Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, haben den Anspruch auf eine angemessene Hilfsmittelversorgung. Die Krankenkassen sind gemäß § 33 SGB V dazu
verpflichtet, den Versorgungsanspruch zu realisieren. Die Qualität der Versorgung und der Hilfsmittel muss dabei gesichert sein.
Der GKV-Spitzenverband ist laut §139 SGB V beauftragt, ein umfassendes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen und zu veröffentlichen. Teil des Hilfsmittelverzeichnisses ist das
Pflegehilfsmittelverzeichnis, welches Leistungen der Pflegeversicherung beinhaltet. Beide Verzeichnisse müssen dauerhaft aktualisiert und ergänzt werden.
Dieser Hilfsmittelkatalog dient der Markttransparenz und bietet Informationen für alle an einer Versorgung beteiligten Personen. Hersteller können die Aufnahme ihrer Produkte
in den Katalog beantragen, wenn die ausreichende Qualität nachgewiesen werden kann.
Das Hilfsmittelverzeichnis enthält verschiedene Produktgruppen, welche nach Indikationen gruppiert sind. Es enthält folgende Produktdaten: Positionsnummer, Produktbezeichnung,
Artikelnummer, Hersteller, Aufnahmedatum und ggf. ein Änderungsdatum. Die REHADAT ist ein unabhängiges Informationsportal, welches zu dem GKV-Verzeichnis weiter Informationen
für Menschen mit einer Behinderung hat.
Auch die privaten Krankenkassen haben einen Hilfsmittelkatalog. Dieser ist deutlich umfangreicher. Je nach Tarif hat man hier Zugang zu einem offenen und geschlossenen
Hilfsmittelkatalog. Eine private KV mit einem offenen Hilfmittelverzeichnis ist teurer, als mit einem geschlossenen Verzeichnis. Generell gilt, dass jedes Produkt aus diesen
Katalogen von einem Arzt mit Hilfe der Produktnummer verschrieben werden kann.
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
> Unterschied Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
> Hilfsmittel beantragen
> Instandhaltung und Finanzierung von Hilfsmitteln
> Absauggeräte
> Adaptionshilfen
> Applikationshilfen
> Badehilfen und Duschhilfen
> Bandagen
> Bestrahlungsgeräte
> Blindenhilfsmittel
> Einlagen
> Elektrostimulationsgeräte
> Gehhilfen
> Anti-Dekubitus Hilfsmittel
> Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
> Hörhilfen
> Inhalations- und Atemtherapiegeräte
> Inkontinenzhilfen
> Kommunikationshilfen
> Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
> Krankenfahrzeuge / Behindertenfahrzeuge
> Krankenpflegeartikel
> Lagerungshilfen
> Messgeräte für Körperzustände / Körperfunktionen
> Mobilitätshilfen
> Orthesen / Schienen
> Beinprothesen
> Sehhilfen
> Sitzhilfen
> Sprechhilfen
> Stehhilfen
> Stomaartikel
> Nicht definierte Artikel
> Schuhe
> Therapeutische Bewegungsgeräte
> Toilettenhilfen
> Haarersatz
> Epithesen
> Augenprothesen
> Brustprothesen
> Armprothesen
> Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
> Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und zur Linderung von Beschwerden
> Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung Mobilität
> Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
> Verschiedenes
Hilfsmittel ist ein Oberbegriff für alle nicht technischen und technischen Produkte, welche die Lebensqualität von kranken, eingeschränkten und behinderten Menschen
verbessern. Im Gegensatz zu Pflegehilfsmitteln ist der Begriff also sehr allgemein gefasst. Je nach Art der Produkte können Zuzahlungen notwenig sein. Von dieser Zuzahlungspflicht
kann man sich aber auch mit entsprechenden Nachweisen befreien lassen. Hilfsmittel müssen von der Krankenversicherung verschrieben werden, um einen Zuschuss zu erhalten.
Pflegehilfsmittel sind hingegen ihrem Einsatzzweck zugeordnet. Sie unterstützen die tägliche pflegerische Versorgung von geistig und körperlich eingeschränkten Menschen. Die
Selbstständigkeit der betroffenen Menschen soll verbessert und das Pflegepersonal entlastet werden. Badewannenlifter helfen den Pflegern beispielsweise beim
Umgang mit den Patienten. Diese müssen nicht mehr zeit- und kraftaufwändig in die Badewanne gesetzt werden. Gehhilfen halten ältere Menschen mobil und stärken die
Muskeln. Pflegehilfsmittel müssen nicht ärztlich verschrieben werden, um einen Zuschuss zu erhalten. Die Kostenübernahme kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies
geschieht oft über einen Pflegedienst.
Hilfsmittel müssen von einem Arzt begründet verschrieben werden. Dazu sollten Sie Ihren Arzt kontaktieren und die Lage besprechen. Anschließend muss ein Rezept für das
entsprechende Produkt ausgestellt werden.
Das Rezept können Sie nun bei der Krankenkasse einreichen. Einen formloses Antragsschreiben für Ihr Hilfsmittel können
Sie bei uns herunterladen. Sobald der Antrag genehmigt wurde, können Sie sich an ein Sanitätshaus wenden. In der Regel wird Ihre Kasse eine Empfehlung für ein Sanitätshaus
machen. Die Wahl ist allerdings frei. Wenn das Produkt auf Lager ist, können Sie dies schnell bekommen. Ansonsten muss es erst produziert bzw. erstellt werden. Die Bewilligung
bzw. Ablehnung muss gemäß dem Patientenrechtegesetz innerhalb von 3 Wochen geschehen, falls kein Gutachten durch den MDK notwendig wird. Sollte keine Reaktion nach dieser Zeit
folgen, gilt das Hilfsmittel als genehmigt und man kann sich die Kosten erstatten lassen.
Die Belege sollten Sie gut aufbewahren, da das Sanitätshaus auch für die Reparatur zuständig ist. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro bezahlen
(falls keine Befreiung vorliegt). Wenn eine Schulung für das Gerät notwendig ist, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Kasse. Achten Sie darauf , dass die Kosten nur von
Vertragspartnern (Hilflsmittellieferant) übernommen werden. Darüber hinaus gehende Kosten müssen selbst getragen werden.
Sollte Ihr Hilfsmittel kaputt gehen, können Sie sich an Ihre Krankenkase wenden. Eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wird von Ihrer Kasse unterstützt. Bei elektrischen Geräten muss eine regelmäßige technische Prüfung erfolgen. Diese Prüfung wird von Ihrer Krankenkasse geregelt. Auch die Betriebskosten (Haftpflichtverischerung und Strom) werden für einige Produkte übernommen. Dies gilt z.B. für Elektrorollstühle.
Unter die Produktgruppe der Absauggeräte finden sich Sekret-Absauggeräte und Milchpumpen.
Sekret-Absauggeräte
Diese Produkte enthalten ein Schlauchleitungssystem, ein Sekretbehälter und eine wartungsfreie Absaugpumpe. Durch einen Elektromotor erzeugt die Pumpe einen Unterdruck. Über
das Schlauchleitungssystem wird das Sekret der Bronchien in den Sekretbehälter geleitet. Der Unterdruck kann an dem Manometer abgelesen werden. Die Stärke des Drucks kann
eingestellt werden. Katheter und Kanülen gehören zum Sauginstrument.
Milchpumpen
Die Milchpumpe dient zum Absaugen der Muttermilch. Mit der Milch wird dann anschließend der Säugling ernährt. Mit Hilfe der Pumpe wird der natürliche Saugrhythmus
nachgestellt – Saugphase, Entspannungsphase und Schluckphase).
Adaptionshilfen sind für den Behinderungsausgleich gedacht, wenn andere Geräte nicht mehr richtig benutzt werden können. Diese Adaptionshilfen sollen die täglichen
Grundbedürfnisse unterstützen. Zu ihnen gehören Lesehilfen, Rutschfeste Unterlagen, Anziehhilfen, Greifhilfen, Esshilfen, Armunterstützungssysteme, Schreibhilfen etc.
Auch für Kompressionsstrümpfe gibt es Anziehhilfen, die einen leichteren Einstieg ermöglichen. Zusätzlich sind Gleithilfen und gleitfähige Textilien als Anziehhilfe möglich.
Vorab sollte geprüft werden, ob funktionelle Kleidung gibt, welche das Leben erleichtert.
Zu den Esshilfen und Trinkhilfen gehören Besteckhalter, Handspangen oder Tellerranderhöhungen.
Fönhalterungen und Zahnbürstenhalterungen sowie Toilettenpapiergreifhilfen unterstützen die Körperhygiene.
Adaptionshilfen sollen die Fremdhilfe reduzieren und die Eigenständigkeit fördern. Ziel ist es, ein möglichst langes Leben im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen. Die
Notwendigkeit ist immer im Einzelfall zu betrachten. Die Geräte müssen bedient werden können, so dass die pflegebedürftige Person davon profitiert. Normale PCs oder Tablets
sind von der Genehmigung ausgeschlossen. Dafür werden immer mehr Smart Home Geräte eingesetzt, die den Menschen helfen ihre Umgebung besser zu kontrollieren.
Unter diese Produktgruppe fallen Insulinpumpen, Pens, Spritzen Spülsysteme, transnasale Ernährungssonden und Ernährungspumpen. Die Produkte sind überwiegend dazu
gedacht, Arzneimittel zu verabreichen oder eine parenterale Ernährung zu ermöglichen. Aber auch Hilfen zur Einführung von Spülflüssigkeiten z.B. für den Darm sind hier
mit drin.
Spritzen dienen überwiegend zur Applikation von flüssigen Medikamenten.Sie helfen zusätzlich beim Spülen oder bei der Ernährung. Es gibt Kunststoffspritzen und
Insulin-Kunststoffspritzen sowie Spritzen für Spritzenpumpen.
Die Pens sind hingegen zur subkutanen Injektion nützlich. Die befüllten Ampullen können so optimal injiziert werden. Pen Kanülen sind Einmalprodukte, die nach einmaligem
Einsatz entsorgt werden müssen.
Pumpen zur Infusionstherapie / Arzneimitteltherapie regulieren die Flussrate einer anhaltenden Applikation. Sie werden hydraulisch, mechanisch oder motorisch angetrieben. In
einigen Fällen auch chemisch oder pneumatisch. Je nach Mobilität des Patienten sind diese tragbar oder stationär.
Aus dünnen Kunststoffschläuchen bestehen die Ernährungssonden, mit denen man Sondennahrung verabreicht. Ernährungspumpen regulieren dabei die Abgabemenge der Nahrung.
Produkte des allgemeinen täglichen Lebens gehören nicht zu den Hilfsmitteln. Dazu gehören Tablettenspender, Tablettenzerteiler oder Kühlbehälter für Medikamente.
Die Eigenständigkeit von Menschen beginnt bei der Körperhygiene. Duschen und baden sind wichtige Bestandteiledazu. Wenn der Pflegebedarf einsetzt, sind diese scheinbar
einfachen Tätigkeiten in vielen Fällen schwer zu bewältigen. Daher gibt es Duschhilfen und Badehilfen zur Erleichterung der Vorgänge. Zu den Produkten gehören
Badewannensitze, Sicherheitsgriffe, Aufrichthilfen, Duschhilfen, Badewanneneinsätze sowie Badewannenlifter.
Duschhilfen ist ein Überbegriff für Artikel, die bei den Duschvorgängen helfen sollen. Das sind beispielsweise Duschsitze, Duschliegen, Armlehnen, Duschhocker und Stühle.
Der Badewannenlifter ermöglicht den Ein und Ausstieg in die Badewanne. Mit dieser Hilfe können selbst wenig mobile Menschen baden bzw. gebadet werden. Badewannensitze helfen
dann die aufrechte Sitzposition beim tatsächlichen Badevorgang beizubehalten.
Aufrichthilfen und Sicherheitsgriffe helfen Menschen, die sich zwar noch eigenständig bewegen können, allerdings Schwierigkeiten bei Aussteigen und Einsteigen in die Badewanne
haben. Somit können Unfälle im häuslichen Umfeld vermieden werden.
Ausgenommen von der Leistungspflicht sind Seifenschalen, Handtuchhalter, Duschmatten, Spritzschutzvorrictungen, Duschköpfe etc., da diese allgemeine Gebrauchsgegenstände des
normalen Lebens sind.
Zu den Bandagen zählen die Hilfsmittel, welche Körperteile umschließen oder anliegen. Sie sichern verschiedene Funktionen und bestehen aus flexiblen Materialien. In
vielen Fällen sind sie mit textilen Komponenten ausgestattet.
Sofern die Bandagen einer Behinderung vorbeugen oder diese ausgleichen bzw. die Krankenbehandlung sichern besteht ein Anspruch auf Versorgung mit diesen Hilfen. Wichtig ist, dass
sie keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind. Kompressionsstücke für Knie oder Knöchel sowie Oberschenkel und Waden sind von der Versorgung durch die
gesetzlichen Krankenversicherungen ausgeschlossen.
Wenn die Notwendigkeit für maßgefertigte Bandagen besteht, werden diese auch genehmigt. Allerdings müssen hierzu Nachweise erbracht werden. Bandagen zum Schutz vor
Verletzungen (wie z.B. beim Sport) werden nicht von der Kasse bezahlt.
Bestrahlungsgeräte sind zur UV-Therapie im häuslichen Umfeld geeignet. Mittels einer Lichtstrahlung wird diese Phototherapie durchgeführt. Sie werden als Selbstanwendung
genutzt, welche nach Anleitung des behandelnden Arztes ausgeführt wird.
Eine optische Strahlung beinhaltet den Wellenbereich von 200 nm bis 1 mm.Darin sind Infrarotstrahlung, Ultraviolettstrahlung und das sichtbare Licht enthalten.
Die UV-Therapie unterteilt sich in UV-A, UV-B und UV-C Strahlung. JE nach Art wird ein anderes Lichtspektrum genutzt. Die UV-C Strahlung ist für einen Einsatz im Bereich der
Hilfsmittel nicht notwendig. Eine Photobiologische Wirkung wird hauptsächlich durch die Ultraviolettstrahlung verursacht. Bei einer Überdosierung kann es zu Schädigungen an der
Haut und an den Augen führen. Daher müssen die ärztlichen Anordnungen exakt befplgt werden.
Personen mit einer schweren Sehbehinderung oder Blindheit benötigen spezielle Hilfsmittel, um sich zurechtzufinden. Diese sind notwendig, um die Mobilität und Eigenständigkeit
zu erhalten. Manche Produkte benötigen eine individuelle Schulung, um den Umgang mit diesen Hilfen zu erlernen. Sie dienen nicht der Verbesserung der Sehkraft, sondern der
Sicherheit im alltäglichen Leben damit zu arbeiten.
Neben diesen Produkthilfen gibt es für Menschen mit einer Sehbehinderung das Blindengeld bzw. Landespflegegeld. Zusätzlich kann man einen
Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn ein entsprechender GdB vorliegt.
Zu den Produkten dieser Kategorie gehören elektronische Orientierungshilfen, Blindenlangstöcke und sogar Blindenführhunde. Besonders der Umgang mit den Hunden muss durch eine
Schulung erlernt werden.
Langstöcke dienen den Nutzern und Nutzerinnen, um eine Kollision mit einem Hindernis zu vermeiden. Mit dem Ende des Stocks wird die Umgebung ertastet und die sehbehinderte
Person kann auf Risiken wie Treppenabsätze oder Bordsteinkanten reagieren. Diese sind besonders im Straßenverkehr sehr wichtig. Je nach Beschaffenheit des Stocks, gibt es
eine Untergliederung in:
- einteilige Langstöcke
- mehrteilige Langstöcke
- mehrteilige Teleskopstöcke
- mehrteilige Telefaltstöcke
Die Langstöcke sind auf Grund des Gewichts aus Fiberglas, Aluminium, Carbon oder Kohlefasern. Die Länge wird individuell auf den Benutzer angepasst. Sie sind in starren oder
faltbaren Varianten zu erhalten. Es sind faltbare und zusammenschiebbare Stöcke möglich.
Der Umgang erfolgt meistens, indem der Griff in der Hand gehalten und eine Pendelbewegung ausgeführt wird. Der Pendelbogen ist dann eine Art Sicherheitszone. Alles, was sich
in dieser Zone befindet kann aufgespürt werden. Die Fortbewegung erfolgt hier mit dem sogenannten und zu erlernende Passgang.
Überall, wo der Stock nicht weiterhilft, ist ein elektronisches Orientierungsgerät sinnvoll bzw. ein Blindenhund sinnvoll. Die Orientierungsgeräte geben Feedback über das
räumliche Umfeld des Anwenders. Positionierung und Messung der Entfernung von Objekten können durch Signale übermittelt werden. Sie helfen besonders bei hängenden
Gegenständen im Kopfbereich, wie Äste oder Schilder. Die Geräte können an Brille, Stirnband oder am Körper getragen werden. Eine Kombination aus Blindenstock und
Orientierungsgerät ist ebenfalls möglich. Hindernisse werden dann per Vibration des Griffs angezeigt.
Die Schulungen sind Einzelschulungen, welche im Notfall wiederholt werden können. In der Regel finden sie an den Orten der gewohnten Lebensumgebung statt. Es können aber
auch Trainingsorte aufgesucht werden. Verhaltensweisen und Handlungsstrategien werden hier neben dem normalen Umgang mit dem Gerät vermittelt. Schulungsinhalte sind:
- Einsatz des verbliebenen Sehvermögens
- Sensibilisierung der verbliebenen Sinne
- Erkennen von Ein- und Ausgängen
- Orientierung und Beurteilung des Verkehrsgeschehens
- Erkennen von Gehwegen
- Straßenüberquerung
- Orientierung in Gebäuden
- Schutz des eigenen Körpers
- Fortbewegung in Begleitung eines Sehenden
- Nutzung des ÖPNV
- Reorientierungsstrategien
Es werden ausschließlich hilfsmittelbezogene Schulungen durchgeführt. Basisschulungen haben einen Umfang von 45 Schulungsstunden zu je 45 Minuten (plus 15 Minuten
Vorbereitung / Nachbereitung).
Die Voraussetzung zur Kostenübernahme eines Blindenführhundes ist eine Gespannprüfung, eine Einarbeitungslehrgang mit Hund und zukünftigem Führhundehalter sowie eine
qualifizierte Ausbildung des Hundes in einer passenden Einrichtung. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass der Hund gemäß der Tierschutzgesetze behandelt wird. Ohne
das Führgeschirr soll das Tier ein „normales“ Leben führen dürfen. Die regelmäßig entstehenden Kosten (Nebenkosten) für den Hund wie z.B. Futterkosten oder Arztbesuche werden
durch einen monatlichen Pauschbetrag von den Krankenkassen übernommen. Auch die Kosten für Leinen, Halsbänder oder Hundedecken können von den Kassen übernommen werden.
Einlagen dienen zur Bettung, Stützung oder Korrektur von Fußdeformitäten. Mit ihnen werden Fußweichteile entlastet oder die Lasten umverteilt. Sie bestehen in den meisten
Fällen aus Schaum, Leder, Kork oder Kunststoff. Aber auch Metall kann in eine Einlage integriert werden. Sie werden bei Bedarf an den Versicherten angepasst.
Lose konfektionierte Fußstützen, die zur Polsterung oder zum Ausfüllen des leeren Raumes im Schuh erworben werden, sind nicht leistungspflichtig. Eine Mehrfachausstattung kann
bei bestimmten Lebensweisen notwendig sein. Im Rahmen der Erstversorgung werden in der Regel 2 Paar orthopädische Einlagen vergeben. Eine Anpassung ist möglich, wenn sich die
Bedingungen verändern. Die Kosten für die Schuhe muss der Versicherte tragen.
Es wird in folgende Kategorien unterschieden:
- Stützende Einlagen
- Bettungseinlagen zur Entlastung
- Stützende, korrigierende oder entlastende Schaleneinlagen
- Einlagen mit Korrekturbacken
- Stoßabsorber und Verkürzungsausgleiche
- Einlagen bei schweren Fußfehlformen
Elektrotherapiegeräte und Elektrostimulationshilfen sind Medizinprodukte, welche einen therapeutisch wirksamen Strom generieren und diesen über unterschiedliche Elektroden
an den Körper führt. Durch die Nutzung von Gleichstrom ist es beispielsweise möglich, die Ionenkonzentration oder die Zusammensetzung des Elektrolythaushalts in bestimmten
Organen oder Geweben durch Galvanisation zu beeinflussen. Diese Geräte werden vielfach von Physiotherapeuten und auf Muskelkrankheiten spezialisierten Ärzten eingesetzt.
Auch bei tragbaren Defibrillatoren oder Defibrillatorwesten handelt es sich um Hilfsmittel aus dieser Produktgruppe. Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung werden diese Geräte
überwiegend zur äußeren Anwendung zum Einsatz. Der Strom wird über die Elektroden oder eine spezielle Wanne dem Körper zugeleitet.
Bei häuslichen Therapien handelt es sich in der Regel um Schmerztherapien, eine Inkontinenzbehandlung, Muskelstimulation, Galvanisation oder eine funktionelle
Elektrostimulation. Die Anwendungsdauer hängt von der Art der Behandlung ab.
Die Elektroden unterscheidet man in:
- Spezialelektroden
- Mehrfachelektroden
- Spezielle Behandlungswannen / Elektroden für die Galvanisation
- Einmalelektroden
Einmalelektroden und Mehrfachelektroden sind glatte Oberflächenelektroden, die auf die auf der Haut angebracht werden. Der Klebstoff ist auch gleichzeitig der Vermittlerstoff. Bei
der Behandlung einer Harninkontinenz gibt es extra geformte Vaginalelektroden oder Rektal Elektroden. Es ist wichtig, dass die Einweisung durch geschultes Personal bzw. dem
behandelnden Arzt erfolgt.
Magnetfeldtherapiegeräten mit implantierter Spule sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse, welche Geräte in Frage kommen.
Menschen mit einer Gehbehinderung brauchen einen Ausgleich zum Erhalt der Mobilität. Die unteren Extremitäten sollen gestärkt und somit funktionsfähig gehalten werden. Zusätzlich
gilt es, Stürze und Unfälle durch eine Sturzprophylaxe zu vermeiden. Um diese Ziele zu erreichen, gibt es Gehhilfen als Hilfsmittel.
Zu den Produkten gehören Gehgestelle, fahrbare Gehhilfen mit Unterarmauflage, Gehstöcke, Gehwagen, Unterarmgehstützen und Achselstützen.
Anti-Dekubitus Hilfsmittel unterstützen die Behandlung der vorliegenden Dekubiti. Sie werden nach Wirkprinzip und technischen Eigenschaften unterteilt.
Man unterscheidet diese Mittel in Liegehilfen zur Prävention und Behandlung und Sitzhilfen z.B. bei Rollstuhlfahrern. In dem Bereich wird häufig mit Kissen und Matratzen
gearbeitet, die den Druck auf die Haut besser verteilen können. Dazu gehören:
- Luftgefüllte Auflagen zur Weichlagerung
- Statische Positionierungshilfen
- Matratzen und Auflagen
- Dynamische Liegehilfen zur Umlagerung
- Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen
- Sitzkissen
- Strukturkissen
- Wechseldrucksysteme
Die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel hängt von der Risikostufe des Patienten ab. Daher sollte die Auswahl von einem Arzt oder geeignetem Fachpersonal getroffen oder
unterstützt werden.