen Anordnungen exakt befplgt werden.


Bestrahlungsgeräte


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Blindenhilfsmittel

Personen mit einer schweren Sehbehinderung oder Blindheit benötigen spezielle Hilfsmittel, um sich zurechtzufinden. Diese sind notwendig, um die Mobilität und Eigenständigkeit zu erhalten. Manche Produkte benötigen eine individuelle Schulung, um den Umgang mit diesen Hilfen zu erlernen. Sie dienen nicht der Verbesserung der Sehkraft, sondern der Sicherheit im alltäglichen Leben damit zu arbeiten.

Neben diesen Produkthilfen gibt es für Menschen mit einer Sehbehinderung das Blindengeld bzw. Landespflegegeld. Zusätzlich kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn ein entsprechender GdB vorliegt.

Zu den Produkten dieser Kategorie gehören elektronische Orientierungshilfen, Blindenlangstöcke und sogar Blindenführhunde. Besonders der Umgang mit den Hunden muss durch eine Schulung erlernt werden.

Langstöcke dienen den Nutzern und Nutzerinnen, um eine Kollision mit einem Hindernis zu vermeiden. Mit dem Ende des Stocks wird die Umgebung ertastet und die sehbehinderte Person kann auf Risiken wie Treppenabsätze oder Bordsteinkanten reagieren. Diese sind besonders im Straßenverkehr sehr wichtig. Je nach Beschaffenheit des Stocks, gibt es eine Untergliederung in:

- einteilige Langstöcke
- mehrteilige Langstöcke
- mehrteilige Teleskopstöcke
- mehrteilige Telefaltstöcke

Die Langstöcke sind auf Grund des Gewichts aus Fiberglas, Aluminium, Carbon oder Kohlefasern. Die Länge wird individuell auf den Benutzer angepasst. Sie sind in starren oder faltbaren Varianten zu erhalten. Es sind faltbare und zusammenschiebbare Stöcke möglich.

Der Umgang erfolgt meistens, indem der Griff in der Hand gehalten und eine Pendelbewegung ausgeführt wird. Der Pendelbogen ist dann eine Art Sicherheitszone. Alles, was sich in dieser Zone befindet kann aufgespürt werden. Die Fortbewegung erfolgt hier mit dem sogenannten und zu erlernende Passgang.

Überall, wo der Stock nicht weiterhilft, ist ein elektronisches Orientierungsgerät sinnvoll bzw. ein Blindenhund sinnvoll. Die Orientierungsgeräte geben Feedback über das räumliche Umfeld des Anwenders. Positionierung und Messung der Entfernung von Objekten können durch Signale übermittelt werden. Sie helfen besonders bei hängenden Gegenständen im Kopfbereich, wie Äste oder Schilder. Die Geräte können an Brille, Stirnband oder am Körper getragen werden. Eine Kombination aus Blindenstock und Orientierungsgerät ist ebenfalls möglich. Hindernisse werden dann per Vibration des Griffs angezeigt.

Die Schulungen sind Einzelschulungen, welche im Notfall wiederholt werden können. In der Regel finden sie an den Orten der gewohnten Lebensumgebung statt. Es können aber auch Trainingsorte aufgesucht werden. Verhaltensweisen und Handlungsstrategien werden hier neben dem normalen Umgang mit dem Gerät vermittelt. Schulungsinhalte sind:

- Einsatz des verbliebenen Sehvermögens
- Sensibilisierung der verbliebenen Sinne
- Erkennen von Ein- und Ausgängen
- Orientierung und Beurteilung des Verkehrsgeschehens
- Erkennen von Gehwegen
- Straßenüberquerung
- Orientierung in Gebäuden
- Schutz des eigenen Körpers
- Fortbewegung in Begleitung eines Sehenden
- Nutzung des ÖPNV
- Reorientierungsstrategien

Es werden ausschließlich hilfsmittelbezogene Schulungen durchgeführt. Basisschulungen haben einen Umfang von 45 Schulungsstunden zu je 45 Minuten (plus 15 Minuten Vorbereitung / Nachbereitung).

Die Voraussetzung zur Kostenübernahme eines Blindenführhundes ist eine Gespannprüfung, eine Einarbeitungslehrgang mit Hund und zukünftigem Führhundehalter sowie eine qualifizierte Ausbildung des Hundes in einer passenden Einrichtung. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass der Hund gemäß der Tierschutzgesetze behandelt wird. Ohne das Führgeschirr soll das Tier ein „normales“ Leben führen dürfen. Die regelmäßig entstehenden Kosten (Nebenkosten) für den Hund wie z.B. Futterkosten oder Arztbesuche werden durch einen monatlichen Pauschbetrag von den Krankenkassen übernommen. Auch die Kosten für Leinen, Halsbänder oder Hundedecken können von den Kassen übernommen werden.


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Einlagen

Einlagen dienen zur Bettung, Stützung oder Korrektur von Fußdeformitäten. Mit ihnen werden Fußweichteile entlastet oder die Lasten umverteilt. Sie bestehen in den meisten Fällen aus Schaum, Leder, Kork oder Kunststoff. Aber auch Metall kann in eine Einlage integriert werden. Sie werden bei Bedarf an den Versicherten angepasst.

Lose konfektionierte Fußstützen, die zur Polsterung oder zum Ausfüllen des leeren Raumes im Schuh erworben werden, sind nicht leistungspflichtig. Eine Mehrfachausstattung kann bei bestimmten Lebensweisen notwendig sein. Im Rahmen der Erstversorgung werden in der Regel 2 Paar orthopädische Einlagen vergeben. Eine Anpassung ist möglich, wenn sich die Bedingungen verändern. Die Kosten für die Schuhe muss der Versicherte tragen.

Es wird in folgende Kategorien unterschieden:

- Stützende Einlagen
- Bettungseinlagen zur Entlastung
- Stützende, korrigierende oder entlastende Schaleneinlagen
- Einlagen mit Korrekturbacken
- Stoßabsorber und Verkürzungsausgleiche
- Einlagen bei schweren Fußfehlformen



Elektrostimulationsgeräte

Elektrotherapiegeräte und Elektrostimulationshilfen sind Medizinprodukte, welche einen therapeutisch wirksamen Strom generieren und diesen über unterschiedliche Elektroden an den Körper führt. Durch die Nutzung von Gleichstrom ist es beispielsweise möglich, die Ionenkonzentration oder die Zusammensetzung des Elektrolythaushalts in bestimmten Organen oder Geweben durch Galvanisation zu beeinflussen. Diese Geräte werden vielfach von Physiotherapeuten und auf Muskelkrankheiten spezialisierten Ärzten eingesetzt.

Auch bei tragbaren Defibrillatoren oder Defibrillatorwesten handelt es sich um Hilfsmittel aus dieser Produktgruppe. Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung werden diese Geräte überwiegend zur äußeren Anwendung zum Einsatz. Der Strom wird über die Elektroden oder eine spezielle Wanne dem Körper zugeleitet.

Bei häuslichen Therapien handelt es sich in der Regel um Schmerztherapien, eine Inkontinenzbehandlung, Muskelstimulation, Galvanisation oder eine funktionelle Elektrostimulation. Die Anwendungsdauer hängt von der Art der Behandlung ab.

Die Elektroden unterscheidet man in:

- Spezialelektroden
- Mehrfachelektroden
- Spezielle Behandlungswannen / Elektroden für die Galvanisation
- Einmalelektroden

Einmalelektroden und Mehrfachelektroden sind glatte Oberflächenelektroden, die auf die auf der Haut angebracht werden. Der Klebstoff ist auch gleichzeitig der Vermittlerstoff. Bei der Behandlung einer Harninkontinenz gibt es extra geformte Vaginalelektroden oder Rektal Elektroden. Es ist wichtig, dass die Einweisung durch geschultes Personal bzw. dem behandelnden Arzt erfolgt.

Magnetfeldtherapiegeräten mit implantierter Spule sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse, welche Geräte in Frage kommen.


Elektrostimulationsgeräte


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Gehhilfen

Menschen mit einer Gehbehinderung brauchen einen Ausgleich zum Erhalt der Mobilität. Die unteren Extremitäten sollen gestärkt und somit funktionsfähig gehalten werden. Zusätzlich gilt es, Stürze und Unfälle durch eine Sturzprophylaxe zu vermeiden. Um diese Ziele zu erreichen, gibt es Gehhilfen als Hilfsmittel.

Zu den Produkten gehören Gehgestelle, fahrbare Gehhilfen mit Unterarmauflage, Gehstöcke, Gehwagen, Unterarmgehstützen und Achselstützen.



Anti-Dekubitus Hilfsmittel

Anti-Dekubitus Hilfsmittel unterstützen die Behandlung der vorliegenden Dekubiti. Sie werden nach Wirkprinzip und technischen Eigenschaften unterteilt.

Man unterscheidet diese Mittel in Liegehilfen zur Prävention und Behandlung und Sitzhilfen z.B. bei Rollstuhlfahrern. In dem Bereich wird häufig mit Kissen und Matratzen gearbeitet, die den Druck auf die Haut besser verteilen können. Dazu gehören:

- Luftgefüllte Auflagen zur Weichlagerung
- Statische Positionierungshilfen
- Matratzen und Auflagen
- Dynamische Liegehilfen zur Umlagerung
- Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen
- Sitzkissen
- Strukturkissen
- Wechseldrucksysteme

Die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel hängt von der Risikostufe des Patienten ab. Daher sollte die Auswahl von einem Arzt oder geeignetem Fachpersonal getroffen oder unterstützt werden.


Anti-Dekubitus Hilfsmittel


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Autor dieses Artikels:




Quellen:

- GKV-Spitzenverband.Hilfsmittelverzeichnis 2021.

- Bundesministerium für Gesundheit. Hilfsmittel2023.

- Bundesministerium der Justiz. § 33 Hilfsmittel 1988.